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Todesfurcht und Jenseitshoffnung. Seelgerätstiftungen durch Geistlichkeit, Adel und Bürgertum des Bistums Passau im Spiegel der Urkundenüberlieferung des 14. Jahrhunderts

Hänchen, Michael 09 December 2022 (has links)
Die analytische Aufarbeitung von Urkunden des Mittelalters erfährt seit einigen Jahren durch die moderne Informationstechnologie einen signifikanten Wandel. Anhand von Internet und digitaler Fotografie ist es der Geschichtswissenschaft nun möglich, jederzeit auf diese ubiquitären Textzeugnisse des Mittelalters in Form von hochauflösenden Digitalisaten zuzugreifen. Durch die Bereitstellung großer Quantitäten an Urkunden durch virtuelle Forschungsumgebungen, wie beispielsweise das für die Untersuchung verwendete Monasterium.net, ist es möglich, diplomatische Studien anhand umfassender Urkundencorpora verschiedener Provenienz zu betreiben. Diese neuen Möglichkeiten nutzte die vorliegende Untersuchung. Als Untersuchungsgegenstand und -zeit wurden die Seelgerätstiftungen des 14. Jahrhunderts des Bistums Passau gewählt, da die diplomatischen Bestände dieses Raumes vollständig in digitalisierter Form vorliegen. Die Diözese Passau und dieser Zeitraum boten sich jedoch nicht allein aus Gründen einer ausgezeichneten Verfügbarkeit der Urkundendigitalisate an. Mit dieser Epoche liegt uns eine Zeit vor, die in der Forschung als Krisenjahrhundert bezeichnet wird. Gelten das 12. und 13. Jahrhundert als hochmittelalterliche Expansionsphase, die geprägt war durch einen bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung und ein erhebliches Bevölkerungswachstum, wird das 14. Jahrhundert hingegen als Krisenzeit tituliert. In die Zeit von 1300bis 1400 fielen zahlreiche gravierend wirkende katastrophale Ereignisse, die Leib und Leben der Menschen bedrückten, wobei zuvorderst an das erste Auftreten der Pest 1348-1352 als einschneidendste Zäsur gedacht wird. Doch der Ereignishorizont des 14. Jahrhunderts beschränkte sich im Bistum Passau nicht auf das europaweite Auftreten des Schwarzen Todes, sondern war zudem durch eine Vielzahl raumspezifischer Ereignisse geprägt. Neben der ebenfalls umfassend wirkenden Abkühlung des Klimas wurde das Donaubistum in dieser Zeit von wiederkehrenden Hungersnöten, Viehseuchen, starken Überschwemmungen, Heuschreckenplagen und kriegerischen Auseinandersetzungen heimgesucht. Stiftungen als Ausdrucksform des Erinnerns und Gedenkens können weit über die zeitlichen Grenzen des Mittelalters und des Christentums hinaus zurückverfolgt werden. Sie waren ein totales soziales Phänomen. Die Glaubensvorstellung des Christentums vermittelte, dass der Seele des Verstorbenen im Jenseits läuternde Qualen bis zum Jüngsten Gericht auferlegt würden, es den Lebenden jedoch möglich war, sich selbst und den Verstorbenen auf diesem Weg durch Seelgerätstiftungen hilfreich dienen zu können, nämlich indem man sich der Fürbitte durch Dritte versicherte. Mittels der Seelgerätstiftungen sollte ein anhaltender interaktiver Prozess zwischen dem Gebenden und dem Empfänger initiiert werden, wofür ein Vermögenskomplex an die geistliche Institution übertragen wurde. Jedoch sind die Motive dafür nicht allein auf jenseitsorientierte Intentionen zurückzuführen, sondern waren ebenso stark durch das politische Repräsentations- und Legitimationsbedürfnis beeinflusst. Das mittelalterliche Stiftungswesen vereinte also spirituelle, wirtschaftliche und soziale Komponenten in unauflöslicher Weise. Diese Stiftungen wurden in geistlichen Institutionen eingerichtet, wie etwa den Klöstern der Orden und Kongregationen im Bistum Passau. Diesen Vorüberlegungen folgend, untersuchte die Studie anhand der in den Stiftungsurkunden präsenten Jenseitshoffnung das Stiftungsverhalten der Menschen im Kontext katastrophaler Ereignisse auf Wandlungsprozesse. Unter vergleichender Perspektive wurde der Frage nachgegangen, welche Relationen zwischen den sozialen, religiösen, rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Faktoren des Stiftungswesens im 14. Jahrhundert bestanden und in welcher Form sich die Katastrophen dieser Epoche in der Stiftungspraxis abbildeten. Im speziellen wurde untersucht, ob sich einschneidende Ereignisse auf die Stiftungspraxis und die Stiftungsmentalität auswirkten, was im Speziellen anhand von Veränderungen im Stiftungsaufkommen, bei den Stiftern, den Begünstigten der Gebetsauflagen, den dotierten Vermögenskomplexen sowie den geforderten Gebetsauflagen analysiert wurde. Zudem wurde ermittelt, wie sich das Überlieferungsmedium im Untersuchungszeitraum darstellte und inwieweit ein Zusammenhang zwischen äußeren und inneren Merkmalen sowie dem Rechtsakt ‚Seelgerätstiftung‘ bestand. Weiterhin wurde der Frage nach der Verbreitung der Fegefeuerlehre nachgegangen. Die mögliche Ausbreitung selbiger müsste sich in der Stiftungspraxis niederschlagen, da sie eine grundlegend andere Jenseitshoffnung propagierte. Waren Seelgerätstiftungen bis dato auf Dauerhaftigkeit bis zum Jüngsten Gericht ausgelegt, konnte die Leidenszeit der Verstorbenen im Fegefeuer durch kurzfristige repetitive Handlungen, hier insbesondere durch das zahlreiche Feiern von Messen, verkürzt werden. Gemäß dieser Fragestellung wurden 12.677 Diplome aus 42 Klöstern acht verschiedener Orden und Kongregationen gesichtet. Die aus diesem Corpus extrahierten 1.952 Stiftungen für das Seelenheil bildeten die empirische Grundlage der quantifizierenden Auswertung. Die Informationen der Stiftungsurkunden wurden als einzelne Datensätze anhand eines an spezifischen Kriterien orientierten, typologisch strukturierten Fragebogens in eine Datenbank übertragen, die sowohl als erschließendes als auch thematisch fokussierendes und formalisierendes Werkzeug fungierte. Die weiteren Analysen der genannten Untersuchungskategorien erfolgte anhand der drei großen Orden und Kongregationen im Untersuchungsraum, den Zisterziensern, den Augustinerchorherren und den Benediktinern, da diese mit etwa 90 Prozent den Großteil des Stiftungsaufkommens verzeichneten und daher die aussagekräftigsten Resultate erbrachten. Bemerkenswerterweise zeigte sich nicht die Pest als die Zäsur im Stiftungsaufkommen des 14. Jahrhunderts, sondern der signifikante Wendepunkt kann bereits zwischen 1320-1330 verortet werden. Bis in diese Zeit stieg das Stiftungsaufkommen insgesamt deutlich an, um von da an kontinuierlich zurückzugehen. Das erste Erscheinen der Pest im Untersuchungsraum (1348-1352) brachte zwar weitere Rückgänge im Stiftungsaufkommen mit sich, doch insgesamt katalysierte sie damit einen bereits seit etwa 20 Jahren andauernden sozio-ökonomischen Niedergang, nämlich die spätmittelalterliche Depression, die aufgrund der klimatischen Abkühlung ausgelöst wurde und in dessen Folge das fragile Gleichgewicht zwischen Agrarleistung und Bevölkerung kippte. Unterschiedlichen Entwicklungen in den Stiftungen sind nicht allein anhand der Gemeinschaften und Konvente zu erklären, sondern rückten die Stifter in den Vordergrund der Untersuchung. Diese waren von den Ereignissen und dem Niedergangsprozess unterschiedlich stark betroffen. Zeigten sich die Bischöfe, die Klostervorsteher, die Konventsmitglieder sowie der fürstliche und nichtfürstliche Hochadel – unabhängig davon, ob es sich um ein singuläres Ereignis oder den allgegenwärtigen wirtschaftlichen Niedergang handelte – nahezu vollkommen resistent, waren es vor allem die Weltgeistlichen, das Stadtbürgertum und ein Großteil des landsässigen Adels, der wirtschaftlich betroffen war. Auf die dotierten Vermögenskomplexe wirkte sich weniger der sozio-ökonomische Niedergang aus, sondern vielmehr brachte die Pest hier die nachhaltigsten Veränderungen in der Stiftungspraxis mit sich. Die Vergabehäufigkeit gerade der Stiftungskomplexe, die einen hohen personellen Arbeitsaufwand benötigten, etwa Weingärten oder Höfe, gingen infolge des Schwarzen Todes nahezu vollständig zurück. Naturalien waren zwar im 14. Jahrhundert insgesamt von geringem Interesse für die Klöster, wurden aber während der schweren Hungersnot 1315-1322 vermehrt und somit bedürfnisorientiert dotiert. Anhand der Befunde kann belegt werden, dass es insbesondere die Monasterien waren, die hochgradig Einfluss auf die Errichtung einer Seelgerätstiftung nahmen, denn der Donator musste ein Gut bieten, was dem Konvent zur gegebenen Zeit am nützlichsten war. Der Untersuchungspunkt der geforderten spirituellen Leistungen erbrachte auf der einen Seite das Ergebnis, dass sich die Fegefeuerlehre im Bistum Passau des 14. Jahrhunderts nicht verbreitet hatte. Alle Stiftungen wurden auf Dauerhaftigkeit bis zum Jüngsten Gericht ausgerichtet. Die Untersuchung führte zu dem Ergebnis, dass gerade die starken weltlichen Verflechtungen und die Anziehung ökonomisch besser situierter Stifterkreise bei den Augustinerchorherren und Benediktinern dazu führte, zwar die Katastrophen der Zeit und den sozio-ökonomischen Niedergangsprozess aus existentieller Sicht heraus besser zu überstehen als die Zisterzienser, dass sich infolgedessen aber auch die Auffassung verbreitete, es handele sich gerade bei erstgenannten um besonders verdorbene Gemeinschaften im Sinne von Reichtum, Verweltlichung, Moral und Disziplin.:I. Einleitung I.1 Vorbemerkungen I.2 Forschungsüberblick Das Überlieferungsmedium – Die Stiftungsurkunden, Der Untersuchungsraum – Das Bistum Passau, Der Untersuchungsgegenstand – Die Seelgerätstiftungen I.3 Fragestellung I.4 Herangehensweise II. Das mittelalterliche Seelgerät, die Stiftungsurkunden, der Untersuchungsraum II.1 Charakteristische Grundzüge der mittelalterlichen Stiftungskultur Die spirituellen Grundzüge der mittelalterlichen Stiftungskultur, Die weltliche Motivation zur Stiftungserrichtung II.2 Stiftungen für das Seelenheil – eine begriffliche Bestimmung II.3 Quellenauswahl und -ausschluss II.4 Das Bistum Passau und der Ereignishorizont des 14. Jahrhunderts III. Quantifizierende Beobachtungen und Analysen zu den Urkundenbeständen III.1 Die äußeren und inneren Urkundenmerkmale a) Die äußeren Urkundenmerkmale Beschreibstoff/Zuschnitt/Ausrichtung/besondere Ausstattung, Schrift, Schriftzeichen, Eigenhändige Unterschriften, Sprache, Besiegelung und Siegelanbringung b) Die inneren Urkundenmerkmale Invocatio, Intitulatio und Devotionsformel, Arenga, Publicatio, Narratio, Sanctio, Corrobatio und Zeugenliste, Datatio III.2 Das Stiftungsaufkommen im 14. Jahrhundert Augustinerchorherren, Benediktiner, Zisterzienser, Seelgerätstiftungen zugunsten inkorporierter Pfarreien III.3 Die Stifter und die Begünstigten der spirituellen Leistungen Erzbischof, Bischöfe, Klostervorsteher, Konventsmitglieder, Klostervorsteher und Konvent, Sonstige Geistliche, Kaiser und König, Herzöge, Grafen, Sonstige Laien, Stadtbürger, Korporative Gruppen, Stiftergeschlecht, Die Begünstigten der spirituellen Leistungen III.4 Die Stiftungsgüter – bewegliche Güter, Immobilien, Rechte und Privilegien a) Immobilien Weingärten, Höfe, Lehen b) Bewegliche Güter/Fahrhabe Dauerhafte Einkünfte, Einmalige Geldübertragungen, Naturalienstiftungen c) Rechte und Privilegien Kaiser / König, Herzöge, Grafen, Sonstige Laien d) Klosterausstattung immobiler, mobiler und rechtlicher Art Stiftungen zur dauerhaften Handlungsfähigkeit der Konvente, Stiftungen zur tagesaktuellen Handlungsfähigkeit der Klöster III.5 Die geforderten spirituellen Leistungen Seelgerätstiftungen ohne spirituelle Leistungen, Stiftungen mit spirituellen Leistungen, Jahrtag/Jahrzeit, Messe, Almosen, Konventsspeisung/Pitanz, Armenspeisung, Exkurs: Almosen und Pitanz zum besseren Gedenken, Ewiges Licht und allgemeine Beleuchtung, Begräbnis, Prozession, Eintrag ins Totenbuch, Aufnahme in die Bruderschaft IV. Zusammenfassung V. Quellen- und Literaturverzeichnis V.1 Gedruckte Quellen V.2 Siglenverzeichnis der laut Monasterium.net verwendeten Urkunden V.3 Literatur
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Codex diplomaticus Saxoniae: Erster Hauptteil: Die Urkunden der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Herzöge und Kurfürsten von Sachsen

Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 23 June 2022 (has links)
Der „Codex diplomaticus Saxoniae“ (CDS) ist das grundlegende Urkundenwerk für die Geschichte der wettinischen Fürstentümer im Mittelalter. 1860 von der sächsischen Staatsregierung begründet, werden darin sämtliche Urkunden der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen sowie Herzöge und Kurfürsten von Sachsen von den Anfängen im 10. Jahrhundert bis zur Leipziger Teilung 1485 erschlossen und in kritischen Editionen zugänglich gemacht. Bis heute sind in dem Werk etwa 12.000 Urkunden erfasst und ediert worden. Damit ist der „Codex“ die bedeutendste Quellensammlung zur Geschichte des mitteldeutschen Raumes und ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Erforschung der wettinischen Territorien. Das Werk ist in drei Hauptteile gegliedert: Hauptteil I enthält die von den regierenden Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Herzögen und Kurfürsten von Sachsen ausgestellten oder empfangenen Urkunden und Briefe. Dabei werden sowohl die originale als auch die kopiale Überlieferung sowie erschließbare Deperdita berücksichtigt. Dieser Hauptteil ist in zwei „Abteilungen“ unterteilt, wobei die ältere Abteilung I/A mit Beginn der urkundlichen Überlieferung 948, die jüngere Abteilung I/B mit den Urkunden der Jahre ab 1381, dem Todesjahr des Thüringer Land- und Meißner Markgrafen Friedrich III. „des Strengen“, einsetzt. Die Aufteilung geht zurück auf den früheren Mitherausgeber des „Codex“, Hubert Ermisch (1850–1932), und erklärt sich aus der tiefgreifenden Zäsur, die sich aus der Teilung von Friedrichs Erbe und der dadurch veranlassten Chemnitzer Landesteilung von 1382 ergab. Seitdem waren die wettinischen Territorien, abgesehen von einer kurzen Zeitspanne nach dem Tod Herzog Wilhelms III. († 1482), nie mehr unter einer Regierung vereint. Im Unterschied zum ersten Hauptteil, dessen Urkunden aufgrund der großen reichspolitischen Bedeutung der thüringischen und sächsischen Fürsten weit über den mitteldeutschen Raum hinausweisen, konzentrieren sich die beiden anderen Hauptteile des „Codex“ auf das Gebiet des heutigen Sachsen. Hauptteil II beinhaltet die urkundliche Überlieferung der Städte und geistlichen Institutionen Sachsens, während in Hauptteil III die in Sachsen überlieferten Papsturkunden ediert werden. In den ersten fünf Jahrzehnten seines Bestehens erschienen im „Codex diplomaticus Saxoniae“ nicht weniger als 24 Bände. Noch vor dem Ersten Weltkrieg geriet das Editionsunternehmen jedoch ins Stocken und wurde nach dem Erscheinen eines weiteren Bandes 1941 de facto eingestellt. Erst in den 1990er-Jahren wurde das traditionsreiche Editionsvorhaben wieder aufgegriffen und auf eine neue institutionelle Grundlage gestellt. Im Zuge dessen wurde die Editionstätigkeit zunächst am Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV) in Dresden und seit 2002 auch an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) wieder aufgenommen. Seitdem wird die Edition in Kooperation zwischen beiden Institutionen fortgeführt. Das ISGV übernimmt hierbei die Fortsetzung der Hauptteile II und III, während die Akademie für die Bearbeitung der landesherrlichen Urkunden des Hauptteils I verantwortlich ist.
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Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1235-1247

Graber, Tom, Kälble, Mathias 23 June 2022 (has links)
Band I/A 4 des „Codex diplomaticus Saxoniae“ enthält die von den Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen ausgestellten und empfangenen Urkunden der Jahre von 1235 bis 1247. Den Schwerpunkt bilden die Urkunden des Thüringer Landgrafen und späteren Königs Heinrich Raspe (1227–1247) und diejenigen seines Neffen Markgraf Heinrichs „des Erlauchten“ von Meißen (1221–1288). Sie werden ergänzt durch die Urkunden von Heinrich Raspes jüngerem Bruder Landgraf Konrad († 1240), der Hochmeister des Deutschen Ordens wurde, und dessen Neffen Landgraf Hermann II. (1222–1241), dem Sohn Landgraf Ludwigs IV. von Thüringen und der heiligen Elisabeth. Heinrich Raspe und Heinrich der Erlauchte, deren Herrschaft sich über weite Teile der heutigen Bundesländer Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen sowie Teile Brandenburgs und Niedersachsens erstreckte, gehörten zu den einflussreichsten weltlichen Fürsten der späten Stauferzeit. Während der krisenhaften Auseinandersetzungen zwischen dem Papsttum und dem staufischen Kaisertum in den 1230/40er-Jahren übernahmen beide eine führende Rolle. Dabei agierte Heinrich Raspe zunächst als Vermittler und enger Vertrauter Kaiser Friedrichs II. und später als antistaufischer „Gegenkönig“, während Markgraf Heinrich zu einer der tragenden Säulen der staufischen Partei in der Mitte und im Osten Deutschlands wurde. Die in diesem Band edierten Urkunden und Briefe spiegeln die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Reichs- und Territorialgeschichte wider, die sich aus dem politischen Gewicht der beiden Fürsten und der geographischen Lage ihrer Herrschaftsgebiete in der Mitte des nordalpinen Reiches ergaben. Der Band dokumentiert zum einen den Höhepunkt und den Zusammenbruch der ludowingischen Dynastie, die nach einem kaum neun Monate währenden Königtum und dem kinderlosen Tod Heinrich Raspes (†1247) ein jähes Ende fand. Zum andern beleuchtet er die Anfänge der selbstständigen Regierung Markgraf Heinrichs des Erlauchten, der 1230 als zwölfjähriger aus der Vormundschaft entlassen wurde und 1235 erstmals auch reichspolitisch in Erscheinung trat. Besondere Relevanz erhält die Edition der thüringischen Landgrafen- und der meißnischen Markgrafenurkunden der Jahre 1235 bis 1247 durch die in dieser Zeit vorgenommenen politisch-dynastischen Weichenstellungen, die zu einer der folgenreichsten territorialen Veränderungen in der Geschichte Mitteldeutschlands führten. Der 1243 durch kaiserliche Eventualbelehnung vorbereitete Übergang der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen an die wettinischen Markgrafen von Meißen nach dem Ende des thüringischen Landgrafenhauses der Ludowinger 1247 und die Verpfändung des Pleißenlandes durch Kaiser Friedrich II. an die Wettiner schufen zudem die Grundlagen für den Aufstieg des wettinischen Hauses zur dominierenden Macht in Mitteldeutschland. Der 2014 erschienene Band CDS I/A 4 bietet die erste kritische Edition der gesamten urkundlichen Zeugnisse zu diesen Ereignissen einschließlich der urkundlichen Überlieferung zum Königtum des thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe von 1246/47, die damit erstmals in den Kontext seiner Territorialpolitik gestellt wird.:Vorwort Einleitung I. Historische Einführung II. Der Editionsstand III. Die Auswahlkriterien der Urkunden IV. Die Überlieferung der Urkunden V. Die Einrichtung der Edition Abkürzungen und Zeichen Quellen und Literatur Urkunden (1235–1247) Indices I. Verzeichnis der Archive und Bibliotheken II. Verzeichnis der Aussteller III. Verzeichnis der Empfänger IV. Verzeichnis der Siegel V. Konkordanzen 1. Dobenecker – Graber/Kälble 2. Graber/Kälble – Dobenecker VI. Namenregister Tafeln Verzeichnis der Tafeln Abbildungsnachweis Tafel 1–20
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Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1248-1264

Graber, Tom, Kälble, Mathias 23 June 2022 (has links)
Band I/A 5 des „Codex diplomaticus Saxoniae“ enthält sämtliche Urkunden, die in den Jahren von 1248 bis 1264 von dem Wettiner Heinrich dem Erlauchten (1221–1288), seiner Gemahlin Agnes, seinen Söhnen Albrecht und Dietrich sowie von Albrechts Gemahlin Margarethe als Markgrafen von Meißen und der (Nieder-)Lausitz, Landgrafen von Thüringen, Pfalzgrafen von Sachsen und Inhabern der Markgrafschaft Landsberg ausgestellt und empfangen wurden. Sie spannen den Bogen von dem umstrittenen Herrschaftsantritt Markgraf Heinrichs des Erlauchten in der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen 1248/50 bis zum endgültigen Ende der Auseinandersetzungen um das ludowingische Erbe in Thüringen 1264 und dokumentieren die wohl folgenreichste politisch-territoriale Umgestaltung des mitteldeutschen Raumes im Mittelalter, die den Aufstieg der Wettiner zur dominierenden politischen Kraft zwischen Oder und Werra begründete. Die Urkunden beleuchten zum einen den Beginn und die Durchsetzung der wettinischen Herrschaft in Thüringen und im Pleißenland, die territorialen Konflikte Markgraf Heinrichs des Erlauchten mit den Erzbischöfen von Mainz und Magdeburg, den Bischöfen von Meißen und Naumburg und den Markgrafen von Brandenburg, seine Politik gegenüber dem König von Böhmen, den Herzögen von Schlesien und den Vögten von Weida, Gera und Plauen sowie die bis 1256 währende Vormundschaftsregierung Markgraf Heinrichs für den Sohn seiner ludowingischen Cousine Sophie von Brabant (1224–1275), Heinrich I. von Hessen (1244–1308). Zum andern gewähren die Urkunden dieses Bandes einen Einblick in die Herrschaftspraxis der wettinischen Fürsten, wie sie insbesondere an der wachsenden Bedeutung des Landgerichts, ihrem Verhältnis zum regionalen Adel, den Städten und Klöstern ihres Herrschaftsbereichs und der Ausbildung einer mehrere Schreiber umfassenden Kanzlei sichtbar wird. Zugleich zeigen sie die wachsende Herrschaftsbeteiligung der beiden Söhne Heinrichs des Erlauchten, Albrecht und Dietrich, die 1258/59 zur Gründung der Mark Landsberg und 1263 schließlich zur ersten großen Teilung des neu geschaffenen wettinischen Herrschaftskomplexes führte. Dabei wird auch deutlich, welche Folgen der Rückzug und Ausfall des Königtums als Macht- und Ordnungsfaktor nach dem Weggang König Konrads IV. 1251 nach Italien und der Tod König Wilhelms von Holland 1256 für die Entwicklung fürstlicher Herrschaft in dieser Region hatte. Mit seinem räumlichen Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie des Landes Sachsen-Anhalt unter Einbeziehung der Nachbarregionen Brandenburg, Schlesien, Böhmen, Hessen und Niedersachsen und seinen zeitlichen Eckpunkten zwischen dem Beginn der wettinischen Herrschaft in Thüringen 1248/50 und der Beilegung des Konflikts um das ludowingische Erbe am Ende des Jahres 1264 dokumentiert der 2017 erschienene Band insgesamt eine in vielerlei Hinsicht bedeutsame Phase in der Geschichte des mitteldeutschen Raumes.:Vorwort Einleitung I. Historische Einführung II. Die Auswahlkriterien der Urkunden III. Die Überlieferung der Urkunden IV. Die Schreiber und Notare V. Die Einrichtung der Edition Abkürzungen und Zeichen Quellen und Literatur Urkunden (1248–1264) Indices I. Verzeichnis der Archive und Bibliotheken II. Verzeichnis der Aussteller III. Verzeichnis der Empfänger IV. Verzeichnis der Siegel V. Konkordanzen 1. Dobenecker – Graber/Kälble 2. Graber/Kälble – Dobenecker VI. Namenregister Tafeln Verzeichnis der Tafeln Abbildungsnachweis Tafel 1–19

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