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Garantenpflichten aus Vertrautheit /Perdomo-Torres, Jorge F. January 2006 (has links)
Zugl.: Bonn, Universiẗat, Diss., 2004/05.
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Haftungsproblematik beim PatientensuizidKleemann, Adrian Joachim Octavian, January 2004 (has links)
Tübingen, Univ., Diss., 2004.
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Strafrechtliche Unterlassungshaftung von Amtsträgern in Umweltbehörden : die Nichtrücknahme fehlerhafter Genehmigungen - dargestellt am Beispiel des [Para] 324 StGB /Dominok, Matthias. January 2007 (has links)
Zugl.: Osnabrück, Universiẗat, Diss., 2006.
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Die Garantenstellung aus Ingerenz : Untersuchungen zur Dogmatik des unechten Unterlassungsdelikts, § 13 StGBFischer, Johannes January 2022 (has links) (PDF)
Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das ”dunkelste Ka-
pitel“ in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher
Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende ”recht-
lich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt“, § 13 Abs. 1
StGB, also Garant ist. Innerhalb der herkommlich diskutierten Garan-
tenstellungen ist die aus Ingerenz besonders umstritten.
Hat derjenige, der eine Gefahr für fremde Rechtsgüter geschaffen hat,
eine Garantenstellung im Hinblick auf dieses schadensträchtige Gesche-
hen, sodass er gemäß § 13 Abs. 1 StGB für das Unterlassen der Erfolgs-
abwendung gleich einem Begehungstäter bestraft wird? Welche rechtli-
chen Anforderungen wären in diesem Fall an das die Garantenstellung
begründende Handeln zu stellen? Die regelmäßig diskutierten Alternati-
ven sind, ob nur pflichtwidriges Tun eine Ingerenzgarantenstellung nach
sich zieht oder auch rechtmäßiges (”qualifiziert riskantes“) Vorverhalten
genügt.
Die vorliegende Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Einste-
henmüssen des Ingerenten auf der Grundlage des geltenden Rechts be-
gründen lässt. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Garantenstellung
will sie aufzeigen, dass es nicht auf die aus der unsicheren Entschei-
dungsperspektive ex ante zu treffende Verhaltensbewertung ankommen
kann. Vorgeschlagen wird stattdessen eine vermittelnde Lösung, die die
Bewertungsgrundlage mit einem Maximum an Objektivität versieht. / no abstract available
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Strafrechtliche Garantenstellungen von Wachpersonen des privaten Sicherheitsgewerbes : Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Polizei und das private Sicherheitsgewerbe /Gunia, Susanne Christine. January 2001 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Köln, 2000.
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Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung : Unterlassungshaftung betrieblich Vorgesetzter für Straftaten Untergebener /Spring, Patrick. January 2009 (has links)
Zugl.: Passau, Universiẗat, Diss., 2009.
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Die Pflichten des Geschäftsherrn im Strafrecht /Walter, Stefan. January 2000 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Freiburg (Breisgau), 2000.
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Garantenpflichten aus familiären Beziehungen : zur Deutung des [Paragraphen] 13 Abs. 1 StGB als Blankettvorschrift /Böhm, Sonja, January 2006 (has links)
Thesis (doctoral)--Universiẗat Mainz, 2005. / Includes bibliographical references (p. 243-285).
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Verzicht auf Fahrassistenz : Eine rechtliche Einordnung mit Reformvorschlägen / Waiving driver assistance: A legal classification with reform proposalsKleindopff, Christian-Andreas January 2025 (has links) (PDF)
Das automatisierte Fahren spielt im Straßenverkehr eine zunehmend große Rolle. In technischer Hinsicht umfasst dies insbesondere die Implementierung zahlreicher Fahrassistenzsysteme, die den Fahrzeugführer unterstützen und in Teilen bereits ablösen sollen. Weitgehend ungeklärt ist insoweit, wie die Nichtbenutzung der verfügbaren Fahrassistenzsysteme rechtlich zu beurteilen ist.
Die vorliegende Arbeit widmet sich daher insbesondere der Frage, inwiefern das Abschalten sowie das Unterlassen des Einschaltens von Fahrassistenzsystemen zu einer straf- und/oder zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers führen kann. Dabei wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers anhand von Beispielsfällen erläutert. Gestützt auf die im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse erfolgt anschließend eine Untersuchung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. Die Arbeit mündet in einem Reformvorschlag zur Ergänzung des Strafgesetzbuches, der die zuvor festgestellten Regelungslücken adressiert. / Automated driving is playing an increasingly important role in road traffic. From a technical perspective, this includes in particular the implementation of numerous driver assistance systems that support the drivers and in some cases are already intended to replace them. In this context, it is largely unclear how the non-use of the available driver assistance systems is to be legally assessed.
Therefore, this dissertation is particularly dedicated to the question of to what extent switching off and failing to switch on driver assistance systems can lead to criminal and/or civil liability against the driver. The criminal liability of the driver is explained using exemplary cases. Based on the findings obtained in the course of this analysis, the driver's liability under civil law is then analyzed. The dissertation leads to a reform proposal for supplementing the German Criminal Code (Strafgesetzbuch), which addresses the legal loopholes previously identified
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Die strafrechtliche Behandlung von Eltern minderjähriger Täter / The parents' punishment in case of juvenile delinquencyGeisler, Christine 12 February 2003 (has links)
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