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Lehrerverbeamtung in Sachsen: Attraktivität des Lehrerberufs gesteigert, Unterrichtsversorgung noch nicht gesichert: Ergebnisse aus der Prüfung „Verbeamtung der Lehrer nach dem Sächsischen Beamtengesetz (SächsBG)“: Sonderbericht nach § 99 SäHO

04 April 2024 (has links)
Der Generationswechsel in der Lehrerschaft, der zunehmende Fachkräftemangel auch bei Lehrkräften und die noch bis zum Ende dieses Jahrzehnts weiter ansteigenden Schülerzahlen sind große Herausforderungen für unser Schulsystem. Der Sächsische Landtag hat in den vergangenen Jahren immer wieder eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen beschlossen, um die Personalbedarfe und die Qualität des Schulsystems zu sichern. Eine dieser Maßnahmen war die Möglichkeit, Lehrkräfte im Freistaat zu verbeamten. Der Sächsische Landtag hatte dabei beschlossen, diese Möglichkeit zunächst bis Ende des Jahres 2023 zu befristen und vorab auf der Grundlage einer Evaluation zu entscheiden, ob die Möglichkeit der Verbeamtung verstetigt wird. Die Untersuchung des SRH zeigt, dass die Möglichkeit der Verbeamtung zumindest zusammen mit anderen Maßnahmen – wie insbesondere der höheren Vergütung von Lehrkräften – durchaus geeignet ist, den Lehrerberuf in Sachsen attraktiver zu machen. Dadurch hat der Freistaat seine Chancen, neue Lehrkräfte zu gewinnen, deutlich erhöht und die Gefahr der Abwanderung von Lehrkräften vermindert. Dies wird jedoch nicht genügen, um künftig alle Stellen zu besetzen. Obwohl Sachsen die Möglichkeit der Verbeamtung geschaffen hat und bei der Bezahlung von Grundschullehrkräften im Ländervergleich mittlerweile an der Spitze steht, bleiben Stellen wegen des Fachkräftemangels unbesetzt. Diese Situation wird sich tendenziell noch verschärfen. Um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, muss der Freistaat bis zum Absinken der Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2028/2029 eine Durststrecke überwinden, auf der er lernen muss, mit weniger Personal als gewohnt auszukommen. Der nachfolgende Bericht enthält auch Anregungen und Vorschläge, um das Ziel der Unterrichtsversorgung trotz strukturellem Lehrkräftemangels zu erreichen, ohne dabei die vorhandenen Lehrkräfte über Gebühr zu beanspruchen. Gz.: 11-0443/327, Redaktionsschluss: 15. September 2022

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