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Der Bericht vom Landes-Beauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen: Eine Zusammenfassung in Leichter Sprache

Der Landes-Inklusionsbeauftragte setzt sich dafür ein, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu gewährleisten. Er setzt sich außerdem dafür ein, dass alle Vorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden. Dafür berät er die Staats-Regierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen. Die Staats-Ministerien haben den Landes-Inklusionsbeauftragten bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung zu beteiligen, wenn es um Fragen der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft geht. Gemäß § 12 Abs. 6 Sächsisches Inklusionsgesetz unterrichtet der Landes-Inklusionsbeauftragte die Staats-Regierung über die Ergebnisse seiner Beratungs-Tätigkeit. Dies ist eine Zusammen-Fassung dieses Berichts in Leichter Sprache. Dieser Text enthält nicht alle Informationen aus dem Bericht in schwerer Sprache.
Redaktionsschluss: 31.08.2023

Identiferoai:union.ndltd.org:DRESDEN/oai:qucosa:de:qucosa:93433
Date26 August 2024
PublisherSächsische Staatskanzlei, Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Source SetsHochschulschriftenserver (HSSS) der SLUB Dresden
LanguageGerman
Detected LanguageGerman
Typeinfo:eu-repo/semantics/publishedVersion, doc-type:book, info:eu-repo/semantics/book, doc-type:Text
Rightsinfo:eu-repo/semantics/openAccess

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