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Atsakomybė už žalą teikiant asmens sveikatos priežiūros paslaugas / Liability for Damages While Providing Personal Healthcare Services

Jasinskaitė, Jurgita 09 May 2006 (has links)
In Litauen hat sich die wissenschaftliche Doktrin in der Frage der Zivilhaftung für den Schaden, bei der Erteilung der Dienstleistungen von Gesundheitspflege für Person, nicht herausgebildet, die sich nicht eingebürgerte Gerichtspraxis ist auch nicht reichlich, diese Beziehungen reglamentieren nicht genügend eingehend die nationalen und internationalen Rechstakte. Die Besonderheiten der Haftung für den Schaden, bei der Erteilung der Dienstleistungen von Gesundheitspflege für Person, entscheiden die Art und Besonderheiten der Entstehungsgrundlagen der Rechtsbeziehungen, die bei der Erteilung der Dienstleistungen von Gesundheitspflege für die Person, entstehen, sowie die Art und Besonderheiten der Teilnehmer dieser Beziehungen und mit ihnen verbundenen Pflichten und Rechte. Bei der Anwendung der Haftung von Behandlungsanstalten für den Schaden, bei der Erteilung der Dienstleistungen von Gesundheitspflege für die Person, wird auf die Regel der persönlichen Verantwortung des anzustellenden Mitarbeiters für den mit Schuldhandlungen gemachten Schaden vom Mitarbeiter gestützt. Die Verantwortung der Ärzte ist die berufliche Verantwortung, bei deren Anwendung strengere Vorsichts-, Aufmerksamkeits- und Sorgfaltforderungen gestellt werden. Das entscheiden die Besonderheiten bei der Feststellung der Ungesetzlichkeit der ärztlichen Handlungen sowie Schuld.

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