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Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines sächsischen Integrationsgesetzes: Gutachten im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration

Langner, Anke, Eckardt, Carolin, Vorländer, Hans, Angeli, Oliviero, Enders, Christoph, Mrozek, Anna, Püschmann, Jonas 14 February 2018 (has links)
Der deutliche Anstieg der Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren hat zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen für Zuwanderung und des damit verbundenen Diskussionsklimas in Sachsen geführt. Diese Entwicklungen machen politische Konzepte für ein friedvolles und chancengerechtes Zusammenleben in einem Kontext zunehmender Pluralität erforderlich. In den letzten Jahren sind Landesintegrationsgesetze in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg und zuletzt in Bayern in Kraft getreten. Integrationsgesetze können übergeordnete Ziele der Integration festschreiben und damit zur gesellschaftlichen Selbstverständigung über die Bedeutung, die Reichweite und die Voraussetzungen von Integration beitragen. Die Vorteile eines Integrationsgesetzes liegen dabei vor allem auf der symbolischen Ebene und hängen im Wesentlichen von dem Signal ab, das ein solches Gesetz an alle Bevölkerungsgruppen senden kann. Das vorliegende Gutachten hat das Ziel, den Bedarf, die Voraussetzungen und die Umsetzungsmöglichkeiten für ein Integrationsgesetz im sächsischen Kontext zu prüfen. Einbezogen werden juristische, politikwissenschaftliche und erziehungswissenschaftliche Perspektiven.:1. Einführung 7 2. Rechtliche Grundvoraussetzungen und Rahmenbedingungen eines Landesintegrationsgesetzes 9 2.1. Verfassungsrechtliche und rechtspolitische Vorüberlegungen 9 2.1.1. Kein Totalvorbehalt 9 2.1.2. Zwingendes Erfordernis einer gesetzlichen Regelung – Vorbehalt des Gesetzes 9 2.1.3. Wirkungen einer gesetzlichen Regelung außerhalb des zwingenden Erfordernisses 10 2.2. Kompetenzrechtlicher Rahmen der Integrationsgesetzgebung 11 2.2.1. Grundsatz 11 2.2.2. Regelungskompetenz des Freistaats Sachsen zur Schaffung eines Sächsischen Integrationsgesetzes 11 2.2.3. Keine abschließende Regelung der Integration durch das Bundes- integrationsgesetz sowie die §§ 43ff. AufenthG 12 2.2.4. Länderöffnungsklauseln in bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen 12 2.3. Begrenzende Rechtspositionen 13 2.3.1. Grenze der Grundrechte und des Rechtsstaats 13 2.3.2. Grenze der kommunalen Selbstverwaltung 14 2.4. Grenzen des Unionsrechts 15 3. Integrationspolitik im deutschen Föderalismus aus Länderperspektive 17 3.1. Integrationspolitik im Bundesstaat 19 3.1.1. Die integrationspolitische Rolle der Bundesländer 21 3.1.2. Integrationspolitik zwischen Zentralisierungs- und Dezentralisierungstendenzen 18 3.1.3. Landesintegrationskonzepte 19 3.1.4. Landesintegrationsgesetze 20 3.2. Leitbilder der Integrationspolitik 21 3.2.1. Leitbilder in der politikwissenschaftlichen Forschung 21 3.2.2. Leitbild 1: Integration als Recht bzw. Chance oder als Pflicht 21 3.2.3. Leitbild 2: Homogenität vs. Heterogenität 24 3.2.4. Leitbild 3: Zuwanderer oder Gesellschaft als Adressaten der Integration 25 3.2.5. Leitbild 4: Tugendbürger vs. Marktbürger 28 3.2.6. Zusammenfassende Darstellung: Zwei Modelle von Integration 30 3.2.7. Exkurs: Integrationsvertrag bzw. -vereinbarung 31 3.3. Schlüsselbereich „Integration und (sprachliche) Bildung“: Sozial- und systemintegrative Zugänge im Rahmen der bestehenden Landesintegrationsgesetze 32 3.3.1. Einführung 32 3.3.2. Überblick über die Gestaltung von Bildungsprozessen im Rahmen der Integrations- und Partizipationsgesetze auf Landesebene 33 4. Integrationspolitische Handlungsfelder 39 4.1. Bildung, Ausbildung und Zugang zum Arbeitsmarkt 39 4.1.1. Einführung 39 4.1.2. Frühkindliche Bildung 41 4.1.2.1. Ausgangslage 41 4.1.2.2. Rechtlicher Kompetenzrahmen 41 4.1.2.3. Handlungsempfehlungen 42 4.1.3. Schulische Bildung 44 4.1.3.1. Ausgangslage 44 4.1.3.2. Rechtlicher Kompetenzrahmen 44 4.1.3.3. Handlungsempfehlungen 44 4.1.4. Hochschulische Bildung 49 4.1.4.1. Ausgangslage 49 4.1.4.2. Rechtlicher Kompetenzrahmen 49 4.1.4.3. Handlungsempfehlungen 49 4.1.5. Berufliche (Aus-)Bildung, (berufsbezogener) Spracherwerb und Zugang zum Arbeitsmarkt 51 4.1.5.1. Ausgangslage 51 4.1.5.2. Rechtlicher Kompetenzrahmen 52 4.1.5.3. Handlungsempfehlungen 52 4.2. Politische Teilhabe 58 4.2.1. Ausgangslage 58 4.2.2. Rechtlicher Kompetenzrahmen 58 4.2.3. Handlungsempfehlungen 58 4.3. Interkulturelle Öffnung 62 4.3.1. Ausgangslage 62 4.3.2. Rechtlicher Kompetenzrahmen 62 4.3.3. Handlungsempfehlungen 63 4.4. Sonstiges 64 4.4.1. Gesundheitsversorgung 64 4.4.2. Förderung der Kommunen 65 4.4.3. Sonn- und Feiertagsschutz sowie Bestattungsrecht 65 5. Ergebnis 67 6. Tabellenverzeichnis 69 7. Literaturverzeichnis 71 Anhang: Deskriptiver Vergleich der Integrationsgesetze 83
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Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines sächsischen Integrationsgesetzes

Langner, Anke, Eckardt, Carolin, Vorländer, Hans, Angeli, Oliviero, Enders, Christoph, Mrozek, Anna, Püschmann, Jonas 14 February 2018 (has links) (PDF)
Der deutliche Anstieg der Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren hat zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen für Zuwanderung und des damit verbundenen Diskussionsklimas in Sachsen geführt. Diese Entwicklungen machen politische Konzepte für ein friedvolles und chancengerechtes Zusammenleben in einem Kontext zunehmender Pluralität erforderlich. In den letzten Jahren sind Landesintegrationsgesetze in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg und zuletzt in Bayern in Kraft getreten. Integrationsgesetze können übergeordnete Ziele der Integration festschreiben und damit zur gesellschaftlichen Selbstverständigung über die Bedeutung, die Reichweite und die Voraussetzungen von Integration beitragen. Die Vorteile eines Integrationsgesetzes liegen dabei vor allem auf der symbolischen Ebene und hängen im Wesentlichen von dem Signal ab, das ein solches Gesetz an alle Bevölkerungsgruppen senden kann. Das vorliegende Gutachten hat das Ziel, den Bedarf, die Voraussetzungen und die Umsetzungsmöglichkeiten für ein Integrationsgesetz im sächsischen Kontext zu prüfen. Einbezogen werden juristische, politikwissenschaftliche und erziehungswissenschaftliche Perspektiven.

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