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Frequenzpolitik im Nutzerinteresse? Die Berücksichtigung der Interessen von Frequenznutzern im neuen EG-Rechtsrahmen für die Kommunikationspolitik und bei der Novellierung des TelekommunikationsgesetzesVoigt, Stefan 01 May 2007 (has links) (PDF)
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie Forderungen der Nutzer von Frequenzen im Rahmen der Frequenzpolitik der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland Berücksichtigung finden und in entsprechende Rechtsakte eingearbeitet werden. Dabei ist zu beachten, dass das Frequenzspektrum welt- und europaweit zu einem wichtigen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Faktor geworden ist. Die Nachfrage nach Frequenzen steigt ständig. Daher müssen Entscheidungen darüber getroffen werden, wie die Nachfrage und das Angebot an Frequenzen in das erforderliche Gleichgewicht gebracht werden können. Die Kommission der EG veröffentlichte zu diesem Zwecke im Jahre 1998 ein „Grünbuch zur Frequenzpolitik“. Mit Hilfe dieses Grünbuches sollte durch Anhörung der interessierten Parteien festgestellt werden, auf welchen Gebieten der Frequenzpolitik und in welchem Umfang die EG tätig werden sollte. Im Ergebnis der Anhörung wurde im Jahre 2002 ein Paket von Rechtsakten zur Kommunikationspolitik verabschiedet, das in nationales Recht umzusetzen war. Auf Grundlage dieses neuen EG-Rechtsrahmens erfolgte im Jahre 2004 eine Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes. Im Rahmen der Arbeit wird ausführlich untersucht, welche Forderungen die Frequenznutzer während der Anhörung zum Grünbuch zur Frequenzpolitik gestellt haben und inwieweit diesen Bedürfnissen im Rahmen der auf dem Grünbuch fußenden Gesetzgebung durch die EG und die BRD tatsächlich Rechnung getragen wird.
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Frequenzpolitik im Nutzerinteresse? Die Berücksichtigung der Interessen von Frequenznutzern im neuen EG-Rechtsrahmen für die Kommunikationspolitik und bei der Novellierung des TelekommunikationsgesetzesVoigt, Stefan 20 April 2007 (has links)
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie Forderungen der Nutzer von Frequenzen im Rahmen der Frequenzpolitik der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland Berücksichtigung finden und in entsprechende Rechtsakte eingearbeitet werden. Dabei ist zu beachten, dass das Frequenzspektrum welt- und europaweit zu einem wichtigen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Faktor geworden ist. Die Nachfrage nach Frequenzen steigt ständig. Daher müssen Entscheidungen darüber getroffen werden, wie die Nachfrage und das Angebot an Frequenzen in das erforderliche Gleichgewicht gebracht werden können. Die Kommission der EG veröffentlichte zu diesem Zwecke im Jahre 1998 ein „Grünbuch zur Frequenzpolitik“. Mit Hilfe dieses Grünbuches sollte durch Anhörung der interessierten Parteien festgestellt werden, auf welchen Gebieten der Frequenzpolitik und in welchem Umfang die EG tätig werden sollte. Im Ergebnis der Anhörung wurde im Jahre 2002 ein Paket von Rechtsakten zur Kommunikationspolitik verabschiedet, das in nationales Recht umzusetzen war. Auf Grundlage dieses neuen EG-Rechtsrahmens erfolgte im Jahre 2004 eine Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes. Im Rahmen der Arbeit wird ausführlich untersucht, welche Forderungen die Frequenznutzer während der Anhörung zum Grünbuch zur Frequenzpolitik gestellt haben und inwieweit diesen Bedürfnissen im Rahmen der auf dem Grünbuch fußenden Gesetzgebung durch die EG und die BRD tatsächlich Rechnung getragen wird.
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Sachkundigenanhörung im sächsischen Landtag, Ausschuss für Schule und Bildung: Thema: „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat SachsenRitter, Matthias 17 January 2022 (has links)
In der Sachkundigenanhörung im sächsischen Landtag, Ausschuss für Schule und Bildung, zum Thema: „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ wurde der
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen ausgehend von einem Volksantrag diskutiert.
Dr. Matthias Ritter, beteiligt an der wissenschaftlichen Begleitung der Thüringer Gemeinschaftsschulen sowie an den sächsischen Schulversuchsschulen stellt fünf Gründe aus Sicht der Bildungsforschung dar, die für ein integratives Bildungssystem sprechen und bewertet die Gesetzesvorlage im Hinblick auf die sächsischen Schulen.
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