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Wasser als Ware /Lorenzmeier, Stefan. January 2008 (has links)
Universiẗat, Diss. u.d.T.: Lorenzmeier, Stefan: Frischwasser als handelbarer Gegenstand im Rahmen von GATT, NAFTA, EGV und der deutschen Rechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung der Beschränkungsmöglichkeiten des Frischwasserhandels--Augsburg, 2006. / Literaturverz. S. 231 - 243.
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Wasser für Palästina, 1897-1948 : Wasser und Politik in Palästina vor der Staatsgründung Israels /Gehriger, Urs. January 1997 (has links)
Diss. phil.-hist. Bern (kein Austausch). / Literaturverz.
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Wasserrahmenrichtlinie und Privatisierung im Wasserrecht Ausverkauf des österreichischen Wassers?Knauder, Christian January 2007 (has links)
Zugl.: Wien, Univ., Diss., 2007
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Integrated water resources planning and management at the level of an industrial park /Geng, Yong. January 2004 (has links) (PDF)
NS, Dalhousie Univ., Diss.--Halifax, 2004. / Kopie, ersch. im Verl. UMI, Ann Arbor, Mich.
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Vorsorgender Küstenschutz und integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) an der deutschen Ostseeküste Strategien, Vorgaben und Defizite aus Sicht des Raumordnungsrechts, des Naturschutz- und europäischen Habitatschutzrechts sowie des Rechts der WasserwirtschaftBosecke, Thomas January 2005 (has links)
Univ., Diss.--Rostock
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Schutz und Nutzung internationaler Binnengewässer : zwei Rahmenkonventionen im Vergleich ; die Konvention über das Recht der nicht-schifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe der Vereinten Nationen im Vergleich zu dem Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen der Wirtschaftskommission für Europa /Demeter, Birgit, January 2001 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Augsburg, 2001. / Zsfassung in dt. und engl. Sprache. - Literaturverz. S. 449 - 491.
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Die Wassergesetzgebung im Herzogtum Braunschweig nach Bauernbefreiung und industrieller Revolution zur Genese des Wasserrechts im bürgerlichen RechtsstaatBehrens, Christian January 2009 (has links)
Zugl.: Lüneburg, Univ., Diss., 2009
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Vorsorgender Küstenschutz und integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) an der deutschen Ostseeküste : Strategien, Vorgaben und Defizite aus Sicht des Raumordnungsrechts, des Naturschutz- und europäischen Habitatschutzrechts sowie des Rechts der Wasserwirtschaft /Bosecke, Thomas. January 2005 (has links)
Zugl.: Rostock, Univ., Diss.
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Landschaftsverträgliche Wasserkraftnutzung : bundesrechtliche Anforderungen und ihre Durchsetzung gegenüber den Kantonen /Gaudenz Schmid, Hans. January 1900 (has links)
Inaug.-Diss. Recht Bern, 1996. / Im Buchh.: Basel ; Frankfurt a.M. ; Helbing & Lichtenhahn. Bibliogr.
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Ergebnisse aus der Querschnittsprüfung „Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung“ und deren Mitfinanzierung aus dem Einzelplan 09 nach dem Sächsischen Gewässerunterhaltungs-Unterstützungsgesetz: Sonderbericht nach § 99 SäHO; August 202123 November 2021 (has links)
Die Unterhaltung der fast 20.000 km Gewässerlänge umfassenden Gewässer 2. Ordnung ist im Freistaat Sachsen eine kommunale Pflichtaufgabe. Die obersten Ziele sind dabei die Sicherung und Erhaltung des ordnungsgemäßen
Zustandes und die ökologische Verbesserung dieser Gewässer. Die Erfüllung dieser Aufgabe durch die sächsischen Kommunen, sowohl qualitativ als auch quantitativ, war Gegenstand der diesem Sonderbericht zugrundeliegenden Prüfung, in die 142 Kommunen - ein Drittel der sächsischen Städte und Gemeinden - einbezogen waren. Darüber hinaus wurde die Mitfinanzierung aus dem Epl. 09 nach dem SächsGewUUG geprüft.
Gz.: 21-0444/325 / 42-0443/209, Redaktionsschluss: 03. August 2021
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