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Ausgewählte Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der ständigen Erreichbarkeit von Arbeitnehmern durch ihren ArbeitgeberYurtseven, Filiz 19 November 2020 (has links)
Durch die ständige Erreichbarkeit wird die Zugriffsmöglichkeit auf den Arbeitnehmer auf Zeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, während des Urlaubs und der Arbeitsunfähigkeit sowie auf weitere andere Aufenthaltsorte des Arbeitnehmers als den Arbeitsort ausgedehnt. Der Arbeitgeber kann somit dem Arbeitnehmer jederzeit über die genutzten mobilen Kommunikationsmittel neue Aufgaben zuteilen, mit ihm Rücksprache halten oder ihm Rückfragen stellen, sodass die Arbeit und die Freizeit räumlich sowie zeitlich immer mehr miteinander verschmelzen. Bestehen keine Regelungen über die Modalitäten der Erreichbarkeit des Arbeitnehmers außerhalb der üblichen Arbeitszeit und die Handhabung der genutzten Kommunikationsmittel, kann dies die ständige Erreichbarkeit des einzelnen Arbeitnehmers fördern. Diese Entwicklungen in der Arbeitswelt führen zu der Frage, welche Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der ständigen Erreichbarkeit von Arbeitnehmern durch ihren Arbeitgeber bestehen.
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Deutsches und französisches Konzernrecht im Lichte der europäischen Integration / Eine rechtsvergleichende Studie zur formalrechtlichen Ermöglichung des grenzüberschreitenden Konzerns durch Anerkennung des GruppeninteressesGrundmann, Mareike 22 January 2024 (has links)
Obwohl der Konzern eine hohe praktische Relevanz im europäischen Binnenmarkt aufweist, besteht kein einheitliches europäisches Konzernrecht. Die Arbeit entwickelt einen Regelungsvorschlag für ein europäisches Konzernleitungsrecht und schließt damit diese Lücke. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen des Konzerns dargestellt. Anschließend werden die Akteure des Konzerns und deren Eigeninteressen beschrieben. Die wirtschaftlichen Anreize und Risiken der Konzernierung werden diskutiert. Die ökonomische Analyse des grenzüberschreitenden Konzerns gibt die optimale Konzernstruktur vor, die rechtlich abgesichert werden muss. Das sekundärrechtlich zu gewährleistende Weisungsrecht muss sich nahtlos in die Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten einfügen. Es werden die bestehenden Möglichkeiten einer einheitlichen Konzernleitung und deren Grenzen aufgezeigt. Letztere sind die Haftungsrisiken für die Geschäftsführer der Mutter- und der Tochtergesellschaft und die Rechte der Minderheitsgesellschafter. Als Beispiele dienen die deutsche sowie die französische Rechtsordnung. Anschließend wird untersucht, ob und inwieweit die Grenzen der einheitlichen Leitung durch die Anerkennung des Gruppeninteresses überwunden werden können. Das französische und das deutsche Recht halten unterschiedliche Antworten bereit, so dass die Begriffskonturierung nicht den nationalen Rechtsordnungen überlassen werden sollte, sondern auf der Grundlage von binnenmarktorientierten Effizienzerwägungen autonom bestimmt werden sollte. Diese Überwindung durch die Anerkennung des Gruppeninteresses wird ihrerseits durch das Insolvenzrecht begrenzt. / Although the corporate group is of great practical importance in the European internal market, there is no uniform European corporate group law. The thesis develops a regulatory proposal for a European group management law and thus remedies this absence. First, the legal basis of the corporate group is presented. Then, the actors of the group and their own interests are demonstrated. The economic incentives and risks of integration into a group are discussed. The economic analysis of the cross-border group prescribes the optimal group structure, which must be legally secured. The right to issue instructions, which is to be guaranteed by secondary legislation, must fit smoothly into the legal systems of the individual Member States. The existing possibilities of uniform group management and the limits are highlighted. The latter are the liability risks for the managers of the parent and the subsidiary and the rights of minority shareholders. The German and French systems serve as examples. It is then examined whether and to what extent the limitations of uniform management can be overcome by the recognition of the group interest. French and German law provide different answers, so that the contours of the concept should not be left to the national legal systems but should be determined autonomously based on efficiency considerations oriented towards the internal market. This overcoming by the recognition of the group interest does not apply without limitations in insolvency law.
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