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Das EU-Rückgabesystem für unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter

Stock, Amei 04 October 2016 (has links) (PDF)
Einleitung: "Obwohl Schutzinstrumente zur Verfügung stehen, haben sich Kulturgüter zu einem der am häufigsten unrechtmäßig gehandelten Güter entwickelt. Der Verlust von national wertvollem Kulturgut bedeutet einen besonders großen Schaden für die Identität, die Geschichte sowie die Kultur eines Staates, da die Bezugsquelle der nationalen oder lokalen Identität der Bevöl-kerung der Mitgliedstaaten verloren geht. Seit 2013 plante die Europäische Kommission (KOM) eine Neufassung der Richtlinie 93/7/EWG vom 15.03.1993, die ein Rückgabesystem von unrechtmäßig verbrachten Kultur-gütern einführte. Zwischen der KOM, dem Rat der Europäischen Union (Rat) sowie dem Eu-ropäischen Parlament (EP) wurde die Meinung geteilt, dass die Richtlinie einer Überarbeitung unterzogen werden sollte, um die Rückbringung von Kulturgütern in der Europäischen Union (EU) zu verbessern. In der folgenden Arbeit soll die Frage untersucht werden, in welchen Aspekten sich die Richt-linie 2014/60/EU vom 15.05.2014 von der Richtlinie 93/7/EWG unterscheidet. Zur Beantwor-tung der Frage wird ein Normenvergleich gewählt, der die entsprechenden inhaltlichen Verän-derungen der neuen Richtlinie mit der alten vergleicht. Weiterhin sollen mögliche Auswirkun-gen auf die Novellierung des deutschen Kulturgüterschutzes gezeigt werden. Im folgenden Kapitel wird die Entstehung des Europäischen Sekundärrechts zum Thema der Rückgabe unrechtmäßig verbrachter national wertvoller Kulturgüter durch die Richtlinie 93/7/EWG (im Weiteren auch alte Richtlinie genannt) und ihre Verbindung zur Verordnung 3911/92 vom 31.12.1992 beschrieben. Anschließend an die Kritik und Umsetzung der Richt-linie folgt in Kapitel III eine Darstellung des deutschen Kulturgüterschutzes und den Bezug zur alten Richtlinie. Kapitel IV als Herzstück der Arbeit befasst sich mit der Darstellung und Ana-lyse der Richtlinie 2014/60/EU (im Weiteren neue Richtlinie genannt) und weist Veränderun-gen zur alten Richtlinie auf. Im Anschluss an eine zusammenfassende Bewertung wird auf die Umsetzung in Mitgliedstaaten eingegangen, die bis zum 18.12.2015 durchgeführt werden sollte. Des Weiteren wird die Umsetzung im neuen Kulturgutschutzgesetz (KGSG) aufge-zeigt, welches am 06.08.2016 in Kraft getreten ist."
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Das EU-Rückgabesystem für unrechtmäßig verbrachte Kulturgüter: Die neugefasste Richtlinie 2014/60/EU und ihr Einfluss auf die deutsche Rechtsetzung

Stock, Amei January 2016 (has links)
Einleitung: "Obwohl Schutzinstrumente zur Verfügung stehen, haben sich Kulturgüter zu einem der am häufigsten unrechtmäßig gehandelten Güter entwickelt. Der Verlust von national wertvollem Kulturgut bedeutet einen besonders großen Schaden für die Identität, die Geschichte sowie die Kultur eines Staates, da die Bezugsquelle der nationalen oder lokalen Identität der Bevöl-kerung der Mitgliedstaaten verloren geht. Seit 2013 plante die Europäische Kommission (KOM) eine Neufassung der Richtlinie 93/7/EWG vom 15.03.1993, die ein Rückgabesystem von unrechtmäßig verbrachten Kultur-gütern einführte. Zwischen der KOM, dem Rat der Europäischen Union (Rat) sowie dem Eu-ropäischen Parlament (EP) wurde die Meinung geteilt, dass die Richtlinie einer Überarbeitung unterzogen werden sollte, um die Rückbringung von Kulturgütern in der Europäischen Union (EU) zu verbessern. In der folgenden Arbeit soll die Frage untersucht werden, in welchen Aspekten sich die Richt-linie 2014/60/EU vom 15.05.2014 von der Richtlinie 93/7/EWG unterscheidet. Zur Beantwor-tung der Frage wird ein Normenvergleich gewählt, der die entsprechenden inhaltlichen Verän-derungen der neuen Richtlinie mit der alten vergleicht. Weiterhin sollen mögliche Auswirkun-gen auf die Novellierung des deutschen Kulturgüterschutzes gezeigt werden. Im folgenden Kapitel wird die Entstehung des Europäischen Sekundärrechts zum Thema der Rückgabe unrechtmäßig verbrachter national wertvoller Kulturgüter durch die Richtlinie 93/7/EWG (im Weiteren auch alte Richtlinie genannt) und ihre Verbindung zur Verordnung 3911/92 vom 31.12.1992 beschrieben. Anschließend an die Kritik und Umsetzung der Richt-linie folgt in Kapitel III eine Darstellung des deutschen Kulturgüterschutzes und den Bezug zur alten Richtlinie. Kapitel IV als Herzstück der Arbeit befasst sich mit der Darstellung und Ana-lyse der Richtlinie 2014/60/EU (im Weiteren neue Richtlinie genannt) und weist Veränderun-gen zur alten Richtlinie auf. Im Anschluss an eine zusammenfassende Bewertung wird auf die Umsetzung in Mitgliedstaaten eingegangen, die bis zum 18.12.2015 durchgeführt werden sollte. Des Weiteren wird die Umsetzung im neuen Kulturgutschutzgesetz (KGSG) aufge-zeigt, welches am 06.08.2016 in Kraft getreten ist."
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Kulturelles Erbe in Gefahr

Al-Jumaili, Diana 08 August 2016 (has links) (PDF)
In den Diskussionen zu Globalisierung und Global Governance wird häufig darauf hingewiesen, dass Staaten und zwischenstaatliche Organisationen allein nicht in der Lage sind, die verstärkt auftretenden transnationalen Probleme zu lösen. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gelten als Hoffnungsträger, die Problemlösungskompetenzen beisteuern und die Legitimität internationaler Politik verbessern könnten. Obwohl die UNESCO bereits seit 1945 eine ausgeprägte und institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft pflegt, lassen viele politikwissenschaftliche Studien über die Einbeziehung von NGOs durch internationale Organisationen die UNESCO völlig unberücksichtigt. In Arbeiten zu globalen öffentlichen Gütern bleibt die UNESCO ebenso unter-belichtet. Der Fokus richtet sich vor allem auf Umwelt und Klima. Doch das Weltkulturerbe ist gleichfalls ein globales öffentliches Gut. Mit dem Welterbeprogramm ruft die UNESCO alle Menschen weltweit auf, auch die Kulturstätten anderer Völker als ihr eigenes kulturelles Erbe zu begreifen und sich für dessen Erhaltung einzusetzen. Seit der von der UNESCO initiierten Rettung der nubischen Kulturstätten in den 1960er Jahren etablierte sich ein spannendes transnationales Politikfeld – leider wenig beachtet von der Politikwissenschaft. Wird in Medien über das Welterbe berichtet, findet die UNESCO meist nur im Zusammenhang mit der Verleihung des Welterbetitels Erwähnung. Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, hat die UNESCO auch die Aufgabe, Welterbestätten zu überwachen und ggf. Hilfsprogramme zu initiieren. Diese Studienarbeit wird politikwissenschaftliches Licht auf die Interaktionen zwischen UNESCO und Zivilgesellschaft zum Schutze von gefährdetem Kulturerbe werfen. Dabei konzentriere ich mich auf die Notfallmaßnahmen für die Kulturgüter in Syrien, die seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen im Jahr 2011 massiv von Zerstörung und illegaler Entwendung bedroht sind. Eine umfassende Analyse aller Beziehungen zwischen NGOs und UNESCO im Rahmen der Arbeit ist unmöglich. Ich wählte deshalb die NGO ‚Heritage for Peace‘ aus, um an diesem Beispiel zu zeigen, aus welchen Gründen und in welchen Bereichen die UNESCO mit NGOs kooperiert bzw. welche Gründe dagegen sprechen. Theoretisch angeleitet wird die Arbeit von der Ressourcentausch-Theorie. Die Untersuchung beginne ich mit einer kurzen Darstellung des Kulturgutschutzes durch die UNESCO und der Situation, in der sich die syrischen Kulturgüter gegenwärtig befinden.
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Kulturelles Erbe in Gefahr: NGOs als Partner der UNESCO beim Schutz syrischer Kulturgüter

Al-Jumaili, Diana 08 August 2016 (has links)
In den Diskussionen zu Globalisierung und Global Governance wird häufig darauf hingewiesen, dass Staaten und zwischenstaatliche Organisationen allein nicht in der Lage sind, die verstärkt auftretenden transnationalen Probleme zu lösen. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gelten als Hoffnungsträger, die Problemlösungskompetenzen beisteuern und die Legitimität internationaler Politik verbessern könnten. Obwohl die UNESCO bereits seit 1945 eine ausgeprägte und institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft pflegt, lassen viele politikwissenschaftliche Studien über die Einbeziehung von NGOs durch internationale Organisationen die UNESCO völlig unberücksichtigt. In Arbeiten zu globalen öffentlichen Gütern bleibt die UNESCO ebenso unter-belichtet. Der Fokus richtet sich vor allem auf Umwelt und Klima. Doch das Weltkulturerbe ist gleichfalls ein globales öffentliches Gut. Mit dem Welterbeprogramm ruft die UNESCO alle Menschen weltweit auf, auch die Kulturstätten anderer Völker als ihr eigenes kulturelles Erbe zu begreifen und sich für dessen Erhaltung einzusetzen. Seit der von der UNESCO initiierten Rettung der nubischen Kulturstätten in den 1960er Jahren etablierte sich ein spannendes transnationales Politikfeld – leider wenig beachtet von der Politikwissenschaft. Wird in Medien über das Welterbe berichtet, findet die UNESCO meist nur im Zusammenhang mit der Verleihung des Welterbetitels Erwähnung. Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, hat die UNESCO auch die Aufgabe, Welterbestätten zu überwachen und ggf. Hilfsprogramme zu initiieren. Diese Studienarbeit wird politikwissenschaftliches Licht auf die Interaktionen zwischen UNESCO und Zivilgesellschaft zum Schutze von gefährdetem Kulturerbe werfen. Dabei konzentriere ich mich auf die Notfallmaßnahmen für die Kulturgüter in Syrien, die seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen im Jahr 2011 massiv von Zerstörung und illegaler Entwendung bedroht sind. Eine umfassende Analyse aller Beziehungen zwischen NGOs und UNESCO im Rahmen der Arbeit ist unmöglich. Ich wählte deshalb die NGO ‚Heritage for Peace‘ aus, um an diesem Beispiel zu zeigen, aus welchen Gründen und in welchen Bereichen die UNESCO mit NGOs kooperiert bzw. welche Gründe dagegen sprechen. Theoretisch angeleitet wird die Arbeit von der Ressourcentausch-Theorie. Die Untersuchung beginne ich mit einer kurzen Darstellung des Kulturgutschutzes durch die UNESCO und der Situation, in der sich die syrischen Kulturgüter gegenwärtig befinden.

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