Der Landes-Inklusionsbeauftragte setzt sich dafür ein, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu gewährleisten. Er setzt sich außerdem dafür ein, dass alle Vorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Dafür berät er die Staats-Regierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen. Die Staats-Ministerien haben den Landes-Inklusionsbeauftragten bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung zu beteiligen, wenn es um Fragen der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft geht. Gemäß § 12 Abs. 6 Sächsisches Inklusionsgesetz unterrichtet der Landes-Inklusionsbeauftragte die Staats-Regierung über die Ergebnisse seiner Beratungs-Tätigkeit. Dies ist eine Zusammen-Fassung dieses Berichts in Leichter Sprache. Dieser Text enthält nicht alle Informationen aus dem Bericht in schwerer Sprache.
Redaktionsschluss: 31.08.2023
Identifer | oai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:93433 |
Date | 26 August 2024 |
Publisher | Sächsische Staatskanzlei, Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen |
Source Sets | Hochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden |
Language | German |
Detected Language | German |
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