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1

Abschied vom "vorverfassungsmäßigen Gesamtbild"

GramIich, Ludwig 18 November 2008 (has links) (PDF)
Die Rechtsfigur des "vorverfassungsmäßigen Gesamtbildes" fand vor allem in Bezug auf Stellung und Aufgaben der (alten) Deutschen Bundesbank als "Währungs- und Notenbank" des Bundes Verwendung. Sie ist jedoch zumindest mißverständlich, fügt sich nicht in den Kanon der üblichen Auslegungsmethoden ein und sollte generell vermieden werden.
2

Die Deutsche Bundesbank im Verfassungsgefüge des Grundgesetzes

Gramlich, Ludwig 10 March 2009 (has links) (PDF)
Die Deutsche Bundesbank ist die erste Währungs- und Notenbank, die in einer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erwähnt wird. Ihr (ursprünglicher) Status, dessen nähere Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber obliegt, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Einrichtung zu wesentlichen Verfassungsprinzipien wie Bundes- und Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat, die auch bei einer Einbeziehung in EG-Strukturen bedeutsam bleiben.
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Abschied vom "vorverfassungsmäßigen Gesamtbild"

GramIich, Ludwig 18 November 2008 (has links)
Die Rechtsfigur des "vorverfassungsmäßigen Gesamtbildes" fand vor allem in Bezug auf Stellung und Aufgaben der (alten) Deutschen Bundesbank als "Währungs- und Notenbank" des Bundes Verwendung. Sie ist jedoch zumindest mißverständlich, fügt sich nicht in den Kanon der üblichen Auslegungsmethoden ein und sollte generell vermieden werden.
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Die Deutsche Bundesbank im Verfassungsgefüge des Grundgesetzes

Gramlich, Ludwig 10 March 2009 (has links)
Die Deutsche Bundesbank ist die erste Währungs- und Notenbank, die in einer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erwähnt wird. Ihr (ursprünglicher) Status, dessen nähere Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber obliegt, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Einrichtung zu wesentlichen Verfassungsprinzipien wie Bundes- und Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat, die auch bei einer Einbeziehung in EG-Strukturen bedeutsam bleiben.

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