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Vergaben bei öffentlicher Förderung von Baumaßnahmen: Beratende Äußerung gem. § 88 Abs. 2 SäHO; Dezember 201610 November 2021 (has links)
Die Einhaltung von Vergabevorschriften ist keine Formalität und kein Selbstzweck. Vielmehr sollen sie sicherstellen, dass Aufträge wirtschaftlich im Wettbewerb vergeben werden, die Auftragsvergabe transparent ist, alle Bieter gleichbehandelt werden und mit dem Einsatz öffentlicher Fördergelder auch der Mittelstand gefördert wird. Der SRH stellte in den letzten Jahren bei seinen Prüfungen häufig Vergabeverstöße bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen fest. Diese blieben meist ohne nennenswerte Konsequenzen. Zuletzt wurde 2015 eine ressortübergreifende Prüfung von Vergaben bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen durchgeführt. In die Untersuchungen wurden exemplarisch 6 Förderprogramme einbezogen. Die Förderung dieser Programme in den letzten 5 Jahren betrug rd. 2 Mrd. €.
Az.: 331507/36 1708/16, Redaktionsschluss: 19. Dezember 2016
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