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Christus Medicus - Heilung als Mysterium Interpretationen eines alten Christusnamens und dessen Bedeutung in der praktischen TheologieGollwitzer-Voll, Woty, January 2006 (has links)
Zugl.: Neuendettelsau, Augustana-Hochsch., Diss., 2006
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Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Entkriminalisierung leicht fahrlässigen ärztlichen HandelnsGreiff, Martin Sebastian January 2005 (has links)
Zugl.: Heidelberg, Univ., Diss., 2005
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Recht auf Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung /Junge, Katja. January 2007 (has links)
Zugl.: Jena, Universiẗat, Diss., 2007.
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Ärztlicher Behandlungsfehler und schicksalhafter Verlauf : zur haftungsrechtlichen Bewältigung eines Kausalitätsdilemmas /Seifert, Ralph B. January 2008 (has links)
Zugl.: Bremen, Universiẗat, Diss., 2007. / Includes bibliographical references (p. 185-200).
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Grawitz, Genzken, Gebhardt drei Karrieren im Sanitätsdienst der SSHahn, Judith January 2007 (has links)
Zugl.: Berlin, Freie Univ., Diss., 2007
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Dr. med. Eduard Albert Dietze (1874-1966): Verdienter Arzt des Volkes, Sanitätsrat, Ehrenbürger der Stadt RadebergSchönfuß-Krause, Renate 08 June 2023 (has links)
Dr. med. Eduard Albert Dietze (1874-1966), Verdienter Arzt des Volkes, Sanitätsrat, Ehrenbürger der Stadt Radeberg.
Dietze war insgesamt 59 Jahre aufopfernd und unermüdlich für die Gesunderhaltung der Bevölkerung der Stadt Radeberg und der umliegenden Dörfer tätig und wurde deshalb „Papa Dietze“ genannt. Geboren am 20. August 1874 in Gröba bei Riesa, studierte von 1894 -1899 Medizin in Greifswald und Leipzig, 1899 erlangte er seine Promotion zum Doktor der Medizin. War Krankenhaus-Arzt und Landarzt in Buttelstedt/Thür., Herzberg und Dresden sowie Schiffsarzt.1905 ließ er sich in Radeberg als praktischer Arzt nieder. Hatte sich der Samariter-Bewegung zugewandt. 1910 heiratete er Johanne, geb. Blumer (* 1889, † 1953), die Tochter des Radeberger Fabrikdirektors Moritz Blumer und dessen Ehefrau Hedwig, geb. Naumann. War Schularzt, Impfarzt und Arzt für die Mütterberatung. Von 1915 bis 1918 Stabsarzt an der vordersten Frontlinie. Übernahm ab 1921 den Aufbau, die ärztliche Schulung und Betreuung der „Arbeiter-Samariter-Kolonne“ in Radeberg.
Dietze war zu jeder Tages- und Nachtzeit für seine Patienten da, seine besondere Fürsorge galt den Kindern.
Dr. med. Albert Dietze war in Radeberg fast 60 Jahre, von 1905 bis 1964, als praktischer Arzt tätig. Bis zuletzt betreute er als Hausarzt auch seine Altersgenossen im Feierabendheim Augustusbad und war Vertrauensarzt bei der SVK.
1960 Ehrung mit der Ehrenmedaille als „Verdienter Arzt des Volkes“, der höchsten staatlichen Auszeichnung der DDR für Mediziner. Am 11. Dez. 1961 wurde er für seine verdienstvolle Tätigkeit im nichtstaatlichen Gesundheitswesen mit der Verleihung des Titels „Sanitätsrat“ gewürdigt. Am 10. Juni 1964 folgte seine besondere Ehrung durch die Stadt Radeberg mit der Ernennung zum Ehrenbürger.
Dietze verstarb am 30. November 1966 im Alter von 92 Jahren.
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Verpflichtung zur Aufklärung gegen eigene Interessen? / The lawyers duty to point out mistakes to his clientEnnen, Gunda January 2001 (has links) (PDF)
Die einem Rechtsanwalt durch den BGH auferlegte Hinweispflicht beinhaltet, dass dieser im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem deshalb ein Regressanspruch zusteht. Zudem muss der Rechtsanwalt den Mandanten während und bei aufrechterhaltendem Mandat über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Hinweispflicht mit der Folge, dass der Schadensersatz nach drei Jahren gemäß § 51 b BRAO verjährt, gewährt die Rechtsprechung einen von ihr konstruierten "Sekundäranspruch". Dieser Sekundäranspruch verlängert die Verjährungsfrist des § 51 b BRAO um bis zu weitere drei Jahre. Die Entwicklung dieser Hinweispflicht sowie des Sekundäranspruchs werden auf ihre Berechtigung untersucht. Zudem wird ein Vergleich bezüglich der Hinweispflicht und der Haftung anderer selbständiger Berufsgruppen vorgenommen. Dabei werden die Hinweispflicht des Steuerberaters und des Architekten mit der des Anwalts verglichen. Im Anschluss daran wird die Pflicht der drei Berufsgruppen der Arzthaftung gegenübergestellt.S
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Die virtuelle Patientenakte : eine Untersuchung über den Beweiswert der elektronischen Dokumentation des Arztes im Zivilprozess unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arzthaftungsrechts /Bittner, Volker. January 2001 (has links)
Giessen, Universität, Thesis (doctoral), 2001.
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Grenzen der Marktlogik die unsichtbare Hand in der ärztlichen PraxisRychner, Marianne January 2005 (has links)
Zugl.: Bern, Univ., Diss., 2005 u.d.T.: Rychner, Marianne: Die unsichtbare Hand in der ärztlichen Praxis
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Spätantike Arztinschriften als Spiegel des Einflusses des Christentums auf die MedizinFlügel, Christian January 2005 (has links)
Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 2005
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