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Schulentwicklung und das Menschenrecht auf Bildung Herausforderungen im Kontext von Armut, Chancenungleichheit und neoliberaler Gouvernementalität am Beispiel Peru

Schüssler, Renate January 2006 (has links)
Zugl.: Oldenburg, Univ., Diss., 2006
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Das Recht auf Bildung für behinderte Menschen /

Won, Soh-Yeon. January 2009 (has links)
Speyer, Dt. Hochsch. für Verwaltungswiss., Diss., 2009.
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Das Recht auf Bildung in der Europäischen Gemeinschaft : Möglichkeit und Notwendigkeit gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben zur (Grund- )Bildung in Europa /

Stefek, Helle. January 2006 (has links)
Universiẗat, Diss., 2006--Münster (Westfalen).
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Verfassungsfragen des Bildungsrechts in der Wissensgesellschaft /

Creytz, Ulrich von. January 1900 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Freiburg i. Br., 2003.
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Verfassungsfragen des Bildungsrechts in der Wissensgesellschaft /

Creytz, Ulrich von. January 2003 (has links)
Thesis (doctoral)--Universität Freiburg im Breisgau, 2002/2003. / Includes bibliographical references (p. 147-166).
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O novo marco regulatório como instrumento para a efetivação de políticas públicas de democratização do acesso à educação superior / Die neue regulierung des hochschulwesens als mittel für eine wirkame politik der demokratisierung des zugangs zu höherer bildung

Braga, Claudio Mendonça 11 June 2013 (has links)
O presente estudo tem por objeto o estudo do marco regulatório da educação superior e de sua relação com a garantia de acesso à educação superior no Brasil. Para tanto, o direito à educação é estudado para que seja estabelecida sua relação com o direito da educação um conjunto de normas jurídicas que disciplinam a atividade educacional. Posteriormente, o direito da educação superior é analisado, com destaque na necessidade de autorização estatal e avaliação de qualidade. São estudados, também, os fundamentos da atividade regulatória do estado e a natureza jurídica da atividade educacional. Em seguida, é estudado o sistema regulatório da educação superior no Brasil, por meio de processo administrativo que, após a realização de avaliação de qualidade, expede atos administrativos regulatórios. Por fim, é analisada a relação da regulação da educação superior com políticas públicas de garantia de acesso à educação superior. / Diese These stellt sich die Aufgabe, das Studium der Regulierung der Hochschulbildung und ihre Beziehung zur Bereitstellung des Zugangs zu höherer Bildung in Brasilien. Daher wird das Recht auf Bildung und ihre Beziehung mit dem pädagogische Recht untersucht sein. Anschließend wird das Recht der Hochschulen analysiert, die die Notwendigkeit für staatliche Zulassung und Qualitätssicherung. Die Fundamente der regulierung aktivität des Staates und der Rechtsnatur des erzieherischen Tätigkeit werden ebenfalls untersucht.. Dann wird das regulatorische System der höheren Bildung in Brasilien durch Verwaltungsverfahren studiert, durch die Beurteilung und Expedition von regulatorischen Verwaltungsakte. Schließlich untersuchten wir die Beziehung der Regulierung der Hochschulbildung mit der Politik, den Zugang zu höherer Bildung.
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Maria Montessori und das Recht der Kinder auf Bildung / Maria Montessori and the right of children to education

Dieter, Anne January 2007 (has links)
Vor einhundert Jahren eröffnete die Wissenschaftlerin und Sozialreformerin Dr. med. Maria Montessori in Rom ihre erste Kindertagesstätte, das „Casa dei Bambini”. Inzwischen gibt es allein in Deutschland ca. eintausend Kindergärten und auch Schulen, die nach ihrem Konzept arbeiten. Der Beitrag will auf die Zusammenhänge zwischen dem Menschenrecht auf Bildung, dem pädagogischen Konzept der Maria Montessori und ihrem natur- und verhaltenswissenschaftlich begründeten Ansatz der Lernforschung hinweisen. / One hundred years ago the scientist and reformist Dr. med Maria Montessori established her first kinder garden, called “Casa dei Bambini” in Rome. By now there are approximately one thousand kinder gardens and schools established in Germany which follow the concept of Maria Montessori. The article tries to point out the connection between the human right to education, the pedagogical concept of Maria Montessori and her nature- and behaviour-science-based approach of learning-research.
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Die rechtliche Behandlung von irregulärer Migration zwischen Migrationskontrolle und Menschenrechten in der Bundesrepublik Deutschland und Europa

Rausch, Christine 13 June 2016 (has links)
Der Konflikt zwischen der Forderung nach universellen Rechten für „Jedermann“ einerseits und nationalstaatlich angestrebter Migrationskontrolle andererseits ist im Fall der irregulären Migration besonders augenscheinlich. Der Empfängerstaat kann in diesem Fall seine Souveränität hinsichtlich der Entscheidung über Einreise und Aufenthalt nicht ausüben. Die Verpflichtung, den irregulären Migranten menschenrechtliche Mindeststandards zu gewähren, wird ihm sozusagen aufgezwungen. Das erzeugt erhebliche Spannungsfelder. Der Staat befindet sich hier im Dilemma der rechtlichen Einordnung der ordnungsrechtlich an sich nicht vorhandenen Menschen. Die Individualisierung der persönlichen Situation des irregulären Migranten ist in diesem Fall höchst problematisch, da diese grundsätzlich eine Offenbarung des unrechtmäßigen Aufenthalts voraussetzt. Verschärft wird diese Problematik insbesondere in Deutschland durch die staatlichen Übermittlungspflichten des § 87 Abs. 2 AufenthG. Die Inanspruchnahme von menschenrechtlichen Ansprüchen durch den irregulären Migranten beinhaltet das Risiko der Übermittlung des illegalen Aufenthaltes an die Ausländerbehörde. Werden auf der einen Seite dessen individuell-rechtliche Garantien sowohl auf nationaler als auch auf unionsrechtlicher Ebene anerkannt (z.B. Arbeitnehmerrechte), steht andererseits die Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen im Widerspruch dazu. Die entscheidende Frage ist daher, inwieweit die Vorgaben internationaler, europäischer, wie auch nationaler Menschenrechte die staatliche Souveränität im Rahmen der illegalen Migration beschränken können. Insofern liegt der Schwerpunkt des ersten Teils der Dissertation auf der rechtlichen Analyse der universellen wie regionalen Menschenrechtsgarantien und unter welchen Voraussetzungen Menschen ohne Aufenthaltsstatus diese Rechte zuerkannt wurden bzw. werden. Die Untersuchung hat ergeben, dass auf internationaler Ebene die Problematik der rechtlichen Stellung des irregulären Migranten inzwischen wahrgenommen worden ist, und dass dessen Rechte in Form eines vorsichtig formulierten Rechtskatalogs explizit anerkannt wurden, aber das Spannungsverhältnis zwischen territorialer Souveränität und Universalität der Menschenrechte weiterhin besteht. So haben es die EU-Staaten bisher abgelehnt, ihre Souveränität in diesem Bereich zu beschränken; entsprechend haben sie z. B. die UN-Wanderarbeitnehmerkonvention nicht als universelles Menschenrechtsinstrument anerkannt. Betrachtet man die allgemeinen und speziellen Menschenrechtsinstrumente, so gelten die Jedermann-Grundrechte selbstverständlich auch für irreguläre Migranten. Dies sagt aber noch nichts über deren konkreten Inhalt sowie deren Durchsetzbarkeit aus. Die aufenthaltsrechtliche Gestaltungsfreiheit der EU-Staaten findet jedoch ihre Grenze, wenn die Menschenwürde des Migranten in Frage steht. Hierzu hat die menschenrechtliche Judikatur klare Aussagen getroffen. So dürfen irreguläre Migranten nicht durch zwangsweise aufenthaltsbeende Maßnahmen einer erheblichen menschenrechtswidrigen Behandlung in ihrem Heimatstaat ausgesetzt werden (Refoulement-Verbot). Das Recht auf Familienschutz kann die Souveränität des Staates insoweit einschränken, als die Ausweisung eines irregulären Migranten eine besondere Härte für ihn bedeutet, namentlich die Trennung eines Kindes von seiner Mutter (Rs Rodrigues da Silva). Dem Staat obliegt ferner die positive Verpflichtung einer Strafverfolgung gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung und somit ggf. die Pflicht, die Opferrechte eines irregulären Migranten in seiner menschenunwürdigen Situation zu schützen (Rs Silidian). Auch muss der Staat gegenüber dem irregulären Migranten ein faires Verhalten einhalten (Rs Conca). Die Verantwortung des Staates, Personen in einer irregulären Aufenthaltssituation bestimmte Leistungen aus menschenrechtlichen Gründen zu garantieren, ist grundsätzlich auf die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens begrenzt. Für den irregulären Migranten besteht insoweit ein Anspruch auf Gesundheit, auf ein nach seinem persönlichen Bedarf zu ermittelndes Existenzminimum und auf Bildung, was aber jeweils die Offenbarung seines irregulären Aufenthaltsstatus voraussetzt. So hängt in diesen Fällen eine effektive Geltendmachung dieser Ansprüche in der Regel davon ab, ob dem irregulären Migranten ein barrierefreier, relativ sicherer Zugang hierzu gewährleistet ist. Der zweite Teil der Arbeit stellt sodann die europäischen und nationalen Maßnahmen zur Regulierung illegaler Migration dar. Die EU und die Mitgliedstaaten haben hierzu ein komplexes mehrstufiges System geschaffen, das vor allem die illegale Migration verhindern soll. Aufgrund der unterschiedlichen Einwanderungskonzepte der EU-Staaten werden zum Teil unterschiedliche Strategien hinsichtlich der irregulären Migration angewandt. So haben z.B. südeuropäische Staaten durch die Regularisierung von irregulärer Migranten wieder ihre Souveränität insoweit hergestellt, als diese Migranten nunmehr für den Staat sichtbar und kontrollierbar geworden sind. Es bestehen demnach unterschiedliche Verständnisse, ob die Gewährung von Rechten für irreguläre Migranten ein Verlust der Steuerungsmöglichkeiten von Migration bedeutet oder nicht. Das neue EU-Recht hat zudem dazu geführt, dass der EuGH durch die Anwendung der EuGRCH an der Entwicklung eines Mindestmaßstabs an individuellen Garantien für irreguläre Migranten beteiligt ist. Die im dritten Teil der Dissertation aufgezeigten Fallbeispiele hinsichtlich des Rechts auf Bildung und auf Gesundheit im illegalen Aufenthalt zeigen die Schwierigkeiten und Möglichkeiten auf, diese Rechte so auszugestalten und umzusetzen, dass sie von Migranten in unrechtmäßiger Aufenthaltssituation faktisch und barrierefrei in Anspruch genommen werden können.

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