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61

Die Richtigkeit des Rechts und ihre Massstäbe : Rechtspolitik, Privatrechtsmethode und Vertragsdogmatik bei Walter Schmidt-Rimpler (25.11.1885 - 27.04.1975) /

Kirschke, Christian. January 2009 (has links)
Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2008 / Includes bibliographical references (p. 466-502) and index.
62

Einheit aus Erkenntnis? : zur Unzulässigkeit der verfassungskonformen Gesetzesauslegung als Methode der Normkompatibilisierung durch Interpretation /

Lembke, Ulrike. January 2009 (has links) (PDF)
Diss. Univ. Greifswald, 2007.
63

Die Rechtsfindung im Steuerrecht : Konstitutionalisierung, Europäisierung und Methodengesetzgebung /

Schenke, Ralf P. January 2007 (has links) (PDF)
Überarb. Fassung d. Habil.-Schrift Universiẗat Freiburg i. Br., 2003/04.
64

Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Gremienentscheidungen in Unternehmen /

Schaal, Alexander. January 2001 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Tübingen, 1999.
65

Die Spruchtätigkeit der Juristischen Fakultät Rostock : zwischen dem Sommersemester 1701 und dem Wintersemester 1721/22 /

Becker, Sven. January 2003 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Rostock, 2003. / Nebent.: Die Spruchkörpertätigkeit der Juristischen Fakultät Rostock.
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Wissenszurechnung bei der juristischen Person und im Konzern, bei Banken und Versicherungen : Interessenkonflikte und Chinese Walls bei Banken und Wertpapierhäusern ; Privatrecht und Finanzmarktrecht /

Abegglen, Sandro. January 2004 (has links) (PDF)
Univ., Habil.-Schr.--Bern, 2004.
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Essai philosophique sur la qualification juridique : de la subsomption à lảbduction ; lẻxemple du droit international privé /

Papaux, Alain. January 2003 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Lausanne, 2002.
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Rechtsgewinnung und Erbhofrecht : eine Analyse der Methoden in Wissenschaft und Rechtsprechung des Reichserbhofrechts

Sigmundt, Christian January 2005 (has links) (PDF)
Gegenstand der Untersuchung ist die Rechtsgewinnung in Rechtswissenschaft und -anwendung unter dem Nationalsozialismus. Für einen umfassenden Blick auf die Rechtsgewinnung im Nationalsozialismus erscheint es interessant, eine Rechtsmaterie zu untersuchen, bei der es weniger um die Umdeutung bestehenden Rechts - wie etwa im BGB – mittels Generalklauseln ging, sondern um die Gestaltung spezifisch nationalsozialistischen Rechts. Dabei bietet sich die Rechtsprechung des Reichserbhofgerichts (REHG) zum Reichserbhofgesetz (REG) vom Oktober 1933 besonders an. Im ersten Teil der Arbeit wird der Stand der Methodenlehre vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten dargestellt. Nach dieser Vorarbeit werden der Kontext der völkischen Rechtswissenschaft und das Verhältnis zur Ideologie des Nationalsozialismus untersucht. Diese völkischen Determinanten bestimmten auch die Ordnungskonzeptionen von Carl Schmitt und Karl Larenz. Im zweiten Teil der Arbeit wird das REG genauer betrachtet. Dabei sind Entstehungsgeschichte, Regelungsgehalt und gesetzestechnische Konzeption, aber auch der wirtschaftliche Hintergrund von Interesse, da diese Faktoren auch die Aufgaben des REHG bestimmten und seine Entscheidungen beeinflussten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die rechtswissenschaftliche Theorie der Rechtsgewinnung eingegangen. Im dritten und letzten Teil wird schließlich die Rechtsprechung des REHG selbst untersucht. Insbesondere das Rechtsquellenverständnis, die Art und Reichweite der Auslegung und das Verhältnis des Gerichts zu der nationalsozialistischen Ideologie sind dabei von Interesse. Gegenstand der Untersuchung ist dabei auch, wie das Gericht bei der Rechtsanwendung argumentierte und welche Argumentationstypen eine Entscheidung vornehmlich trugen.
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Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen /

Quante, Andreas, January 1900 (has links)
Thesis (doctoral)--Universiẗat Göttingen, 2004. / Includes bibliographical references (p. 219-230).
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Die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit juristischer Personen im österreichischen Recht und in den Rechtsordnungen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten im Vergleich mit den internationalen Vorgaben

Kolarik, Lisa 04 1900 (has links) (PDF)
Mit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes am 1.1.2006 wurde erstmals eine umfassende Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten im österreichischen Recht verankert. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung ergab sich aus einer Vielzahl von Rechtsakten, die im Rahmen der EU, von Europarat, OECD und UN erlassen wurden und die jeweiligen Vertragsstaaten verpflichten, Verantwortlichkeitsbestimmungen für juristische Personen für eine ganze Reihe von Delikten vorzusehen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit juristischer Personen in vier ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten (Österreich, Deutschland, Frankreich und England - das polnische Recht ist Gegenstand eines Exkurses) im Einklang mit diesen internationalen Vorgaben stehen. Nach einem kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Verantwortlichkeitsbestimmungen in den einzelnen analysierten Ländern werden im Hauptteil der Arbeit in einem ersten Schritt die internationalen Vorgaben vorgestellt und interpretiert. In einem zweiten Schritt wird im Rahmen einer länderspezifischen Analyse die Konformität der jeweiligen Verantwortlichkeitsbestimmungen für juristische Personen mit den internationalen Vorgaben überprüft. Es konnte festgestellt werden, dass keine der analysierten Rechtsordnungen den internationalen Vorgaben vollkommen entspricht. Gleichzeitig zeigte sich, dass zwar bestimmte grundsätzliche Lösungsansätze in allen analysierten Ländern gewählt wurden, die Regelungen sich aber im Detail und in Bezug auf ihre Konformität mit den internationalen Vorgaben stark unterscheiden. (Autorenref.)

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