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Die Frage nach dem niedergelassenen Vertragsarzt als Beauftragter der Krankenkassen im Sinne des § 299 Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)

Geser, Felix 09 June 2017 (has links) (PDF)
Gegen niedergelassene Kassenärzte wurden Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr seit dem obiter dictum des Oberlandesgerichts Braunschweig im Jahr 2010 eingeleitet. In dieser Arbeit wird die Frage der Anwendbarkeit des § 299 Strafgesetzbuch auf den Vertragsarzt diskutiert. Zudem werden entsprechende Lösungsansätze nach geltendem bzw. zu schaffendem Recht dargestellt. Im Ergebnis gelten die Vertragsärzte nicht als geschäftlich Beauftrage der Krankenkassen bzw. Amtsträger. Es sollte jedoch auf das besondere „Vertragsverhältnis“ zwischen Arzt und Patient, das letztlich auf Vertrauen gründet, Rekurs genommen werden. Wenn gegenseitiges Vertrauen besteht, wird sich der Arzt in seinen diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen nicht an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen bzw. Vorteilen orientieren, sondern sich zum Wohle des Patienten vom Facharztstandard unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots leiten lassen.
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Die Frage nach dem niedergelassenen Vertragsarzt als Beauftragter der Krankenkassen im Sinne des § 299 Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)

Geser, Felix 09 June 2017 (has links)
Gegen niedergelassene Kassenärzte wurden Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr seit dem obiter dictum des Oberlandesgerichts Braunschweig im Jahr 2010 eingeleitet. In dieser Arbeit wird die Frage der Anwendbarkeit des § 299 Strafgesetzbuch auf den Vertragsarzt diskutiert. Zudem werden entsprechende Lösungsansätze nach geltendem bzw. zu schaffendem Recht dargestellt. Im Ergebnis gelten die Vertragsärzte nicht als geschäftlich Beauftrage der Krankenkassen bzw. Amtsträger. Es sollte jedoch auf das besondere „Vertragsverhältnis“ zwischen Arzt und Patient, das letztlich auf Vertrauen gründet, Rekurs genommen werden. Wenn gegenseitiges Vertrauen besteht, wird sich der Arzt in seinen diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen nicht an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen bzw. Vorteilen orientieren, sondern sich zum Wohle des Patienten vom Facharztstandard unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots leiten lassen.
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Evaluation vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen gemäß § 119b SGB V: Untersuchung im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Dudey, Stefan, Rädel, Michael, Priess, Heinz-Werner, Bohm, Steffen 29 August 2022 (has links)
Mit dem Ziel, die ärztliche und zahnärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern zu verbessern und auszubauen, wurde im Jahr 2008 mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) § 119b neu in das SGB V eingefügt. Vor diesem Hintergrund beauftragte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) im Februar 2018 AGENON – Gesellschaft für Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen mbH mit der „Evaluation vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Kooperationen mit Pflegeeinrichtungen gemäß § 119b SGB V“. Der Bericht präsentiert die Studienergebnisse und gibt Handlungsempfehlungen. Redaktionsschluss: 28.02.2019
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Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztes insbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Müller, Bettina 08 November 2010 (has links) (PDF)
Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.
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Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztes insbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Müller, Bettina 16 November 2010 (has links) (PDF)
Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.
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Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztesinsbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Müller, Bettina 02 July 2010 (has links)
Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.:1 Einleitung 1 2 Die Schweigepflicht des Arztes 2 2.1 Geschichtliche Entwicklung 2 2.1.1 Historische Vorläufer 2 2.1.2 Verankerung im neueren Recht 5 2.2 Das ärztliche Berufsgeheimnis im Strafrecht 9 2.2.1 Der Normzweck des § 203 StGB 10 2.2.2 Der Tatbestand im § 203 StGB 13 2.3 Die Schweigepflicht im ärztlichen Berufsrecht 19 2.4 Prozessuale Berücksichtigung der Schweigepflicht 21 2.4.1 Das Zeugnisverweigerungrecht im Strafprozess 22 2.4.2 Das Beschlagnahmeverbot im Strafprozess 29 2.4.3 Das Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess 35 3 Offenbarungsbefugnisse und -pflichten 37 3.1 Schweigepflichtentbindung 37 3.1.1 Verfügungsberechtigter 37 3.1.2 Kenntnis der Tatsachen und Maßnahmen 38 3.1.3 Freiwilligkeit 38 3.2 Auskünfte aufgrund gesetzlicher Normen des SGB 39 3.2.1 Datenschutz im SGB 39 3.2.2 Normen des SGB V 40 3.3 Zusammenfassung 43 4 Das System der gesetzlichen Krankenversicherung 44 4.1 Geschichtliche Entwicklung 44 4.2 Strukturen und Rechtsnormen der Selbstverwaltung 48 4.2.1 Gesetzliche Krankenkassen 52 4.2.2 Kassenärztliche Vereinigungen 55 4.3 Versicherter und Vertragsarzt 58 4.4 Der Medizinische Dienst der Krankenkassen 59 5 Auskünfte des Vertragsarztes an die Krankenkasse 61 5.1 Auskünfte aufgrund expliziter gesetzlicher Normen 61 5.2 Formularauskünfte 63 5.3 Abwehr von Normkonflikten 67 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Anhang
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Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztes insbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Müller, Bettina 02 July 2010 (has links)
Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.:1 Einleitung 1 2 Die Schweigepflicht des Arztes 2 2.1 Geschichtliche Entwicklung 2 2.1.1 Historische Vorläufer 2 2.1.2 Verankerung im neueren Recht 5 2.2 Das ärztliche Berufsgeheimnis im Strafrecht 9 2.2.1 Der Normzweck des § 203 StGB 10 2.2.2 Der Tatbestand im § 203 StGB 13 2.3 Die Schweigepflicht im ärztlichen Berufsrecht 19 2.4 Prozessuale Berücksichtigung der Schweigepflicht 21 2.4.1 Das Zeugnisverweigerungrecht im Strafprozess 22 2.4.2 Das Beschlagnahmeverbot im Strafprozess 29 2.4.3 Das Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess 35 3 Offenbarungsbefugnisse und -pflichten 37 3.1 Schweigepflichtentbindung 37 3.1.1 Verfügungsberechtigter 37 3.1.2 Kenntnis der Tatsachen und Maßnahmen 38 3.1.3 Freiwilligkeit 38 3.2 Auskünfte aufgrund gesetzlicher Normen des SGB 39 3.2.1 Datenschutz im SGB 39 3.2.2 Normen des SGB V 40 3.3 Zusammenfassung 43 4 Das System der gesetzlichen Krankenversicherung 44 4.1 Geschichtliche Entwicklung 44 4.2 Strukturen und Rechtsnormen der Selbstverwaltung 48 4.2.1 Gesetzliche Krankenkassen 52 4.2.2 Kassenärztliche Vereinigungen 55 4.3 Versicherter und Vertragsarzt 58 4.4 Der Medizinische Dienst der Krankenkassen 59 5 Auskünfte des Vertragsarztes an die Krankenkasse 61 5.1 Auskünfte aufgrund expliziter gesetzlicher Normen 61 5.2 Formularauskünfte 63 5.3 Abwehr von Normkonflikten 67 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Anhang

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