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Gedenkstätten, Mahnmale und Ehrenfriedhöfe für die Verfolgten des Nationalsozialismus / ihre landschaftsarchitektonische Gestaltung in Deutschland 1945 bis 1960Fibich, Peter 20 May 2000 (has links) (PDF)
Die Dissertation untersucht die in Deutschland zwischen 1945 und 1960 entstandenen Denkmalanlagen für NS-Verfolgte unter dem Aspekt ihrer landschaftsarchitektonischen Gestaltung. Dabei stehen die Zusammenhänge zwischen der Freiraumgestalt und dem jeweiligen gesellschaftspolitischen Umfeld im Zentrum. Die Untersuchung ist als vergleichende Geschichtsbetrachtung zwischen den Besatzungszonen bzw. den deutschen Staaten angelegt. Die verschiedenen gesellschaftlichen Strukturen und ideologischen Ausrichtungen beider Systeme haben sich intensiv auf Inhalt, Gestalt, Lage und Quantität der Denkmalanlagen ausgewirkt. Während in der BRD spezielle Anlagen für NS-Verfolgte quantitativ zugunsten übergreifender Denkmäler für alle Opfer des Krieges und der Gewaltherrschaft zurücktraten, fand in der DDR eine Einschränkung auf die Angehörigen des kommunistischen Widerstandskampfes statt. In einer vor- bzw. außerstaatlichen Phase, die bis zu Beginn der fünfziger Jahre andauerte, dominierten die Alliierten und die Überlebenden der NS-Verfolgung sowie die Kommunal- und Landesverwaltungen die Denkmalkultur. Im Zuge der fortschreitenden Institutionalisierung wurden die ehemaligen Verfolgten in beiden Staaten zunehmend von der erinnerungspolitischen Bühne verdrängt. Die Inanspruchnahme der Erinnerungskultur für politische Interessen der Staats- und Parteiführung der DDR setzte 1953 ein und konzentrierte sich auf die Standorte ehemaliger Konzentrationslager. Auf regionaler und kommunaler Ebene besaßen die Akteure der Denkmalsetzung - eingebunden in die restriktiven Vorgaben der SED-Politik - etwas größere Handlungsspielräume. In der BRD, wo die Denkmalgestaltung als kulturelle Aufgabe vollkommen in der Verantwortung der Länder lag, wurde sie zu einer Verwaltungsangelegenheit bzw. dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge übertragen. Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Voraussetzungen waren sich die Denkmalanlagen in beiden deutschen Staaten dennoch in vieler Hinsicht formal ähnlich. In der memorialen Gestaltung herrschten traditionalistische Raum-, Form- und Materialvorstellungen bis gegen Ende der fünfziger Jahre vor. Teilweise im Kontrast zu den jeweiligen städtebaulich-architektonischen Gestaltungsprinzipien blieben die Denkmäler in beiden deutschen Staaten statischen, streng symmetrischen Kompositionen, Formelementen aus der Geschichte des Herrscher- und Kriegerdenkmals sowie den konventionellen Materialien des Denkmals (Naturstein und Bronze) verhaftet. Ehrenfriedhöfe für NS-Verfolgte, in der BRD weit häufiger anzutreffen als in der DDR, folgten ungeachtet ihres besonderen historischen Hintergrundes dem Vorbild deutscher Soldatenfriedhöfe der Vergangenheit. Im Umgang mit diesen Gräbern war eine zunehmende Tendenz der Anonymisierung zu verzeichnen. Während in den Denkmälern der BRD ein religiös-christlicher Grundcharakter dominierte, trugen die memorialen Anlagen in der DDR politischen Charakter. Anders als in der BRD, wo sie vornehmlich an entlegenen Orten lagen, besetzten die Denkmäler in der DDR das Zentrum des öffentlichen Lebens. Im Westen vorwiegend dem individuellen, verinnerlichten Besucher zugedacht, waren die Denkmalanlagen der DDR in erster Linie als Veranstaltungsorte politischer Kundgebungen konzipiert. Der Einsatz von Gestaltungselementen, die in den Denkmälern der BRD vollkommen fehlten - Fahnen, Flammenschalen und politische Symbole wie der "Häftlingswinkel" - erklärte sich aus dem speziellen funktionalen und ideologischen Kontext. Die landschaftsarchitektonische Gestaltung von Denkmalanlagen ist in den vierziger und fünfziger Jahren eine bedeutende Aufgabe gewesen. Gleichwohl wurde die Aufgabe nur selten von Landschaftsarchitekten wahrgenommen.
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Gedenkstätten, Mahnmale und Ehrenfriedhöfe für die Verfolgten des Nationalsozialismus: ihre landschaftsarchitektonische Gestaltung in Deutschland 1945 bis 1960Fibich, Peter 21 October 1999 (has links)
Die Dissertation untersucht die in Deutschland zwischen 1945 und 1960 entstandenen Denkmalanlagen für NS-Verfolgte unter dem Aspekt ihrer landschaftsarchitektonischen Gestaltung. Dabei stehen die Zusammenhänge zwischen der Freiraumgestalt und dem jeweiligen gesellschaftspolitischen Umfeld im Zentrum. Die Untersuchung ist als vergleichende Geschichtsbetrachtung zwischen den Besatzungszonen bzw. den deutschen Staaten angelegt. Die verschiedenen gesellschaftlichen Strukturen und ideologischen Ausrichtungen beider Systeme haben sich intensiv auf Inhalt, Gestalt, Lage und Quantität der Denkmalanlagen ausgewirkt. Während in der BRD spezielle Anlagen für NS-Verfolgte quantitativ zugunsten übergreifender Denkmäler für alle Opfer des Krieges und der Gewaltherrschaft zurücktraten, fand in der DDR eine Einschränkung auf die Angehörigen des kommunistischen Widerstandskampfes statt. In einer vor- bzw. außerstaatlichen Phase, die bis zu Beginn der fünfziger Jahre andauerte, dominierten die Alliierten und die Überlebenden der NS-Verfolgung sowie die Kommunal- und Landesverwaltungen die Denkmalkultur. Im Zuge der fortschreitenden Institutionalisierung wurden die ehemaligen Verfolgten in beiden Staaten zunehmend von der erinnerungspolitischen Bühne verdrängt. Die Inanspruchnahme der Erinnerungskultur für politische Interessen der Staats- und Parteiführung der DDR setzte 1953 ein und konzentrierte sich auf die Standorte ehemaliger Konzentrationslager. Auf regionaler und kommunaler Ebene besaßen die Akteure der Denkmalsetzung - eingebunden in die restriktiven Vorgaben der SED-Politik - etwas größere Handlungsspielräume. In der BRD, wo die Denkmalgestaltung als kulturelle Aufgabe vollkommen in der Verantwortung der Länder lag, wurde sie zu einer Verwaltungsangelegenheit bzw. dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge übertragen. Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Voraussetzungen waren sich die Denkmalanlagen in beiden deutschen Staaten dennoch in vieler Hinsicht formal ähnlich. In der memorialen Gestaltung herrschten traditionalistische Raum-, Form- und Materialvorstellungen bis gegen Ende der fünfziger Jahre vor. Teilweise im Kontrast zu den jeweiligen städtebaulich-architektonischen Gestaltungsprinzipien blieben die Denkmäler in beiden deutschen Staaten statischen, streng symmetrischen Kompositionen, Formelementen aus der Geschichte des Herrscher- und Kriegerdenkmals sowie den konventionellen Materialien des Denkmals (Naturstein und Bronze) verhaftet. Ehrenfriedhöfe für NS-Verfolgte, in der BRD weit häufiger anzutreffen als in der DDR, folgten ungeachtet ihres besonderen historischen Hintergrundes dem Vorbild deutscher Soldatenfriedhöfe der Vergangenheit. Im Umgang mit diesen Gräbern war eine zunehmende Tendenz der Anonymisierung zu verzeichnen. Während in den Denkmälern der BRD ein religiös-christlicher Grundcharakter dominierte, trugen die memorialen Anlagen in der DDR politischen Charakter. Anders als in der BRD, wo sie vornehmlich an entlegenen Orten lagen, besetzten die Denkmäler in der DDR das Zentrum des öffentlichen Lebens. Im Westen vorwiegend dem individuellen, verinnerlichten Besucher zugedacht, waren die Denkmalanlagen der DDR in erster Linie als Veranstaltungsorte politischer Kundgebungen konzipiert. Der Einsatz von Gestaltungselementen, die in den Denkmälern der BRD vollkommen fehlten - Fahnen, Flammenschalen und politische Symbole wie der "Häftlingswinkel" - erklärte sich aus dem speziellen funktionalen und ideologischen Kontext. Die landschaftsarchitektonische Gestaltung von Denkmalanlagen ist in den vierziger und fünfziger Jahren eine bedeutende Aufgabe gewesen. Gleichwohl wurde die Aufgabe nur selten von Landschaftsarchitekten wahrgenommen.
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