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Zum direkten Mitberatungsrecht der Gemeindebürger (Art. 18 Abs. 2 GO)Gramlich, Ludwig 10 December 2008 (has links) (PDF)
Bürgerversammlungen sind institutionalisierte Formen der Mitwirkung der Bürger einer Kommune an örtlichen politischen Entscheidungen. Am Beispiel der bayerischen Regelung (in den Gemeindeordnungen) werden Verfahrens- und Rechtsschutzfragen dieser Form unmittelbarer Demokratie diskutiert.
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Zum direkten Mitberatungsrecht der Gemeindebürger (Art. 18 Abs. 2 GO)Gramlich, Ludwig 10 December 2008 (has links)
Bürgerversammlungen sind institutionalisierte Formen der Mitwirkung der Bürger einer Kommune an örtlichen politischen Entscheidungen. Am Beispiel der bayerischen Regelung (in den Gemeindeordnungen) werden Verfahrens- und Rechtsschutzfragen dieser Form unmittelbarer Demokratie diskutiert.
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