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Legal personality in international law /

Portmann, Roland. January 2009 (has links) (PDF)
Thesis (doctoral)--University of St. Gallen, 2009.
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Wege zur Kartellgesetzgebung im Verlauf der Überführung der Kriegswirtschaft in die Friedenswirtschaft nach dem Ersten Weltkrieg

Pickartz, Jörg 09 May 2016 (has links)
Wege zur Kartellgesetzgebung nach dem Ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung politischer und sozialer Umstände
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Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht : von den Anfängen bis zur Paulskirchenverfassung /

Ollinger, Thomas. January 1997 (has links) (PDF)
Univ., Diss./97--Trier, 1996.
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Der Ersatz immateriellen Schadens in der Rechtsprechung des 19. Jahrhunderts zum französischen und zum deutschen Deliktsrecht

Vergau, Hans-Joachim January 2006 (has links)
In Fällen der Beleidigung, der Körperverletzung oder der Tötung eines Angehörigen haben die Gerichte im 19. Jahrhundert in Frankreich in Auslegung des Deliksrechts gemäß Code civil entschieden, daß dem klagenden Verletzten über die erlittene Kränkung, den Schmerz oder die Trauer tröstend hinweggeholfen werden sollte durch Zuerkennung einer ihm vom Täter als Schadensersatz zu zahlende Geldsumme. In drastischem Gegensatz hierzu haben damals die Gerichte in den deutschen Territorien judiziert, ein solcher nicht materieller Schaden könne unmöglich in Geld erfaßt werden. Eine Ausnahme bildete in den meisten Staaten das von Alters her praktizierte Schmerzensgeld. Ansonsten galt: Wer Ehre in Geld aufwiegen will, besitzt keine Ehre. Die Trauer durch Geldannahme lindern zu wollen, entwürdigt den Toten. Es werden umfassende Belege in Form von immer neuen Fallbeispielen dargeboten. Auf diese Weise führt der Verfasser, weit in die Rechtsgeschichte zurückgreifend und dann die Praxis des 19. Jahrhunderts im Détail untersuchend, ein überaus lebhaftes Bild der Entstehungsgeschichte der Differenz und dann der sittengeschichtlich in hohem Maße aufschlußreichen Richtermeinungen in jenem Jahrhundert vor Augen. In den nach der Vertreibung Napoléons 1814 preußisch gewordenen Gebieten am linken Rheinufer und in einigen weiteren westdeutschen Landen hat der Code civil bis zum BGB von 1900 weiter gegolten. Wiederum gestützt auf umfangreiche Fallstudien liefert der Verfasser den Nachweis, daß hier die deutsche Richterschaft zwar französisches Recht angewandt, fast nie aber in den Begriff "Schaden" den "dommage moral" einbezogen hat. Im Schlußkapitel wird über die im 20. Jahrhundert durch die deutsche Rechtsprechung zum Allgemeinen Persönlichkeitrecht bewirkte erhebliche Annäherung an die kontinuierliche französische Praxis berichtet.
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Leben und Werk des Rechtshistorikers Walther Merk : ein Beispiel für das Verhältnis von Rechtsgeschichte und Nationalsozialismus /

Kahlenberg, Harald. January 1995 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--München, 1994.
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Juristische Germanistik eine Geschichte der Wissenschaft vom einheimischen Privatrecht

Schäfer, Frank L. January 2006 (has links)
Zugl.: Frankfurt (Main), Univ., Habil.-Schr., 2006/2007
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mitt handtt vnd Mondtt angelobett - eine Untersuchung zum Zwickauer Urfehdebuch

Schmucker, Tommy. January 2005 (has links)
Chemnitz, Techn. Univ., Magisterarb., 2004.
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Franz Beyerle (1885-1977) : Leben, Ära und Werk eines Rechtshistorikers /

Dürselen, Florian G., January 2005 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Frankfurt am Main, 2002.
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Der Besitzerwerb durch Hilfspersonen / The acquisition of possession throughout auxiliary persons

De Brida, Henrique Paulo January 2002 (has links) (PDF)
Diese Arbeit betrachtet das Thema ‚Besitzerwerb’ mit besonderer Berücksichtigung der Stellung der Hilfsperson – nämlich, Stellvertreter bzw. Besitzdiener - bei diesem Rechtsinstitut. Vor der eigentlichen Behandlung des Hauptthemas finden sich allgemeine Betrachtungen und Analysen des Besitzes und dessen Erwerb und die Darstellung der rechtshistorischen Entwicklung des Besitzes. Die hier behandelten Themen werden nicht nur von der Rechtsdogmatik, sondern auch von der Rechtssprechung her untersucht, wobei die Entscheidungen in einigen, bestimmten Fällen, die in der rechtswissenschaftlichen Diskussion Mustercharakter erlangt haben, und als Anknüpfungspunkt zur Entwicklung und Festigung der Rechtslehre dienen dargestellt werden. Es wird ebenso versucht klar darzustellen, inwieweit sich die Rechtsauffassung des Besitzerwerbs durch Hilfspersonen von dem traditionellen, römischgemeinrechtlichen Vorbild der Dienerschaft aus zu einer typologischen, sachverhaltsnäheren Besitzerwerbslehre hat entwickeln lassen. / The following dissertation deals with the possession and its acquisition throughout an auxiliary (working) person – an agent and/or a possession’s server. It shows how the Civil law institute under assessment has historically developed and how the German legal theory and courts have been treated the legal acquisition of possession when a service or working relationship is involved by a mediation of possession and its acquisition. Therefore, the present work focuses on a deal of court decisions which have developed to leading cases relating that subject matter. It handles also with the development of the legal theory of possession in the sense that it aims to clarify by which means the German jurisprudence has developed from the traditional Roman law based theory of the servitude of possession towards a typological and case law based theory of the acquisition of possession through a third auxiliary person.
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Ein Strafrecht der Gerechtigkeit und der Menschenliebe : Einsendungen auf die Berner Preisfrage zur Strafgesetzgebung von 1777 / A penal law of justice and human kindness : contributions to the promotional contest on the reform of the penal law hosted by the Economic Society of Bern in 1777

January 2014 (has links)
Im Februar 1777 lobte die Ökonomische Gesellschaft zu Bern einen Preis von 100 Louis d’Or aus für den besten Vorschlag eines umfassenden Kriminalgesetzes. Das Preisgeld kam aus dem Kreis der französischen Aufklärer. Eine Hälfte stammte vermutlich von dem Pariser Parlamentsadvokaten Elie de Beaumont, der sich in den Justizaffären um Jean Calas und Pierre Paul Sirven einen Namen gemacht hatte. Die andere Hälfte hatte Voltaire beigesteuert, der das Geld von Friedrich II. von Preussen erhalten hatte. Das Preisausschreiben war ein großer Erfolg. Neben zahlreichen unbekannten Juristen beteiligten sich eine Reihe bekannter Persönlichkeiten, von denen hier nur die späteren Revolutionäre Marat, Brissot de Warville sowie die deutschen Strafrechtsprofessoren Quistorp und Gmelin genannt seien. Die historische Bedeutung des Berner Preisausschreibens liegt darin, dass es die bis dato vorwiegend programmatische Debatte um die Strafrechtsreform in eine praktische Phase überleitete. Es trat eine Welle praktischer Reformschriften los, in denen die Forderungen von Thomasius, Montesquieu und Beccaria umgesetzt wurden. Entscheidend dafür war, dass es mittels des Preisausschreibens gelang, eine große Zahl juristischer Experten zu aktivieren, die neben dem Reformwillen auch über das Fachwissen verfügten, das für die Entwicklung eines neuen Strafrechts erforderlich war. Von den 46 eingesendeten Preisschriften sind neun im Druck überliefert. Sechsundzwanzig befinden sich in Manuskriptform im Archiv der Ökonomischen Gesellschaft zu Bern. Der vorliegende Band versammelt die Transkriptionen von sieben manuskriptförmig überlieferten Preisschriften. Vier sind in französischer und drei in deutscher Sprache verfasst. Eine Preisschrift stammt von dem Genfer Jakobiner Julien Dentand, eine andere von dem deutschen Publizisten Johann Wolfgang Brenk. Die Autoren der übrigen fünf Manuskripte sind unbekannt. Die transkribierten Preisschriften sind Teil der quellenmäßigen Basis einer Untersuchung des strafrechtlichen Denkens im späten 18. Jahrhundert. Diese erscheint demnächst in den Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte (Christoph Luther: Aufgeklärt strafen. Menschengerechtigkeit im 18. Jahrhundert). / In february 1777 the Economic Society of Bern hosted a promotional contest. 100 Louis d’Or were offered for the best draft of a penal law codification. The prize money was donated by two proponents of the French Enlightenment. One half presumably came from the Parisian advocat Elie de Beaumont, who had made himself a name in the legal scandals involving Jean Calas and Pierre Paul Sirven. The other half of the prize money originated from Voltaire, to whom it had been given by Frederick II. of Prussia. The contest was a great success. Amongst a big number of unknown jurists several of well-known individuals took part, of which the future revolutionaries Marat and Brissot de Warville as well as the German law-professors Quistorp and Gmelin shall be mentioned here. The historical significance of the prize contest resides in the fact that it inaugurated the practical stage of the formerly programmatic debate on the reform of the penal law. It unleashed a wave of proposals for the implementation of the changes Thomasius, Montesquieu and Beccaria had sought. A condition for the practical turn of the debate was the mobilization of experts who among the good will disposed of the technical knowledge necessary to create a new penal law. In establishing this condition the Bern promotional contest played a decisive role. 46 reform proposals were handed in. Nine were published, 26 remain as manuscripts in the archive of the Economic Society of Bern. The present book gathers the transcriptions of four French and three German manuscripts. One was written by the further Genevan Jacobin Julien Dentand, another by the German publicist Johann Wolfgang Brenk. The other five authors remain anonymous. The transcribed manuscripts are part of the sources of a study on the thinking of penal law in the late 18th century, that will appear soon in the series Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte (Christoph Luther: Aufgeklärt strafen. Menschengerechtigkeit im 18. Jahrhundert).

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