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Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten: Aktualisierung 05/2020

02 October 2020 (has links)
Die Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Aushilfs- und Ferienjobs. Aktualisierungen zum Rechtsstand 1. Mai 2020 sind im Text farbig hervorgehoben
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Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten: Aktualisierung 05/2021

21 March 2022 (has links)
Die Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Aushilfs- und Ferienjobs. Aktualisierungen zum Rechtsstand 1. Mai 2021 sind im Text farbig hervorgehoben Online Version mit aktualisiertem Rechtsstand 1. Mai 2021. Lieferung der Broschüre mit aktualisiertem Beiblatt. Redaktionsschluss: 01.05.2021
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Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztesinsbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Müller, Bettina 02 July 2010 (has links)
Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.:1 Einleitung 1 2 Die Schweigepflicht des Arztes 2 2.1 Geschichtliche Entwicklung 2 2.1.1 Historische Vorläufer 2 2.1.2 Verankerung im neueren Recht 5 2.2 Das ärztliche Berufsgeheimnis im Strafrecht 9 2.2.1 Der Normzweck des § 203 StGB 10 2.2.2 Der Tatbestand im § 203 StGB 13 2.3 Die Schweigepflicht im ärztlichen Berufsrecht 19 2.4 Prozessuale Berücksichtigung der Schweigepflicht 21 2.4.1 Das Zeugnisverweigerungrecht im Strafprozess 22 2.4.2 Das Beschlagnahmeverbot im Strafprozess 29 2.4.3 Das Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess 35 3 Offenbarungsbefugnisse und -pflichten 37 3.1 Schweigepflichtentbindung 37 3.1.1 Verfügungsberechtigter 37 3.1.2 Kenntnis der Tatsachen und Maßnahmen 38 3.1.3 Freiwilligkeit 38 3.2 Auskünfte aufgrund gesetzlicher Normen des SGB 39 3.2.1 Datenschutz im SGB 39 3.2.2 Normen des SGB V 40 3.3 Zusammenfassung 43 4 Das System der gesetzlichen Krankenversicherung 44 4.1 Geschichtliche Entwicklung 44 4.2 Strukturen und Rechtsnormen der Selbstverwaltung 48 4.2.1 Gesetzliche Krankenkassen 52 4.2.2 Kassenärztliche Vereinigungen 55 4.3 Versicherter und Vertragsarzt 58 4.4 Der Medizinische Dienst der Krankenkassen 59 5 Auskünfte des Vertragsarztes an die Krankenkasse 61 5.1 Auskünfte aufgrund expliziter gesetzlicher Normen 61 5.2 Formularauskünfte 63 5.3 Abwehr von Normkonflikten 67 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Anhang
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Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztes insbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Müller, Bettina 02 July 2010 (has links)
Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.:1 Einleitung 1 2 Die Schweigepflicht des Arztes 2 2.1 Geschichtliche Entwicklung 2 2.1.1 Historische Vorläufer 2 2.1.2 Verankerung im neueren Recht 5 2.2 Das ärztliche Berufsgeheimnis im Strafrecht 9 2.2.1 Der Normzweck des § 203 StGB 10 2.2.2 Der Tatbestand im § 203 StGB 13 2.3 Die Schweigepflicht im ärztlichen Berufsrecht 19 2.4 Prozessuale Berücksichtigung der Schweigepflicht 21 2.4.1 Das Zeugnisverweigerungrecht im Strafprozess 22 2.4.2 Das Beschlagnahmeverbot im Strafprozess 29 2.4.3 Das Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess 35 3 Offenbarungsbefugnisse und -pflichten 37 3.1 Schweigepflichtentbindung 37 3.1.1 Verfügungsberechtigter 37 3.1.2 Kenntnis der Tatsachen und Maßnahmen 38 3.1.3 Freiwilligkeit 38 3.2 Auskünfte aufgrund gesetzlicher Normen des SGB 39 3.2.1 Datenschutz im SGB 39 3.2.2 Normen des SGB V 40 3.3 Zusammenfassung 43 4 Das System der gesetzlichen Krankenversicherung 44 4.1 Geschichtliche Entwicklung 44 4.2 Strukturen und Rechtsnormen der Selbstverwaltung 48 4.2.1 Gesetzliche Krankenkassen 52 4.2.2 Kassenärztliche Vereinigungen 55 4.3 Versicherter und Vertragsarzt 58 4.4 Der Medizinische Dienst der Krankenkassen 59 5 Auskünfte des Vertragsarztes an die Krankenkasse 61 5.1 Auskünfte aufgrund expliziter gesetzlicher Normen 61 5.2 Formularauskünfte 63 5.3 Abwehr von Normkonflikten 67 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Anhang
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Grenzen der Dienstleistungsfreiheit im Bereich des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der Patientenrichtlinie 2011/24/EU

von Ameln, Felix 05 August 2015 (has links)
Ausgangspunkt dieser Studie stellt die sog. „Patientenrichtlinie“ 2011/24/EU dar. Diese beruht auf der Rspr. des EuGH, wonach für die Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsleistungen die Dienstleistungsfreiheit Anwendung findet. Bezogen auf den Bereich des Gesundheitswesens steht die Dienstleistungsfreiheit jedoch in einem Spannungsverhältnis zu der Organisationshoheit der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitssysteme. Diese Arbeit widmet sich daher zunächst dem Begriff der Gesundheitsleistungen und führt das Bestehen des Spannungsverhältnisses auf die historische Entwicklung der Sozialregelungen in den Verträgen zurück. In einem weiteren Schritt wird dann die tatsächliche Anwendbarkeit der Dienstleistungsfreiheit für den Bereich der Gesundheitsleistungen untersucht. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH. Dieser versucht das Spannungsverhältnis auf der Ebene der „Rechtfertigung“ zu lösen. Letztlich führt jedoch dieser Ansatz nicht zur Lösung dieses Spannungsverhältnisses, da durch die Auslegungsbedürftigkeit des Primärrechts rechtliche Unsicherheiten entstehen. Auch die Patientenrichtlinie, welche auf der Rechtsprechung des EuGH beruht, kann daher nur bedingt zur Beseitigung der bestehenden Unsicherheiten bei grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen beitragen. Ebenso können weitere in der Literatur vorgestellte Alternativen das Grundproblem nicht lösen. Notwendig wäre vielmehr eine klarere Abgrenzung der Regelungszuständigkeiten im Primärrecht selbst. / The starting point for this study is the so-called „Patient Directive“ 2011/24/EU. This is based on the jurisdiction of the European Court of Justice, according to which when using cross-border healthcare services the free movement of services finds application. Referring to the area of healthcare the free movement of services however is in a relationship of tension with the organisational sovereignty of member states for their healthcare systems. For this reason this work addresses itself firstly to the concept of healthcare services and leads the existence of a relationship of tension back to the historical development of social regulations in the contracts. In a further step then the actual applicability of the free movement of services for the area healthcare services is examined. Following this an analysis of the jurisdiction of the European Court of Justice takes place. This attempts to solve the relationship of tension at the level of „justification“. In the end however this starting-point does not lead to solving this tension relationship, for through the need for interpretation of primary law legal uncertainties arise. Also the patient directive, which is based on the jurisdiction of the European Court of Justice, can for this reason only partially contribute to the removal of uncertainties existing with cross-border healthcare services. Equally further alternatives presented in literature cannot solve the basic problem. Rather a clearer delimitation in the primary law itself would be required.
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Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztes insbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Müller, Bettina 08 November 2010 (has links) (PDF)
Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.
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Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztes insbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Müller, Bettina 16 November 2010 (has links) (PDF)
Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.
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Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung

Li, Bite 24 June 2022 (has links)
Diese Arbeit setzt sich hauptsächlich mit der Frage auseinander, inwieweit das chinesische Gesetzesrecht einerseits und das deutsche Gesetzesrecht andererseits in der Lage sind, dem in beiden Rechtsordnungen verankerten Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Equal Pay Geltung zu verschaffen. Die Entwicklung der chinesischen Gesetzgebung über die Arbeitnehmerüberlassung zeigt, dass der Gesetzgeber in der Praxis weitverbreiteten Diskriminierung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Festangestellten entschieden entgegentreten will. In Deutschland ist das genaue Gegenteil zu beobachten. War der Schutz des Leiharbeitnehmers bei Erlass des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahre 1972 noch das maßgebliche Motiv, wurde mit dem Reformgesetz vom 23.12.2002 damit begonnen, die Arbeitnehmerüberlassung mehr und mehr als Instrument der Beschäftigungspolitik zu sehen und die Arbeitnehmerüberlassungsvorschriften zu "liberalisieren". Anders als die chinesische Gesetzgebung zeigt die Rechtsprechung in China ein anderes Bild: Von den in der vorliegenden Arbeit untersuchten 25 Gerichtsfällen wurde nur in 4 Fällen zugunsten des Leiharbeitnehmers entschieden. Eine Analyse der ablehnenden Entscheidungen macht jedoch klar, dass die Gerichte für ihre Entscheidungen Begründungen heranzogen, die im Gesetz keine Stütze finden. Die Forschungsergebnisse zeigen: Das Problem eines unzureichenden Leiharbeitnehmerschutzes des chinesischen Rechts liegt darin, dass die Rechtsprechung das ihr zur Verfügung stehende gesetzliche Instrumentarium nicht hinreichend nutzt. In Deutschland ergibt sich dieses Problem vielmehr aus der bewussten und klaren Entscheidung des Gesetzgebers, der Vorgabe des Europäischen Gesetzgebers – tarifvertragliche Abweichung vom Equal Pay ausschließlich unter Berücksichtigung des Gesamtschutzes des Leiharbeitnehmers – nicht zu folgen. / This dissertation mainly deals with the question: To what extent the Chinese law and the German law can guarantee the validity of the right of temporary agency workers to equal pay, which is anchored in both legal systems. The development of Chinese legislation on temporary agency work shows that in practice, the legislator undoubtedly wants to decisively counteract widespread discrimination against temporary agency workers. In Germany, the exact opposite situation can be observed. While the protection of temporary agency worker remained the decisive motive when the Act on Temporary Agency Work was enacted in 1972, the reform law of December 23, 2002 began to view temporary agency work more and more as an instrument of employment policy and to "liberalize" the regulations on temporary agency work. In contrast to Chinese legislation, the judgement in China shows a different picture: Among the 25 cases researched in this dissertation, there are only 4 cases that were judged in favor of the temporary agency worker. This could lead to the assumption that in China, the law also attaches only secondary importance to the temporary agency worker's claim to equal pay. However, an analysis of the judgements clarifies that the courts used justifications for their decisions which could not find support in the law. According to the research of this dissertation, the problem of inadequate protection to temporary agency worker under Chinese law lies in the fact that the courts fail to make sufficient use of the legal instruments at their disposal. In Germany, this problem is resulted rather from the deliberate and clear decision of the legislator, namely failure to follow the specification of the European legislator - deviation from equal pay by collective agreement exclusively under consideration of the overall protection of the temporary agency worker.
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GAIR-Mitteilungen

27 October 2014 (has links)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden.
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Zeit­schrift für Recht & Islam: ZR&I

Elliesie, Hatem, Scholz, Peter, Backe, Beate, Kreutzberger, Kai 23 May 2017 (has links)
Eine wissenschaftliche Gesellschaft kann ihren inneren Austausch und ihre Wirkung nach Außen nur sicherstellen, wenn sie ihren Mitgliedern und auswärtigen Interessierten ein zeitgemäßes Diskussionsforum bietet. Angesichts des gestiegenen Bedarfs an zuverlässigen Informationen über das islamische Recht und die rechtlichen Entwicklungen in islamisch geprägten Staaten besteht seitens der GAIR die Notwendigkeit, hierzu einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wird zukünftig der Schwerpunkt der GAIR-Mitteilungen deutlich stärker auf den fachlichen Diskurs gelegt. Das neue Format deckt neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung aller Rechtsgebiete im In- und Ausland ab, soweit sie das Recht islamisch geprägter Staaten oder aber Menschen aus solchen Staaten betreffen. Wesentlich ergänzt wird dieses Angebot durch Tagungsberichte, Rezensionen und Aufsätze, in denen auch islamrechtliche Fragestellungen diskutiert werden.:Editorial (5–6) Zur Rechtsprechung: KG, Beschluss vom 7. 4. 2015 – Verfahrenskostenhilfe für Antrag auf Zahlung einer Brautgabe von Peter Scholz (7–9) AG Baden-Baden, Beschluss vom 11. 9. 2015, in Fortführung von AG Darmstadt, Beschluss vom 15. 5. 2014 – Sittenwidrigkeit der Vereinbarung auf Zahlung einer Brautgabe für den Ehevollzug von Peter Scholz (11–14) Artikel: Religionsfreiheit im Lichte der Neutralität. Zu den Entscheidungen des Bundes-verfassungsgerichts, des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, des Verwaltungsgerichts Augsburg und des Europäischen Gerichtshofes zu Musliminnen mit Kopftuch am Arbeitsplatz von Kirsten Wiese (15–41) Kopftuchverbote für Lehrerinnen im Rückblick von Sabine Berghahn (43–67) Gerechtigkeit und gutes Leben in der Kopftuchdebatte von Felix Ekardt (69–83) Zwischen Logozentrismus und Dekonstruktion. Zur Rolle des istiḥsān im System der uṣūl al-fiqh von Rike Sinder (85–105) Textautorität und Dekanonisierung — Zeitgenössische muslimische Zugänge zum säkularen Topos Menschenwürde im Horizont einer historisch sensibilisierten Exegese des Qurʾān von Rüdiger Braun (107–119) Das islamrechtliche Genre der themenspezifischen Rechtsliteratur Themenspezifische Rechtsliteratur als gegenwärtiges Phänomen von Noha Abdel-Hady (121–140) The Approach to Homosexuality in Contemporary Fatāwā: Sexual Practices or Sexual Orientation? von Serena Tolino (141–158) Die Debatte über weibliche Genitalverstümmelung in ägyptischen Fatwas des 20. Jahrhunderts von Elisabeth Trepesch (159–180) Rechtswissenschaftliche Argumentationsstrukturen und propagandistische Rhetorik in ʿAbdullāh ʿAzzāms Rechtsgutachten „Die Verteidigung der muslimischen Gebiete ist die oberste individuelle Pflicht“ von Petra Nendwich (181–196) How Islamic Is the West? Recent Approaches to Determining the “Islamicity” and “šarī ʿa Compliance” of Modern States* von Sarah Albrecht (197–223) “Paralleljustiz” in Berlin’s Mḥallamī Community in View of Predominately Customary Mechanisms von Mahmoud Jaraba (225–237) Legal Framework of Doing Business with Iran von Tannaz Jourabchi-Eisenhut (239–249) Product Liability in the Near and Middle East. A Comparative Study of Egyptian, Qatari and Iranian Law von Nicolas Bremer (251–274) Liability of Managers and Directors under the Law of the GCC Countries: A Comparative Study of the Liability Regimes Existing in the Gulf Cooperation Council Region Illustrated at the Example of Qatar, Saudi Arabia and the United Arab Emirates von Nicolas Bremer (275–303) Buchbesprechungen: Hans-Georg Ebert / Julia Heilen: Islamisches Recht. Ein Lehrbuch von Peter Scholz (305–307) Hatem Elliesie / Thilo Marauhn (eds.): Legal Transformation in Northern Africa and South Sudan von Matthias Hartwig (309–314) Bruno Menhofer / Dirk Otto (Hgg.): Recht nach dem Arabischen Frühling, Beiträge zum islamischen Recht IX von Katrin Seidel (315–321) Hans-Georg Ebert (Hg.): Beiträge zum Islamischen Recht X von Aouni Shahoud Almousa (323–329) Mahmoud Bassiouni: Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität von Assem Hefny (331–333) Ghassem Ghassemi: Criminal Policy in Iran Following the Revolution of 1979 – A Comparative Analysis of Criminal Punishment and Sentencing in Iran and Germany von Silvia Tellenbach (335–337) Tagungsberichte: Tagungsbericht „Interdisciplinary Approaches to Legal Pluralism in Muslim Context“ (6.–7. 10. 2016), Institut für Arabistik und Islamwissenschaft und Exzellenzcluster „Religion und Politik“, Westfälische Wilhelms-Universität Münster von Ulrike Qubaja & Yvonne Prief (339–344) Tagungsbericht Workshop „Islamisches Recht: Methoden und Kontexte“ (14. / 15. 4. 2016), Goethe-Universität Frankfurt von Hakkı Arslan (345–351) Tagungsbericht: „Zakāt in Deutschland? Ansätze, Ideen und Perspektiven“ (21.–22. 9. 2015), Institut für Islamische Theologie (IIT), Universität Osnabrück von Souheil Thabti (353–355) Konferenzbericht: „The Reform of Islamic Law“ (9. / 10. 10. 2015), Zentrum für Islamische Theologie (ZITh), Universität Tübingen vonDebora Müller (357–361) Konferenzbericht: „Bioethik im Islam – Theologische, kulturelle und juristische Perspektiven“ (9.–11. 5. 2016), Institut für Islamische Theologie (IIT), Universität Osnabrück von Samet Balci (363–371) Conference Report: 2015 Gingko Library – British Institute of Persian Studies Conference: Iran’s Constitutional Revolution of 1906 and the Narratives of the Enlightenment (14.–16. 9. 2015), British Academy, London, UK von Victor Rohm (373–383) Call for Papers (385–388) Impressum (389–390)

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