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Ein ungewisser Übergang: Anmerkungen zu Folgen der Poststrukturreform, die sich hätten vermeiden lassenGramlich, Ludwig 11 November 2008 (has links) (PDF)
Die Übergangsvorschrift bei der "ersten" Postreform 1989 ist gesetzestechnisch mißlungen; wann und wie genau die bis dahin bestehenden öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisse von privatrechtlichen Kundenbeziehungen abgelöst werden, hätte exakter geregelt werden können und sollen.
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Das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTBANK – Mißgeburt oder Modell gemeinwirtschaftlicher Betätigung?GramIich, Ludwig 18 November 2008 (has links) (PDF)
Im Zuge der ersten Postreform wurde als "öffentliches Unternehmen" ohne volle Rechtspersönlichkeit auch die Deutsche Bundespost POSTBANK errichtet und aus der Staatsverwaltung ausgegliedert. Der Beitrag erläutert die Organisationsstruktur einschließlich des Verhältnisses zu den Schwesterunternehmen DBP POSTDIENST und DBP TELEKOM sowie die nunmehr privatrechtlich ausgestalteten Kundenbeziehungen und befaßt sich auch mit den fortbestehenden Beschränkungen für bankgeschäftliche Aktivitäten.
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Ein ungewisser Übergang: Anmerkungen zu Folgen der Poststrukturreform, die sich hätten vermeiden lassenGramlich, Ludwig 11 November 2008 (has links)
Die Übergangsvorschrift bei der "ersten" Postreform 1989 ist gesetzestechnisch mißlungen; wann und wie genau die bis dahin bestehenden öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisse von privatrechtlichen Kundenbeziehungen abgelöst werden, hätte exakter geregelt werden können und sollen.
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Das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTBANK – Mißgeburt oder Modell gemeinwirtschaftlicher Betätigung?GramIich, Ludwig 18 November 2008 (has links)
Im Zuge der ersten Postreform wurde als "öffentliches Unternehmen" ohne volle Rechtspersönlichkeit auch die Deutsche Bundespost POSTBANK errichtet und aus der Staatsverwaltung ausgegliedert. Der Beitrag erläutert die Organisationsstruktur einschließlich des Verhältnisses zu den Schwesterunternehmen DBP POSTDIENST und DBP TELEKOM sowie die nunmehr privatrechtlich ausgestalteten Kundenbeziehungen und befaßt sich auch mit den fortbestehenden Beschränkungen für bankgeschäftliche Aktivitäten.
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