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Speiseinsekten: Rechtliche Regelungen und Eignung von Untersuchungsmethoden zur NährwertbestimmungSchiel, Laura 26 May 2023 (has links)
Insekten besitzen das Potenzial, als alternative Nahrungsquelle einen Beitrag zur Sicherstellung der Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung zu leisten. Rechtlich gelten sie gemäß Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartige Lebensmittel und dürfen im Rahmen der Übergangsvorschriften dieser Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen bereits in der Europäischen Union vermarktet werden. Da sie als wirbellose Tiere bisher aus dem Anwendungsbereich vieler Vorgaben herausfallen, stellen die rechtliche Beurteilung und vergleichbare Ergebnisgenerierung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung besondere Herausforderungen dar.
Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, die Nutzung, das Inverkehrbringen und die Planung von Untersuchungsschwerpunkten durch die amtlichen Lebensmittelüberwachungs- sowie Untersuchungsbehörden, Produzenten und Lebensmittelunternehmer zu erleichtern, indem die aktuelle Rechtslage zum Thema Speiseinsekten zusammengefasst und die Anwendbarkeit von Methoden der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren geprüft wird. Außerdem werden die Besonderheiten der Spezies Honigbienen-Drohnenbrut herausgestellt.
Zur Beurteilung der aktuellen Rechtslage erfolgte neben der Einbeziehung der EU-Gesetzgebung eine Abfrage von 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie der zuständigen Behörden für die Lebensmittelüberwachung der 16 Bundesländer in Deutschland bezüglich des aktuellen Umgangs mit Speiseinsekten und zu Änderungen, die im Zusammenhang mit den Übergangsregelungen der Verordnung (EU) 2015/2283 stehen.
Zur Prüfung der Anwendbarkeit der Methoden der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 Lebens- und Futtermittelgesetzbuch für die Parameter Wasser, Asche, Rohprotein, Fett und Natrium als standardisierte Methoden zur Bestimmung der Nährwerte, wurden vier Insektenspezies ausgewählt. Für diese lag bereits ein Antrag als neuartige Lebensmittel vor und sie repräsentierten die Variabilität dieser Lebensmittelmatrix. Nach Probenvorbereitung und Homogenitätstest erfolgte ein Werteabgleich mit vier Laboren. Um die Ergebnisse mit den entsprechenden Vorgaben zu vergleichen, wurden mit der Hilfe von unabhängigen Zielstandardabweichungen z-Scores berechnet und zur Leistungsbewertung herangezogen.
In einem Übersichtsartikel wurden zudem Informationen zu der Nährstoffzusammensetzung, Sensorik, bisherigen Verwendungsmöglichkeiten, zum rechtlichen Rahmen und zu Risiken von Drohnenbrut als Lebensmittel zusammengefasst. Außerdem erfolgten mittels Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung Untersuchungen zum Nachweis von Pestizidrückständen in 37 Drohnenbrutproben.
Die Darstellung der geltenden rechtlichen Aspekte sowie deren Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in den Bundesländern in Deutschland zeigen, dass der gesetzliche Rahmen des Inverkehrbringens von Speiseinsekten bisher nicht mit dem von Lebensmitteln anderer Kategorien vergleichbar ist. Die Notwendigkeit der Anpassungen der gültigen Vorgaben vor allem in den Bereichen Kennzeichnung, allgemeinen Hygienevorschriften, tierseuchen-, tierschutz- sowie umweltrechtlichen Aspekten wurde herausgestellt.
Es konnte außerdem nachgewiesen werden, dass die überprüften Methoden zur Bestimmung der Parameter Wasser, Asche, Rohprotein, Gesamtfett und Natrium die spezifischen Anforderungen für gefrorene Speiseinsekten erfüllen. Damit können sie nach einer Verifizierung als standardisierte Methoden von Laboren eingesetzt werden.
Im Rahmen der eigenen Untersuchungen konnten keine Pestizidrückstände in Drohnenbrut detektiert werden. Auch die Zusammenfassung der bisherigen Studien ergaben keine Gefahren für die Verbraucher. Aufgrund der geringen Datenmengen sollten jedoch weitere Studien und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden.
Die vorliegende Dissertation liefert für Produzenten, Unternehmer, gesetzgebende Institutionen und überwachende Behörden einen Überblick darüber, welche Vorgaben aktuell gelten und welche rechtlichen Überarbeitungen zukünftig notwendig sind. Außerdem wurde mit Hilfe der neuen Erkenntnisse die Beurteilung von Insektenproben nicht nur vereinfacht, sondern auch vereinheitlicht und damit vergleichbar gemacht. Da bisher keine Gefahren ausgehend von Drohnenbrut als Lebensmittel festgestellt werden konnten, ist deren Nutzung nicht nur ökologisch und ernährungsphysiologisch sinnvoll, sondern kann daneben einen Baustein zur Sicherstellung der Versorgung der anwachsenden Menschheit liefern.
Von besonderer Bedeutung für die Etablierung von Speiseinsekten auf dem deutschen Markt sind die zeitnahe Publikation einer nationalen Leitlinie sowie Aufklärungsarbeit bezüglich Insekten als Lebensmittel zu leisten.
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