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Zur Entwicklung des tierärztlichen Berufsstandes in Deutschland seit dem Jahr 2000 - eine empirische Verbleibstudie mit Geschlechtervergleich

Hübner, Sarah 29 May 2017 (has links) (PDF)
Zur Zeit gibt es keinen quantitativen Gesamtüberblick und keinen bundesweiten Vergleich der Zahlen von Studienanfängern, Absolventen mit abgelegter Tierärztlichen Prüfung (TP), Tierärzten mit Approbation sowie Kammermitgliedschaften. Es wird untersucht, wie sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der von den veterinärmedizinischen Bildungsstätten erteilten TP zur Anzahl der in Deutschland erteilten Approbationen und diese wiederum zu den bestehenden Pflichtmitgliedschaften in den Landestierärztekammern für den Untersuchungszeitraum der Abschlussjahrgänge 2000 bis 2010 darstellt. Es wurde Datenmaterial der Stiftung für Hochschulzulassung, der fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten, des Deutschen Tierärzteblattes, der Approbationsbehörden und der Zentralen Tierärztedatei Dresden genutzt. Anschließend wurden die Daten mittels Recherche in öffentlichen Medien ergänzt. Insgesamt wurden n = 8036 Personen zur Untersuchung herangezogen, wovon n = 6715 (84 %) auswertbar waren, dabei lag der Frauenanteil stets bei durchschnittlich 82 %. Es zeigte sich, dass die überwiegende Mehrheit (92 %) der auswertbaren Personen ihre Approbation innerhalb der ersten drei Monate nach Bestehen der TP erhielt. 84 % ließen nur maximal drei Monate zwischen Approbationserhalt und Kammerbeitritt vergehen. 75 % der Absolventen bleiben ihrem Ausbildungsland treu bzw. kehren dorthin zurück, eine veterinärmedizinische Hochschule bzw. Fakultät hat somit einen fachkräftebindenden Effekt für das jeweilige Bundesland. Im Bereich der Haupttätigkeitsfelder geht der Trend nach wie vor in Richtung „Praktiker“ (52 %). Personen ohne Berufsausübung bzw. Doktoranden nehmen den zweitgrößten Anteil (17 %) der Tätigkeitsfelder ein. Dabei steht die Einstufung der Doktoranden der Tiermedizin in tierärztlich „Tätige“ oder „nicht Tätige“ zur Diskussion, da diese in Deutschland noch in einer rechtlichen Grauzone liegt. Das Anmeldesystem ausgehend von der Approbationsbeantragung bis zur Kammermitgliedschaft bei den Tierärzten in Deutschland, mit weniger als 3 % nicht registrierter Kammermitgliedschaften sowie weniger als 1 % niemals beantragter Approbationen, funktioniert recht gut. Dies scheint in erster Linie am starken Pflichtbewusstsein der deutschen Tierärzte zu liegen. Lücken in der Zusammenarbeit zwischen Approbationsbehörden und Landestierärztekammern bzw. Fehlerquellen bei der Datenübermittlung fielen bisher nicht auf und die rechtliche Verfolgung von Versäumnissen einzelner Tierärzte spielt in der Kammerverwaltung eine untergeordnete bis gar keine Rolle, da rechtliche Vergehen tatsächlich Ausnahmen darstellen. Dennoch sollten die Datenbasis und auch der Datenfluss zwischen den beteiligten Institutionen vereinheitlicht, verifiziert und auch regelmäßig ausgewertet werden, denn ohne die Anwendung von Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen ist die rechtsverbindliche Pflichtmitgliedschaft de facto eine reine Selbstverpflichtung. Eine einheitliche Stellungnahme zum Status der Doktoranden seitens der berufspolitischen Organe ist dringend notwendig. Doktoranden sollten zur Gruppe der tierärztlich „Tätigen“ zählen und der Nachweis der Approbation für alle mit der Promotion einhergehenden Arbeitsschritte Pflicht sein. In Anbetracht einer diesbezüglich bisher fehlenden bundeseinheitlichen Regelung, ist die Frage, ob man in Deutschland ohne Probleme mit fehlender Approbation tierärztlich tätig werden kann, eindeutig mit „ja“ zu beantworten.
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Zur Entwicklung des tierärztlichen Berufsstandes in Deutschland seit dem Jahr 2000 - eine empirische Verbleibstudie mit Geschlechtervergleich

Hübner, Sarah 25 April 2017 (has links)
Zur Zeit gibt es keinen quantitativen Gesamtüberblick und keinen bundesweiten Vergleich der Zahlen von Studienanfängern, Absolventen mit abgelegter Tierärztlichen Prüfung (TP), Tierärzten mit Approbation sowie Kammermitgliedschaften. Es wird untersucht, wie sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der von den veterinärmedizinischen Bildungsstätten erteilten TP zur Anzahl der in Deutschland erteilten Approbationen und diese wiederum zu den bestehenden Pflichtmitgliedschaften in den Landestierärztekammern für den Untersuchungszeitraum der Abschlussjahrgänge 2000 bis 2010 darstellt. Es wurde Datenmaterial der Stiftung für Hochschulzulassung, der fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten, des Deutschen Tierärzteblattes, der Approbationsbehörden und der Zentralen Tierärztedatei Dresden genutzt. Anschließend wurden die Daten mittels Recherche in öffentlichen Medien ergänzt. Insgesamt wurden n = 8036 Personen zur Untersuchung herangezogen, wovon n = 6715 (84 %) auswertbar waren, dabei lag der Frauenanteil stets bei durchschnittlich 82 %. Es zeigte sich, dass die überwiegende Mehrheit (92 %) der auswertbaren Personen ihre Approbation innerhalb der ersten drei Monate nach Bestehen der TP erhielt. 84 % ließen nur maximal drei Monate zwischen Approbationserhalt und Kammerbeitritt vergehen. 75 % der Absolventen bleiben ihrem Ausbildungsland treu bzw. kehren dorthin zurück, eine veterinärmedizinische Hochschule bzw. Fakultät hat somit einen fachkräftebindenden Effekt für das jeweilige Bundesland. Im Bereich der Haupttätigkeitsfelder geht der Trend nach wie vor in Richtung „Praktiker“ (52 %). Personen ohne Berufsausübung bzw. Doktoranden nehmen den zweitgrößten Anteil (17 %) der Tätigkeitsfelder ein. Dabei steht die Einstufung der Doktoranden der Tiermedizin in tierärztlich „Tätige“ oder „nicht Tätige“ zur Diskussion, da diese in Deutschland noch in einer rechtlichen Grauzone liegt. Das Anmeldesystem ausgehend von der Approbationsbeantragung bis zur Kammermitgliedschaft bei den Tierärzten in Deutschland, mit weniger als 3 % nicht registrierter Kammermitgliedschaften sowie weniger als 1 % niemals beantragter Approbationen, funktioniert recht gut. Dies scheint in erster Linie am starken Pflichtbewusstsein der deutschen Tierärzte zu liegen. Lücken in der Zusammenarbeit zwischen Approbationsbehörden und Landestierärztekammern bzw. Fehlerquellen bei der Datenübermittlung fielen bisher nicht auf und die rechtliche Verfolgung von Versäumnissen einzelner Tierärzte spielt in der Kammerverwaltung eine untergeordnete bis gar keine Rolle, da rechtliche Vergehen tatsächlich Ausnahmen darstellen. Dennoch sollten die Datenbasis und auch der Datenfluss zwischen den beteiligten Institutionen vereinheitlicht, verifiziert und auch regelmäßig ausgewertet werden, denn ohne die Anwendung von Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen ist die rechtsverbindliche Pflichtmitgliedschaft de facto eine reine Selbstverpflichtung. Eine einheitliche Stellungnahme zum Status der Doktoranden seitens der berufspolitischen Organe ist dringend notwendig. Doktoranden sollten zur Gruppe der tierärztlich „Tätigen“ zählen und der Nachweis der Approbation für alle mit der Promotion einhergehenden Arbeitsschritte Pflicht sein. In Anbetracht einer diesbezüglich bisher fehlenden bundeseinheitlichen Regelung, ist die Frage, ob man in Deutschland ohne Probleme mit fehlender Approbation tierärztlich tätig werden kann, eindeutig mit „ja“ zu beantworten.:Inhaltsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis III 1 Einleitung 1 2 Literaturübersicht 3 2.1 Approbation 3 2.2 Bedeutung „tätiger“ Tierarzt 5 2.3 Aufgaben und Stellung der Tierärztekammern 6 2.4 Zentrale Tierärztedatei 7 2.4.1 Entstehungsgeschichte und Funktionsweise 7 2.4.2 Aufgaben 8 2.4.3 Die Jahresstatistik der Bundestierärztekammer 8 3 Material und Methodik 10 3.1 Stiftung für Hochschulzulassung 10 3.2 Veterinärmedizinische Bildungsstätten 10 3.3 Deutsches Tierärzteblatt 11 3.4 Approbationsbehörden 11 3.5 Jahresstatistik der Bundestierärztekammer 12 3.6 Datenbasis 12 3.7 Zentrale Tierärztedatei Dresden 12 3.8 Internetrecherche 14 3.9 Angaben zum Datenschutz 14 3.10 Methodenkritik 15 4 Ergebnisse 17 4.1 Allgemeine Datenlage der veterinärmedizinischen Bildungsstätten 17 4.2 Untersuchter Gesamtdatensatz der Approbierten und Repräsentativität der Datenbasis aus dem Deutschen Tierärzteblatt 24 4.3 Zeitspanne zwischen Ablegung der Tierärztlichen Prüfung und Erhalt der Approbation 25 4.4 Zeitspanne zwischen Approbation und Kammermitgliedschaft 26 4.5 Approbation ohne Kammermitgliedschaft 27 4.6 Ergebnisse der Internetrecherche 28 4.6.1 Korrigierte Zahlen zur Approbation ohne Kammermitgliedschaft 28 4.6.2 Weder Kammermitgliedschaft noch Approbation 30 4.7 Tätigkeitsbereiche 31 4.8 Verbleib 32 4.9 Austritt aus der Kammerzugehörigkeit 35 5 Diskussion 36 5.1 Zu den Datensätzen und deren Verarbeitung durch die einzelnen Institutionen 36 5.2 Zu den Datensätzen der Tierärztlichen Prüfungen 37 5.3 Zu den Approbationszahlen 38 5.4 Zum Zeitraum zwischen Tierärztlicher Prüfung und Approbation 39 5.5 Zum Zeitraum zwischen Approbation und Kammermitgliedschaft 40 5.6 Zu den Tätigkeitsbereichen 41 5.7 Zum Verbleib 43 5.8 Zu den „Nichtgemeldeten“ 44 5.8.1 Schwächen der Zentralen Tierärztedatei/Datenerfassung 44 5.8.2 Einflussfaktor „Ausländer“ 45 5.9 Auswirkungen und Konsequenzen bei Verstößen gegen die Approbationspflicht und Kammermitgliedschaft 46 5.10 Situation der Doktoranden – Approbation ein Muss? 49 6 Zusammenfassung 52 7 Summary 54 8 Literaturverzeichnis 56 Anhang 62 Danksagung 75

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