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Die Bedeutung von Zweck- und Zielbestimmungen für die Verwaltung : dargestellt am Beispiel der 1 f. BNatSchG ; zugleich ein Beitrag zur Methode der Abwägung im Verwaltungsrecht /

Berendt, Patrick. January 2001 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Rostock, 2000. / Literaturverz. S. 203 - 221.
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Illegaler Artenhandel nach dem Bundesnaturschutzgesetz : 66 Abs. 4 - ein reiner Fahrlässigkeitstatbestand oder eine Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination? /

Schumacher, Jana. January 2006 (has links) (PDF)
Universiẗat, Diss.--Münster, 2006. / Literaturverz. S. 229 - 263.
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Das System des exemplarbezogenen Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz /

Grewing, Cornelia, January 2003 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Trier, 2003. / Nebent.: Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz.
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Pflanzung, Pflege und Schutz von Bäumen in der Kommune

Gruner, Stefanie 28 January 2019 (has links)
DAKS e.V. ist als Kommunalpolitische Bildungsvereinigung durch das Staatsministerium des Inneren des Freistaats Sachsen anerkannt und steht Bündnis 90/Die Grünen nahe. Sie wurde 1992 auf Anregung der Kommunalpolitischen Konferenz vom Oktober ‘91 in Bautzen gegründet. Ziel ist die „Förderung des demokratischen Staatswesens in weitsichtiger, ökologischer und sozialer Verantwortung. Die Vereinigung unterstützt alle an Kommunalpolitik interessierten Bürgerinnen und Bürger, Abgeordnete, Fraktionen und Bürgerinitiativen bei der Gestaltung einer bürgernahen Kommunalpolitik, welche der Verwirklichung von Menschenrechten, dem Schutz der natürlichen Umwelt und unmittelbaren Bürgerinteressen dient”. Die konkrete Arbeit von DAKS e.V. besteht in Beratung und Schulung von Kommunalpolitikern und interessierten Bürgern mittels Seminaren, Vorträgen und Publikationen sowie in der Vernetzung von Kommunalpolitikern und Fachleuten mittels Tagungen und Vermittlung von Kontakten.:Inhaltsverzeichnis 1. Die Bedeutung von Bäumen für eine Stadt oder Gemeinde 1.1 historische-mythologische Betrachtung 1.2 ökologische Bedeutung 1.3 Landschaftsästhetik sowie gesundheitliche und psychologische Wirkungen von Bäumen auf den Menschen 2. Rechtliche Rahmenbedingungen für Gehölze in der Kommune 2.1 Allgemeines zu den rechtlichen Regelungen 2.2 Bundesnaturschutzgesetz 2.4 SächsWaldG 2.5 SächsStrG 2.6 Satzungen der Kommunen zum Schutz von Gehölzen (Baumschutzsatzungen) 3. Hinweise zu Pflanzung, Pflege und Schutz von Bäumen in der Kommune 3.1 Auswahl von Gehölzen 3.2 Standort 3.3 Pflanzung 3.4 Pflege 3.5 Notwendige Kontrollen der vorhandenen Gehölze (Verkehrssicherungspflicht) 3.6 Verzicht auf Pestizide 3.7 Ökologischer Nutzen von Kletterpflanzen an Gebäuden Literatur Linksammlung

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