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Straftaten gegen das geborene und ungeborene Leben im CP und StGB

Gräbner, Susanne 18 October 2013 (has links) (PDF)
Das Leben gilt als das höchste geschützte Rechtsgut, ohne das andere Rechtsgüter gar nicht erst wahrgenommen werden können. Es wird sowohl auf internationaler Ebene wie auch auf nationaler Ebene geschützt. Der Schutz des Lebens und die Ahndung von Straftaten gegen das Leben gehören wohl zu den ältesten Errungenschaften menschlicher Gesellschaften. Dabei wird das Leben nicht erst in kodifizierten Strafgesetzbüchern geschützt. Auch bei Religionsgemeinschaften kann der Wert des Lebens und dessen Unantastbarkeit in Normen und Anweisungen verankert sein. So alt wie das Leben selbst, sind wohl auch Straftaten gegen das Leben. So findet sich die Beschreibung einer der ersten Morde der jüdisch-christlichen Geschichte in der Bibel, als Kain seinen Bruder Abel erschlägt. Im Umgang mit Straftaten gegen das Leben haben unterschiedliche Rechtsordnungen unterschiedliche Rechtslösungen hervorgebracht, in denen sich deutlich die jeweilige Werteordnung widerspiegelt: Denn Leben ist nicht immer gleich Leben. Unterschiedliche Rechtsordnungen definieren den Beginn und das Ende des Lebens unterschiedlich. Auch ist weibliches Leben nicht gleich männliches Leben, was sich in der unterschiedlichen Bewertung der Tötung einer Frau zeigt. Kaum andere Straftaten werden so kontrovers und medial präsent diskutiert wie Mord und Totschlag, Schwangerschaftsabbruch, Suizid und Sterbehilfe. Dabei soll es ein Ziel dieser Arbeit sein, herauszufinden, welche Unterschiede in der Auffassung über das Leben und dessen Schutz in den Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands vorhanden sind. Diese Arbeit befasst sich nicht mit internationalem, sondern mit nationalem Strafrecht. Generell scheint sich der Bedarf an Rechtsterminologie eher auf das Zivilrecht zu beschränken (vgl. Mayer 1998/1999), jedoch ist auch ein Bedarf an Rechtsterminologie für die Übersetzung von Strafrecht nicht nur im Rahmen einer immer stärkeren Harmonisierung und Internationalisierung des Rechts vorhanden. Die Übersetzung nationalen Strafrechts kann im Rahmen der Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten globalisierter Lebenswelten von Individuen von Bedeutung sein. So ist es z.B. Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen von EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der EU frei zu wählen, womit nationale Rechtsordnungen über die der eigenen Staatsangehörigkeit hinaus relevant werden. Verglichen werden in dieser Arbeit die Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands, beide Teile des Civil Law, weswegen gewisse Ähnlichkeiten der Rechtsbegriffe und der rechtlichen Lösungen anzunehmen sind. Interessant wäre, wenn weitere Vergleiche mit anderen Rechtsordnungen folgen würden. Dies gilt besonders für spanischsprachige Rechtsordnungen in Lateinamerika. Zu untersuchen wäre, inwieweit die Rechtsterminologie und die rechtlichen Lösungen übereinstimmen, was eventuell auf die Übernahme von oder Beeinflussung durch deutsches oder spanisches Strafrecht schließen lassen könnte. Auch für Übersetzende im Bereich des Rechts scheinen solche vergleichende Arbeiten nützlich. Zielsetzung der Arbeit ist die Erstellung einer zweisprachigen Terminologiedatenbank, die für einen möglichst breiten Personenkreis funktional sein soll. Erstrebt wird eine Darstellung, die es Personen ermöglicht, je nach Notwendigkeit, unterschiedlich tief in die Materie vorzudringen. Die in dieser Arbeit untersuchte juristische Terminologie stammt aus den aktuell gültigen Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands. Rechtssprachen sind demnach Spanisch als Rechtssprache der Rechtsordnung Spaniens und Deutsch als Rechtssprache der Rechtsordnung Deutschlands. Aufgrund mangelnder Normierungsautorität und der Besonderheit juristischer Terminologie ist die Terminologiearbeit im Rahmen dieser Diplomarbeit deskriptiv. Bei der Bearbeitung von Themenfeldern wie Sterbehilfe allerdings, die einen nicht einheitlichen Sprachgebrauch aufweisen, ist allein die Auswahl und Ordnung der Begriffe und Benennungen in gewisser Weise präskriptiv. Da Rechtssprache und Rechtsbegriffe dynamisch sind wäre eine diachronische Betrachtung zu erwägen. Diese terminologische Untersuchung geht jedoch synchronisch vor. Allerdings wurde versucht, eventuelle wichtige Hinweise zum Sprachgebrauch und zur Entwicklung der Begriffe aufzunehmen. Des Weiteren wird bezüglich der Entwicklung und Entstehung der Begriffe auf den fachlichen Teil dieser Arbeit verwiesen.
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Straftaten gegen das geborene und ungeborene Leben im CP und StGB

Gräbner, Susanne 03 May 2010 (has links)
Das Leben gilt als das höchste geschützte Rechtsgut, ohne das andere Rechtsgüter gar nicht erst wahrgenommen werden können. Es wird sowohl auf internationaler Ebene wie auch auf nationaler Ebene geschützt. Der Schutz des Lebens und die Ahndung von Straftaten gegen das Leben gehören wohl zu den ältesten Errungenschaften menschlicher Gesellschaften. Dabei wird das Leben nicht erst in kodifizierten Strafgesetzbüchern geschützt. Auch bei Religionsgemeinschaften kann der Wert des Lebens und dessen Unantastbarkeit in Normen und Anweisungen verankert sein. So alt wie das Leben selbst, sind wohl auch Straftaten gegen das Leben. So findet sich die Beschreibung einer der ersten Morde der jüdisch-christlichen Geschichte in der Bibel, als Kain seinen Bruder Abel erschlägt. Im Umgang mit Straftaten gegen das Leben haben unterschiedliche Rechtsordnungen unterschiedliche Rechtslösungen hervorgebracht, in denen sich deutlich die jeweilige Werteordnung widerspiegelt: Denn Leben ist nicht immer gleich Leben. Unterschiedliche Rechtsordnungen definieren den Beginn und das Ende des Lebens unterschiedlich. Auch ist weibliches Leben nicht gleich männliches Leben, was sich in der unterschiedlichen Bewertung der Tötung einer Frau zeigt. Kaum andere Straftaten werden so kontrovers und medial präsent diskutiert wie Mord und Totschlag, Schwangerschaftsabbruch, Suizid und Sterbehilfe. Dabei soll es ein Ziel dieser Arbeit sein, herauszufinden, welche Unterschiede in der Auffassung über das Leben und dessen Schutz in den Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands vorhanden sind. Diese Arbeit befasst sich nicht mit internationalem, sondern mit nationalem Strafrecht. Generell scheint sich der Bedarf an Rechtsterminologie eher auf das Zivilrecht zu beschränken (vgl. Mayer 1998/1999), jedoch ist auch ein Bedarf an Rechtsterminologie für die Übersetzung von Strafrecht nicht nur im Rahmen einer immer stärkeren Harmonisierung und Internationalisierung des Rechts vorhanden. Die Übersetzung nationalen Strafrechts kann im Rahmen der Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten globalisierter Lebenswelten von Individuen von Bedeutung sein. So ist es z.B. Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen von EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der EU frei zu wählen, womit nationale Rechtsordnungen über die der eigenen Staatsangehörigkeit hinaus relevant werden. Verglichen werden in dieser Arbeit die Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands, beide Teile des Civil Law, weswegen gewisse Ähnlichkeiten der Rechtsbegriffe und der rechtlichen Lösungen anzunehmen sind. Interessant wäre, wenn weitere Vergleiche mit anderen Rechtsordnungen folgen würden. Dies gilt besonders für spanischsprachige Rechtsordnungen in Lateinamerika. Zu untersuchen wäre, inwieweit die Rechtsterminologie und die rechtlichen Lösungen übereinstimmen, was eventuell auf die Übernahme von oder Beeinflussung durch deutsches oder spanisches Strafrecht schließen lassen könnte. Auch für Übersetzende im Bereich des Rechts scheinen solche vergleichende Arbeiten nützlich. Zielsetzung der Arbeit ist die Erstellung einer zweisprachigen Terminologiedatenbank, die für einen möglichst breiten Personenkreis funktional sein soll. Erstrebt wird eine Darstellung, die es Personen ermöglicht, je nach Notwendigkeit, unterschiedlich tief in die Materie vorzudringen. Die in dieser Arbeit untersuchte juristische Terminologie stammt aus den aktuell gültigen Rechtsordnungen Spaniens und Deutschlands. Rechtssprachen sind demnach Spanisch als Rechtssprache der Rechtsordnung Spaniens und Deutsch als Rechtssprache der Rechtsordnung Deutschlands. Aufgrund mangelnder Normierungsautorität und der Besonderheit juristischer Terminologie ist die Terminologiearbeit im Rahmen dieser Diplomarbeit deskriptiv. Bei der Bearbeitung von Themenfeldern wie Sterbehilfe allerdings, die einen nicht einheitlichen Sprachgebrauch aufweisen, ist allein die Auswahl und Ordnung der Begriffe und Benennungen in gewisser Weise präskriptiv. Da Rechtssprache und Rechtsbegriffe dynamisch sind wäre eine diachronische Betrachtung zu erwägen. Diese terminologische Untersuchung geht jedoch synchronisch vor. Allerdings wurde versucht, eventuelle wichtige Hinweise zum Sprachgebrauch und zur Entwicklung der Begriffe aufzunehmen. Des Weiteren wird bezüglich der Entwicklung und Entstehung der Begriffe auf den fachlichen Teil dieser Arbeit verwiesen.

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