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Persönlichkeitsrechte an Daten?

Ruppel, Karl-Ludwig January 2001 (has links) (PDF)
Die Arbeit setzt sich mit der dogmatischen Einordnung des Phänomens "Datenschutz" im System des Delikstrechts des BGB, hier vor allem im Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB, auseinander. Dabei wird vornehmlich das unter Privaten bestehende Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit auf der einen bzw. Persönlichkeitsschutz auf der anderen Seite beleuchtet. Datenschutzrechtliche Fragestellungen werden im deliktsrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrecht verortet und insofern methodische Wege zu einer Beschreibung des Tatbestandes des § 823 Abs. 1 BGB eröffnet. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird vorab geklärt, welche außerzivilrechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenschutz im Privatrecht bestehen. Insbesondere wird die verfassungsrechtliche Figur eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in ihren theoretischen Grundlagen und praktischen Auswirkungen näher beleuchtet. Daran schließt sich die Frage nach einer möglichen Drittwirkung auf die Privatrechtsordnung an. Schließlich werden die Neuerungen in der europäischen Rechtsentwicklung und deren Einflüsse auf den Datenschutz im allgemeinen sowie das zivilrechtliche Persönlichkeitsrecht im besonderen untersucht. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Anwendungsräume das normierte einfache Recht für den in Rechtsfortbildung entwickelten Persönlichkeitsschutz hinterläßt und welche Konkurrenzprobleme dabei typischerweise entstehen. Dazu werden zunächst die Grenzen des positiven Rechts herausgearbeitet. Anschließend wird die Kollisionsfrage beispielhaft zwischen den Ansprüchen nach dem BDSG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht anhand der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur näher untersucht. In einer abschließenden Betrachtung werden sodann die konkreten Auswirkungen der im Rahmen einer Neufassung des BDSG zu erwartenden gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen auf Ansprüche nach § 823 BGB in konkurrenzrechtlicher Sicht geklärt. In dem sich anschließenden dritten Teil, dem Hauptteil der Arbeit, werden verschiedene methodische Ansätze zur Tatbestandsfassung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in § 823 Abs.1 BGB erörtert. Insbesondere wird untersucht, ob sich datenschutzrechtliche Interessen am besten über einen an der informationellen Selbstbestimmung oder einen an einzelnen Rechtsgütern ausgerichteten Ansatz erfassen lassen. Die Arbeit zeigt insoweit die Grenzen der Bemühungen um eine abstrakte Tatbestandsbeschreibung auf, um schließlich in der Erkenntnis zu münden, daß auch im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB das Persönlichkeitsrecht mitunter allein durch die Achtung von Verhaltensnormen geschützt werden kann. Gerade im Datenschutzrecht, einer Materie, die seither an die Normierung von Verhaltenspflichten angebunden ist, erscheint es aussichtslos, das Persönlichkeitsrecht allein durch die Benennung von einzelnen Persönlichkeitsgütern erschöpfend fassen zu wollen. Die Untersuchung kommt daher zu dem Ergebnis, daß sich der deliktsrechtliche Datenschutz am ehesten in einem methodisch zweigleisigen Ansatz aus rechtsguts- und eingriffsorientierter Betrachtungsweise fassen läßt. In einer oftmals unerläßlichen Güter- und Interessenabwägung zur Feststellung tatbestandlichen Unrechts werden in der Folge als verletzt erkannte und benennbare Güter und Interessen ebenso einzustellen sein wie solche, die sich erst aus der erkannten Verletzung einer persönlichkeitsschützenden Verhaltensnorm im Wege der Ableitung gewinnen lassen. Neben dieser methodischen Betrachtung werden auch einige für den Datenschutz typische Abstufungsmerkmale für die konkret auf den Einzelfall zugeschnittene Interessenbewertung herausgearbeitet. Die Untersuchung schließt mit einem Aufbauvorschlag für die praktische Prüfung des § 823 Abs. 1 BGB.
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Whistleblower protection programs compromise the reported taxpayer's privacy

Andonie, Luisa 25 April 2017 (has links) (PDF)
The United States Whistleblower Program’s inadequate protections have placed the privacy and confidentiality rights of United States taxpayers in a vulnerable state. By using the United States Whistleblower Program as an example, this paper seeks to illustrate the risk of eroding the confidentiality and privacy rights of the taxpayer, which is a risk that other national and international governments should likewise attempt to mitigate in their own whistleblower protection programs.
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Whistleblower protection programs compromise the reported taxpayer's privacy

Andonie, Luisa January 2017 (has links)
The United States Whistleblower Program’s inadequate protections have placed the privacy and confidentiality rights of United States taxpayers in a vulnerable state. By using the United States Whistleblower Program as an example, this paper seeks to illustrate the risk of eroding the confidentiality and privacy rights of the taxpayer, which is a risk that other national and international governments should likewise attempt to mitigate in their own whistleblower protection programs.
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Digitale Schwellen: Freiheit und Privatheit in der digitalisierten Welt

Ackermann, Ulrike, Albers, Marion, Albrecht, Jan Philipp, Dobusch, Leonhard, Federrath, Hannes, Ghiglieri, Marco, Hofstetter, Yvonne, Lange, Benjamin, Lichdi, Johannes, Näder, Johannes, Rosenbach, Marcel, Schaar, Peter, Simo, Hervais, Spielkamp, Matthias, Stark, Holger, Waidner, Michael 12 April 2023 (has links)
Eine Welt digitaler Techniken im weitesten Sinne verändert die Kommunikationsbeziehungen, die sozialen Beziehungen der Menschen untereinander und damit auch die sozialen Verhältnisse der Menschen in der Gesellschaft in fundamentaler Weise. Wir stehen ganz offensichtlich erst an der Schwelle des Verstehens dieser komplexen und alle Lebensbereiche verändernden Revolution. Die technischen Möglichkeiten, die unser Leben ja auch erleichtern können und schöner und klüger machen, werden in großer Geschwindigkeit erweitert, immer neue Schwellen des Mach- und Denkbaren werden permanent überschritten. Redaktionsschluss: April 2015

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