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Verzicht auf Fahrassistenz : Eine rechtliche Einordnung mit Reformvorschlägen / Waiving driver assistance: A legal classification with reform proposals

Kleindopff, Christian-Andreas January 2025 (has links) (PDF)
Das automatisierte Fahren spielt im Straßenverkehr eine zunehmend große Rolle. In technischer Hinsicht umfasst dies insbesondere die Implementierung zahlreicher Fahrassistenzsysteme, die den Fahrzeugführer unterstützen und in Teilen bereits ablösen sollen. Weitgehend ungeklärt ist insoweit, wie die Nichtbenutzung der verfügbaren Fahrassistenzsysteme rechtlich zu beurteilen ist. Die vorliegende Arbeit widmet sich daher insbesondere der Frage, inwiefern das Abschalten sowie das Unterlassen des Einschaltens von Fahrassistenzsystemen zu einer straf- und/oder zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers führen kann. Dabei wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers anhand von Beispielsfällen erläutert. Gestützt auf die im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse erfolgt anschließend eine Untersuchung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. Die Arbeit mündet in einem Reformvorschlag zur Ergänzung des Strafgesetzbuches, der die zuvor festgestellten Regelungslücken adressiert. / Automated driving is playing an increasingly important role in road traffic. From a technical perspective, this includes in particular the implementation of numerous driver assistance systems that support the drivers and in some cases are already intended to replace them. In this context, it is largely unclear how the non-use of the available driver assistance systems is to be legally assessed. Therefore, this dissertation is particularly dedicated to the question of to what extent switching off and failing to switch on driver assistance systems can lead to criminal and/or civil liability against the driver. The criminal liability of the driver is explained using exemplary cases. Based on the findings obtained in the course of this analysis, the driver's liability under civil law is then analyzed. The dissertation leads to a reform proposal for supplementing the German Criminal Code (Strafgesetzbuch), which addresses the legal loopholes previously identified
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mitt handtt vnd Mondtt angelobett – Eine Untersuchung zum Zwickauer Urfehdebuch

Schmucker, Tommy 13 February 2005 (has links) (PDF)
Qualitative Untersuchung zum Zwickauer Liber Proscriptorum; dem so genannten Urfehdebuch. Mit Transkription von Teilen der Quelle.
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Fahrlässige Mittäterschaft und Schuldprinzip

Ko, Myoungsu 05 January 2021 (has links)
Die verschiedenen Konzepte fahrlässiger Mittäterschaft werden dargestellt und als nicht überzeugend befunden. Der Hauptteil der Arbeit analysiert nach der kursorischen Feststel-lung, dass das Analogieverbot der Figur nicht entgegensteht, konkret die Unbegründbarkeit fahrlässiger Mittäterschaft auf der Grundlage des höchstpersönlichen Schuldprinzips, das als verfassungsrechtlicher Grundsatz die Grundlage des gesamten Strafrechtssystems bildet. Die richtige Lösung bei fahrlässigem Zusammenwirken besteht in einer Vorverlagerung des Fahrlässigkeitsschuldvorwurfs unter Annahme eines psychischen Beitrags zum Erfolgseintritt. Dies entspricht sowohl dem Wesen der Fahrlässigkeitsdelikte als auch dem Schuldprinzip. / This study critically analyzes the various ideas for negligent co-perpetration and concludes that this legal idea is not convincing. The main part of this study is to analyze that negligent co-perpetration lacks justification based on the guilt principle, which is the foundation of the entire criminal justice system, although negligent co-perpetration could be established, since this does not violate the prohibition of analogy. And the desirable solution for cases of neg-ligent cooperation is concretely presented.: To advance the accusation of negligence in ac-cordance with the nature of the criminal negligence and the guilt principle. The criminal negligence is based on the single concept of perpetrator and the psychological contribution could establish the illegality of behaviour. In order to apply this solution, the illegality of neg-ligent behavior must always be proven. Then there is no need for negligent co-perpetration.
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Die Anforderungen der FATF an die Kriminalisierung von Terrorismusfinanzierung und ihre Umsetzung in Deutschland / Ein Beitrag zur Transnationalisierung des deutschen Strafrechts

Krüger, Jenny 29 January 2025 (has links)
Die Arbeit analysiert, wie die FATF als zwischenstaatliche Organisation, die internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt, arbeitet und welchen Einfluss sie ausübt. Anhand der Methodik der FATF wird sodann Empfehlung Nr. 5 der FATF untersucht, die Vorgaben zur Kriminalisierung von Terrorismusfinanzierung enthält. Eingegangen wird hierbei auf die Umsetzungsgesetze der USA, Frankreich und Großbritanniens als maßgeblichen Akteuren bei FATF. Sie prüft zudem, inwieweit Deutschland die Vorgaben dieser Empfehlung erfüllt. Im Mittelpunkt steht eine praxisorientierte Analyse, die sich nicht nur auf die theoretische Diskussion, sondern auf konkrete Umsetzungsaspekte und Herausforderungen im deutschen Rechtssystem und in der praktischen Anwendung konzentriert. Der Entstehungsprozess von Empfehlung Nr. 5 und dessen praktische Auswirkungen auf deutsche Strafrechtsnormen werden kritisch beleuchtet und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Terrorismusfinanzierungsbekämpfung in Deutschland aufgezeigt. / The dissertation analyses, how FATF as an intergovernmental organization, that develops international standards to combat money laundering and terrorist financing, works and what influence it exerts. Using the methodology of FATF, recommendation 5, which specifies the requirements of the offence of terrorist financing, is examined. The legislation in the US, France and the United Kingdom, as the major player at FATF, are taken into consideration. It is analyses, whether German legislation fulfils these requirements. The work is a practical analysis, that focuses not only on theoretical discussions, but on specific implementation issues and challenges in the German legal system and in practical law enforcement. The genesis of recommendation 5 and its impact on German criminal law provisions are critically examined and the challenges of combatting terrorist financing in Germany are shown.
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mitt handtt vnd Mondtt angelobett – Eine Untersuchung zum Zwickauer Urfehdebuch

Schmucker, Tommy 29 December 2004 (has links)
Qualitative Untersuchung zum Zwickauer Liber Proscriptorum; dem so genannten Urfehdebuch. Mit Transkription von Teilen der Quelle.
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Der sexuelle Kindesmissbrauch als Herausforderung für die Soziale Arbeit: Präventionsmaßnahmen im Landkreis Görlitz

Lange, Jasmin 16 April 2021 (has links)
Der sexuelle Kindesmissbrauch stellt in Deutschland nach wie vor ein großes Tabuthema dar. Im Durchschnitt sitzen in jeder Schulklasse ein bis zwei Betroffene. Aus diesem Grund ist die folgende Bachelor-Arbeit dem Thema „Kindesmissbrauch“ gewidmet. In der Literatur und Forschung werden vor allem männliche Täter betrachtet, da sie knapp 85 Prozent der Missbrauchstaten begehen. Neben der Einordnung des sexuellen Kindesmissbrauchs nach ICD-10, werden vor allem die verschiedenen Missbrauchsarten (Hands-On- sowie Hands-Off-Taten) näher beleuchtet. Des Weiteren finden Kinder- und Elternrechte Berücksichtigung. Die Darstellung der Straftatbestände (im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs) geben eine rechtliche Einordnung von unterschiedlichen Missbrauchstaten vor. Zudem werden Typisierungen von Täter*innen, die Ursachen ihrer Täterschaft und ihre Strategien ausführlich dargestellt. Es erfolgt eine Erläuterung der devianten sexuellen Präferenzen (Pädophilie, Hebephilie), eine Beschreibung der Zusammenhänge zwischen Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch sowie eine Diffenrenzierung zwischen Nutzer*innen von sexuellen Missbrauchsabbildungen und sexuellen Missbrauchstäter*innen. Ein großer Teil der Bachelor-Arbeit widmet sich dem familiären Kindesmissbrauch, da im Setting „Familie“ der Großteil des sexuellen Kindesmissbrauchs (im Dunkelfeld) geschieht. Neben (destruktiven) Familiensystemen werden auch Charakteristika von missbrauchenden Vätern und Müttern sowie das Vorgehen anderer (nicht verwandter) männlicher Täter erläutert. Ein weiteres Kapitel widmet sich den physischen und psychischen Auswirkungen des Missbrauchs auf die Betroffenen. Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) tritt bei jedem/jeder zweiten Betroffenen auf und wird deshalb besonders ausführlich behandelt. Nach einer Einordnung der Rolle von Schutz- und Risikofaktoren auf die Resilienz, wird die Rolle der Sozialen Arbeit bei der Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs (insbesondere im Landkreis Görlitz) betrachtet. Ebenso werden Akteure und Institutionen auf Bundesebene dargestellt. Die Bachelor-Arbeit wird von eigenen Fallbeispielen sowie von Fallvignetten und Abbildungen der Online-Weiterbildung „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“ der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, begleitet.
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Die Rolle des Beschuldigten im bundesdeutschen Strafprozess und ihre Veränderung im Lichte nationaler und europäischer Entwicklungen

Eder, Niklas 14 October 2024 (has links)
In den vergangenen Jahrzehnten befand sich die Rechtsstellung des Beschuldigten in einem Wandel. Zunächst fand ab 1949 ein Ausbau des Rechtsstaats verbunden mit einem Ausbau der Rechtsstellung des Beschuldigten statt. Ab Mitte der 70er-Jahre zeichnete sich dann jedoch eine Tendenzwende ab, die sich bis heute durch drei maßgebliche Entwicklungslinien kennzeichnet: 1. Die Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens durch 11 Schwerpunktgesetze. 2. Die Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung von OK durch 10 Schwerpunktgesetze und ab den Terroranschlägen vom 11. September 2001 durch viele weitere Änderungen. 3. der Opferschutz durch 8 Schwerpunktgesetze. Dadurch erlitt die Rechtsstellung des Beschuldigten massive Einschränkungen. Diese nachteiligen Auswirkungen für den Beschuldigten müssen auf nationaler Ebene wieder ausgeglichen werden. Insbesondere ist hierfür eine Stärkung der Beschuldigtenstellung im Ermittlungsverfahren erforderlich. Auch auf europäischer Ebene befindet sich die Rechtsstellung des Beschuldigten im Wandel. Eine Vereinheitlichung und Stärkung der Beschuldigtenrechte erfolgte erst durch das 2009 vom Europäischen Rat beschlossene Stockholmer Programm. Dies führte nachfolgend zu einer Stärkung der Rechte des Einzelnen durch den Erlass einer Reihe von Richtlinien, die dann auch in Deutschland umgesetzt wurden. Immer mehr wurden die aufgezeigten Entwicklungslinien aber auch auf EU-Ebene verfolgt, wodurch die nationale Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst wurde. Und es bestehen auf EU- Ebene weiterhin noch Lücken, weil kein einheitlicher Mindeststandard an Beschuldigtenrechten geschaffen wurde. Dabei stößt auch die 2017 geschaffene Europäische Staatsanwaltschaft, die mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen hat, auf Bedenken. Deshalb muss auch auf EU-Ebene über Reformmöglichkeiten diskutiert werden. Vor allem durch die Einrichtung einer unionsrechtlich institutionalisierten Europäischen Strafverteidigung. / Over the past decades, the legal position of the accused has undergone significant changes. Beginning in 1949, there was an expansion of the rule of law alongside an enhancement of the rights of the accused. Yet, from the mid-1970s, a shift began that continues today, characterised by three significant developments: 1. The simplification and acceleration of criminal proceedings through 11 key legislative acts. 2. Counterterrorism and organised crime measures through 10 key legislative acts, with numerous additional changes following the terrorist attacks of September 11, 2001. 3. Victim protection through 8 key legislative acts. As a result, the legal status of the accused has faced considerable limitations. These adverse effects must be counterbalanced at the national level, particularly through the strengthening of the position of the accused during investigations. At the European level, the legal status of the accused is also undergoing transformation. The unification and strengthening of the rights of the accused was only initiated by the Stockholm Programme, adopted by the European Council in 2009. This subsequently led to the enhancement of individual rights through the enactment of a series of directives, which were then implemented in Germany. Moreover, these outlined trends have increasingly been pursued at the EU level, significantly influencing national legislation. Nevertheless, gaps still exist at the EU level, as no uniform minimum standard of rights for the accused has been established. The European Public Prosecutor's Office, established in 2017 and now operational, also faces concerns. Therefore, discussions regarding reform possibilities must also occur at the EU level, particularly through the establishment of a union law-institutionalised European defence for the accused.
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Die Verwaltung des Strafrechts. Eine Rechtsgeschichte der deutschen Staatsanwaltschaft

Finger, Vera 20 December 2017 (has links)
„Die Verwaltung des Strafrechts“ ist eine Rechtsgeschichte über die deutsche Staatsanwaltschaft. Deren Institutionengenese beginnt mit einem Urknall – dem preußischen ad-hoc-Gesetz vom 17. Juli 1846 und dem Berliner Polenprozess von 1847 (Kapitel A). Sie reicht über kontingente administrative Strukturen in den Territorialstaaten (Kapitel B) und das Herauswachsen des Staatsanwaltes aus der Richterkritik des juristischen Diskurses seit der Spätaufklärung (Kapitel C) bis zur Konsolidierung der Staatsanwaltschaft mit janusköpfigen Funktionären im Niemandsland zwischen Justiz und Exekutive (Kapitel D). Im 19. Jahrhundert entstand diese Behörde mit ihrer Rechtsmittelkompetenz aus einem breiten Aufsichts- und Kontrollkonzept, das überholte Strategien des Ancien Régime ersetzte (Kapitel E). Entsprechend hatte der Staatsanwalt etwa als „Eheverteidiger“ Funktionen im Zivilrecht und Zivilprozessrecht (Kapitel F). An der Wende zum 20. Jahrhundert verfestigten sich die Strukturen: Zum Proprium der Behörde wurden Fallselektion und Komplexitätsreduktion in den Strafverfahren – das moderne Strafrecht als instrumentale, mit Steuerungsaufgaben überfrachtete Strategie zur sozialen Kontrolle und Verteidigung braucht die flexibel selegierende Behörde im Vorzimmer der Strafjustiz (Kapitel G). / “Die Verwaltung des Strafrechts“ (“The Administration of Criminal Law“) is a history of law of the German Public Prosecutor‘s Office. The genesis of that institution starts with a big bang – the Prussian statute of 17th of July 1846 and the so-called Polish-people-trial held in Berlin in 1847 (chapter A). It then ranges from contingent administrative structures in the different territorial states of a single national German state yet to come (chapter B) to the evolvement of the prosecutor out of the juristic discourse held since the late phase of the period of Enlightenment (chapter C) to the consolidation of the Public Prosecutor‘s Office with its janus-faced functionaries ruling no man‘s land between judiciary and executive (chapter D). In the 19th century that agency was based on a concept of authority and control used at large scale to replace obsolete strategies of the Ancien Régime (chapter E). Hence the prosecutor was also featured in Civil Law and Civil Process Law, e.g. as a defensor matrimonii (chapter F). On the brink of the 20th century structures then solidified: Selecting cases and reducing complexity in criminal proceedings became the agency‘s very own agenda – since Criminal Law from now on has been used as an instrumental strategy overloaded by the task to control society in modern times, it is deeply in need of the agency, flexibly fulfilling selection in the secretariat of Criminal Justice (chapter G).
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GAIR-Mitteilungen

27 October 2014 (has links)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden.
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Zeit­schrift für Recht & Islam: ZR&I

Elliesie, Hatem, Scholz, Peter, Backe, Beate, Kreutzberger, Kai 23 May 2017 (has links)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden.:Editorial (5–6) Zur Rechtsprechung: KG, Beschluss vom 7. 4. 2015 – Verfahrenskostenhilfe für Antrag auf Zahlung einer Brautgabe von Peter Scholz (7–9) AG Baden-Baden, Beschluss vom 11. 9. 2015, in Fortführung von AG Darmstadt, Beschluss vom 15. 5. 2014 – Sittenwidrigkeit der Vereinbarung auf Zahlung einer Brautgabe für den Ehevollzug von Peter Scholz (11–14) Artikel: Religionsfreiheit im Lichte der Neutralität. Zu den Entscheidungen des Bundes-verfassungsgerichts, des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, des Verwaltungsgerichts Augsburg und des Europäischen Gerichtshofes zu Musliminnen mit Kopftuch am Arbeitsplatz von Kirsten Wiese (15–41) Kopftuchverbote für Lehrerinnen im Rückblick von Sabine Berghahn (43–67) Gerechtigkeit und gutes Leben in der Kopftuchdebatte von Felix Ekardt (69–83) Zwischen Logozentrismus und Dekonstruktion. Zur Rolle des istiḥsān im System der uṣūl al-fiqh von Rike Sinder (85–105) Textautorität und Dekanonisierung — Zeitgenössische muslimische Zugänge zum säkularen Topos Menschenwürde im Horizont einer historisch sensibilisierten Exegese des Qurʾān von Rüdiger Braun (107–119) Das islamrechtliche Genre der themenspezifischen Rechtsliteratur Themenspezifische Rechtsliteratur als gegenwärtiges Phänomen von Noha Abdel-Hady (121–140) The Approach to Homosexuality in Contemporary Fatāwā: Sexual Practices or Sexual Orientation? von Serena Tolino (141–158) Die Debatte über weibliche Genitalverstümmelung in ägyptischen Fatwas des 20. Jahrhunderts von Elisabeth Trepesch (159–180) Rechtswissenschaftliche Argumentationsstrukturen und propagandistische Rhetorik in ʿAbdullāh ʿAzzāms Rechtsgutachten „Die Verteidigung der muslimischen Gebiete ist die oberste individuelle Pflicht“ von Petra Nendwich (181–196) How Islamic Is the West? Recent Approaches to Determining the “Islamicity” and “šarī ʿa Compliance” of Modern States* von Sarah Albrecht (197–223) “Paralleljustiz” in Berlin’s Mḥallamī Community in View of Predominately Customary Mechanisms von Mahmoud Jaraba (225–237) Legal Framework of Doing Business with Iran von Tannaz Jourabchi-Eisenhut (239–249) Product Liability in the Near and Middle East. A Comparative Study of Egyptian, Qatari and Iranian Law von Nicolas Bremer (251–274) Liability of Managers and Directors under the Law of the GCC Countries: A Comparative Study of the Liability Regimes Existing in the Gulf Cooperation Council Region Illustrated at the Example of Qatar, Saudi Arabia and the United Arab Emirates von Nicolas Bremer (275–303) Buchbesprechungen: Hans-Georg Ebert / Julia Heilen: Islamisches Recht. Ein Lehrbuch von Peter Scholz (305–307) Hatem Elliesie / Thilo Marauhn (eds.): Legal Transformation in Northern Africa and South Sudan von Matthias Hartwig (309–314) Bruno Menhofer / Dirk Otto (Hgg.): Recht nach dem Arabischen Frühling, Beiträge zum islamischen Recht IX von Katrin Seidel (315–321) Hans-Georg Ebert (Hg.): Beiträge zum Islamischen Recht X von Aouni Shahoud Almousa (323–329) Mahmoud Bassiouni: Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität von Assem Hefny (331–333) Ghassem Ghassemi: Criminal Policy in Iran Following the Revolution of 1979 – A Comparative Analysis of Criminal Punishment and Sentencing in Iran and Germany von Silvia Tellenbach (335–337) Tagungsberichte: Tagungsbericht „Interdisciplinary Approaches to Legal Pluralism in Muslim Context“ (6.–7. 10. 2016), Institut für Arabistik und Islamwissenschaft und Exzellenzcluster „Religion und Politik“, Westfälische Wilhelms-Universität Münster von Ulrike Qubaja & Yvonne Prief (339–344) Tagungsbericht Workshop „Islamisches Recht: Methoden und Kontexte“ (14. / 15. 4. 2016), Goethe-Universität Frankfurt von Hakkı Arslan (345–351) Tagungsbericht: „Zakāt in Deutschland? Ansätze, Ideen und Perspektiven“ (21.–22. 9. 2015), Institut für Islamische Theologie (IIT), Universität Osnabrück von Souheil Thabti (353–355) Konferenzbericht: „The Reform of Islamic Law“ (9. / 10. 10. 2015), Zentrum für Islamische Theologie (ZITh), Universität Tübingen vonDebora Müller (357–361) Konferenzbericht: „Bioethik im Islam – Theologische, kulturelle und juristische Perspektiven“ (9.–11. 5. 2016), Institut für Islamische Theologie (IIT), Universität Osnabrück von Samet Balci (363–371) Conference Report: 2015 Gingko Library – British Institute of Persian Studies Conference: Iran’s Constitutional Revolution of 1906 and the Narratives of the Enlightenment (14.–16. 9. 2015), British Academy, London, UK von Victor Rohm (373–383) Call for Papers (385–388) Impressum (389–390)

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