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Ergebnisse aus der Querschnittsprüfung „Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung“ und deren Mitfinanzierung aus dem Einzelplan 09 nach dem Sächsischen Gewässerunterhaltungs-Unterstützungsgesetz: Sonderbericht nach § 99 SäHO; August 202123 November 2021 (has links)
Die Unterhaltung der fast 20.000 km Gewässerlänge umfassenden Gewässer 2. Ordnung ist im Freistaat Sachsen eine kommunale Pflichtaufgabe. Die obersten Ziele sind dabei die Sicherung und Erhaltung des ordnungsgemäßen
Zustandes und die ökologische Verbesserung dieser Gewässer. Die Erfüllung dieser Aufgabe durch die sächsischen Kommunen, sowohl qualitativ als auch quantitativ, war Gegenstand der diesem Sonderbericht zugrundeliegenden Prüfung, in die 142 Kommunen - ein Drittel der sächsischen Städte und Gemeinden - einbezogen waren. Darüber hinaus wurde die Mitfinanzierung aus dem Epl. 09 nach dem SächsGewUUG geprüft.
Gz.: 21-0444/325 / 42-0443/209, Redaktionsschluss: 03. August 2021
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Sächsische Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen 2022 -2027: Sächsische Beiträge zur zweiten Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder nach § 83 WHG bzw. Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den Zeitraum von 2022 bis 202724 May 2022 (has links)
Am 22.12.2021 sind die aktualisierten Bewirtschaftungspläne (§ 83 Wasserhaushaltsgesetz) der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder in Kraft getreten. Sie sind die wichtigsten Instrumente, um die anspruchsvollen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. In dem Bericht ist ausgehend von einer Belastungs- und Zustandsanalyse die sächsische Herangehensweise bei der Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre detailliert dokumentiert.
Redaktionsschluss: 17.12.2021
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