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Die Anstalt des öffentllichen Rechts unter Berücksichtigung des Wandels der Anstalt durch die Beteiligung Dritter /

Bohn, Ulf Jürgen. January 2005 (has links) (PDF)
Inaug.-Diss. Recht Tübingen, 2005. / Bibliogr.
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Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn oder eingetragener Verein - ein Rechtsformenvergleich am Beispiel des Bayerischen Landkreistages im Vergleich mit dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen / "Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn" or "eingetragener Verein" - a comparison of legal forms on the example of the Bayerischer Landkreistag and the Landkreistag Nordrhein-Westfalen

Draf, Florian January 2005 (has links) (PDF)
Um einen Zweck gemeinsam zu verfolgen, schließen sich Personen zu mitgliedschaftlich organisierten Verbänden zusammen. Hierfür sieht das öffentliche Recht die Körperschaft des öffentlichen Rechts und das Privatrecht den eingetragenen Verein vor. Es fällt auf, dass einige Verbände in einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert sind, während sie in anderen Ländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn bestehen. Die Arbeit vergleicht die Rechtsformen der Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn und des eingetragenen Vereins. In Teil 1 der Arbeit wird zunächst die tatsächliche Konkurrenz von Körperschaft des öffentlichen Rechts und Verein dargestellt: die kommunalen Spitzenverbände Landkreistage, Städtetage sowie Gemeindetage, Bauernverbände, Jugendringe, Rotes Kreuz und Akademien der Künste. Anschließend werden noch weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn angeführt, denen jedoch kein entsprechender Verein gegenüber steht: Verband der bayerischen Bezirke, Monumenta Germaniae Historica, Bayerisches Selbstverwaltungskolleg, Landschaften, Ritterschaften sowie Damenstifte, Landesgewerbeanstalt Bayern und die Akademien der Wissenschaften. Teil 1 der Arbeit beschränkt sich auf eine Darstellung, Sammlung und Ordnung der Verbände. Im Teil 2 der Arbeit wird die Rechtmäßigkeit der Statusverleihung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn einerseits und der Vereinsgründung andererseits untersucht. Der umfangreichste Teil der Arbeit stellt dann 18 verschiedene Aspekte der beiden Rechtsformen gegenüber. Es soll untersucht werden, ob sich aus diesen Aspekten ein Pro oder Contra für die eine oder die andere Rechtsform ergibt. / The thesis compares the specific german legal form of a "Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn", a rare form of a public corporation or incorporated society with "eingetragener Verein", a registered association.
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Die Genossenschaften im Wettstreit der Unternehmensformen in ausgewählten EU-Staaten /

Schacht, Sigurd. January 2008 (has links) (PDF)
Univ., Diss--Erlangen-Nürnberg, 2007.
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Rechtsformwahl unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit ein Vergleich zwischen deutscher GmbH und englischer Limited

Tiedemann, Sebastian January 2006 (has links)
Zugl.: Hamburg, Univ., Diss., 2006
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Formwechsel eines insolventen Unternehmens /

Friedemann, Susann. January 2004 (has links) (PDF)
Humboldt-Univ., Diss.--Berlin, 2002. / Literaturverz. S. [186] - 196.
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Die Bedeutung der Form für Begriff und Rechtsfolgen des Verwaltungsakts /

Kresser, Daniel. January 1900 (has links)
Zugleich: Diss. Dresden, 2007. / Literaturverz.
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Zukunft für die SLUB

Golsch, Michael 04 March 2013 (has links) (PDF)
Diese Ende Januar nicht nur in der Dresdner Regionalpresse zu lesende Zusammenfassung des jüngsten Antrages der Regierungsfraktionen zur Zukunft der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) ist zwar richtig, greift aber dennoch zu kurz. Zum Thema „Änderung der Rechtsform der SLUB“ hatten CDU und FDP am 30. Januar 2013 im Sächsischen Landtag die umfassende Novellierung des seit 1995 geltenden SLUB-Gesetzes (SächsLBG) gefordert (Drucksache 05/11063). Die mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen beschlossene Initiative zielt neben der Umwandlung der SLUB in einen Staatsbetrieb vor allem auf die weitere Stärkung der Bibliotheks- und Informationsinfrastruktur in Sachsen.
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Die GmbH als Rechtsform karitativer Einrichtungen der Kirche /

Bauer, Thomas. January 2003 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Freiburg (Breisgau), 2003.
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Zukunft für die SLUB: Landtag bringt Gesetzesnovelle auf den Weg

Golsch, Michael 04 March 2013 (has links)
Diese Ende Januar nicht nur in der Dresdner Regionalpresse zu lesende Zusammenfassung des jüngsten Antrages der Regierungsfraktionen zur Zukunft der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) ist zwar richtig, greift aber dennoch zu kurz. Zum Thema „Änderung der Rechtsform der SLUB“ hatten CDU und FDP am 30. Januar 2013 im Sächsischen Landtag die umfassende Novellierung des seit 1995 geltenden SLUB-Gesetzes (SächsLBG) gefordert (Drucksache 05/11063). Die mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen beschlossene Initiative zielt neben der Umwandlung der SLUB in einen Staatsbetrieb vor allem auf die weitere Stärkung der Bibliotheks- und Informationsinfrastruktur in Sachsen.
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Die Europäische Genossenschaft im Vergleich zur eingetragenen Genossenschaft deutschen Rechts : Reformüberlegungen zum deutschen Genossenschaftsrecht /

Wiese, Matthias Heinrich. January 2006 (has links) (PDF)
Universiẗat, Diss.--Münster (Westf.), 2005. / Literaturverz. S. 231 - 257.

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