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Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1): Sonderbericht gemäß § 99 SäHO04 April 2024 (has links)
Ein Ziel des Sonderberichtes ist es, dem Landtag und der Staatsregierung über die vorgefundenen erheblichen Defizite beim Vollzug der Richtlinie Integrative Maßnahmen (Förderbereich Teil 1) zu berichten. Der Sonderbericht fasst die wesentlichen Beanstandungen und Folgerungen der Prüfungsmitteilung anonymisiert zusammen. Ein weiteres Ziel des Sonderberichtes ist es, anhand des Vollzugs des Förderprogrammes „Integrative Maßnahmen“ wesentliche Problemlagen der aktuellen Förderpraxis im Freistaat Sachsen transparent zu machen. Die vorgefundenen Mängel und Problemlagen beziehen sich zwar auf die RL Integrative Maßnahmen, stehen aber zum Teil repräsentativ für typische Mängel und Fehlentwicklungen im Fördervollzug. Auch die Fördermittelkommissionen I und II haben einen Teil dieser Problemlagen diskutiert. Gerade vor dem Hintergrund der sich aktuell erhöhenden Anzahl von Förderrichtlinien, Fördergegenständen1, entsprechenden Haushaltsmitteln und gestiegenen Antragszahlen - vor allem in gesellschaftspolitischen Themenbereichen - soll der Bericht auch präventiven Charakter für andere Richtlinien und deren Fördervollzug haben.
Redaktionsschluss: 16. November 2023
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