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"Kultureller Genozid" als potenzieller StraftatbestandBalke, Laura 04 June 2018 (has links) (PDF)
„We need to defend culture – source of resilience and resistance, of belonging and identity – as a wellspring to rebuild and restore normality in societies in crisis” – mit diesem Aufruf forderte die ehemalige UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova eine Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die Schändungen materieller und immaterieller Kulturgüter durch die Terrormiliz IS im Irak und Syrien. So besteht Palmyra – Symbol kultureller Vielfalt und interkulturellen Dialogs – zwar in seinen Grundfesten fort, die Zerstörung von Statuen, Vandalismus an prähistorischen Tempeln und Sprengungen des Triumphbogens lassen Experten jedoch schlussfolgern: „Palmyra remains, but its legacy is forever transformed“. Die Zerstörung materiellen Kulturerbes bildet längst nicht alle Schandtaten der Terrormiliz ab; gleichzeitig trachtet sie nach der Zerstörung der distinkten Kultur ganzer Volksgruppen. In ihren Angriffen auf die Jesiden blieb es nicht bei der Zerstörung heiliger Schreine. Auch immaterielle Ausdrucksformen von Kultur sind Gegenstand systematischer Angriffe. Durch Zerstörung materieller und immaterieller Kulturgüter zeichnete der IS verantwortlich für „unprecedented cultural eradication“. Irina Bokova folgerte, „we are witnessing what can be described as ‚cultural cleansing‘ on an unprecedented scale.“
Eine wichtige Rolle in der Bestrebung, die Kulturen der Welt vor solchen Gräueltaten zu schützen, kommt der strafrechtlichen Ahndung letzterer zu. Vor diesem Hintergrund hält der Terminus kultureller Genozid Einzug in die Debatten. Die vorliegende Abhandlung führt zunächst in das Konzept kulturellen Genozids ein und analysiert seinen Status nach geltendem Recht. Daraufhin erfolgt eine Analyse der neueren Völkerrechtspraxis, um festzustellen, inwiefern im Hinblick auf die rechtliche Behandlung des kulturellen Genozids Reformbedarf besteht. Sodann werden Reformmöglichkeiten vorgestellt und bewertet. Am Ende dieses Beitrages soll ein Überblick über den Mehrwert eines potenziellen Straftatbestands kulturellen Genozids und zukünftige Schritte in Reaktion auf die derzeit von Extremisten begangenen Verbrechen an Kultur stehen.
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'Kultureller Genozid' als potenzieller StraftatbestandBalke, Laura 04 June 2018 (has links)
„We need to defend culture – source of resilience and resistance, of belonging and identity – as a wellspring to rebuild and restore normality in societies in crisis” – mit diesem Aufruf forderte die ehemalige UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova eine Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die Schändungen materieller und immaterieller Kulturgüter durch die Terrormiliz IS im Irak und Syrien. So besteht Palmyra – Symbol kultureller Vielfalt und interkulturellen Dialogs – zwar in seinen Grundfesten fort, die Zerstörung von Statuen, Vandalismus an prähistorischen Tempeln und Sprengungen des Triumphbogens lassen Experten jedoch schlussfolgern: „Palmyra remains, but its legacy is forever transformed“. Die Zerstörung materiellen Kulturerbes bildet längst nicht alle Schandtaten der Terrormiliz ab; gleichzeitig trachtet sie nach der Zerstörung der distinkten Kultur ganzer Volksgruppen. In ihren Angriffen auf die Jesiden blieb es nicht bei der Zerstörung heiliger Schreine. Auch immaterielle Ausdrucksformen von Kultur sind Gegenstand systematischer Angriffe. Durch Zerstörung materieller und immaterieller Kulturgüter zeichnete der IS verantwortlich für „unprecedented cultural eradication“. Irina Bokova folgerte, „we are witnessing what can be described as ‚cultural cleansing‘ on an unprecedented scale.“
Eine wichtige Rolle in der Bestrebung, die Kulturen der Welt vor solchen Gräueltaten zu schützen, kommt der strafrechtlichen Ahndung letzterer zu. Vor diesem Hintergrund hält der Terminus kultureller Genozid Einzug in die Debatten. Die vorliegende Abhandlung führt zunächst in das Konzept kulturellen Genozids ein und analysiert seinen Status nach geltendem Recht. Daraufhin erfolgt eine Analyse der neueren Völkerrechtspraxis, um festzustellen, inwiefern im Hinblick auf die rechtliche Behandlung des kulturellen Genozids Reformbedarf besteht. Sodann werden Reformmöglichkeiten vorgestellt und bewertet. Am Ende dieses Beitrages soll ein Überblick über den Mehrwert eines potenziellen Straftatbestands kulturellen Genozids und zukünftige Schritte in Reaktion auf die derzeit von Extremisten begangenen Verbrechen an Kultur stehen.
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