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221

Lieferantenvorteile in Franchiseverhältnissen

Liesegang, Hendrik 17 July 2018 (has links)
Die Frage, inwieweit Franchisenehmern Einkaufsvorteile zustehen, die dem Franchisegeber auf der Grundlage der Umsätze zufließen, die Franchisenehmer mit Systemlieferanten generiert haben, ist seit jeher streitig. Das Schrifttum zu diesem Thema ist kaum noch zu überschauen. Viele Fragen werden nach wie vor auf der Grundlage der 1. Grundsatzentscheidung des BGH vom 03.02.1999 gelöst. Immer wieder ist dabei die Frage aufgeworfen worden, ob unabhängig von vertraglichen Gestaltungen einem Franchisenehmer auf der Grundlage zivilrechtlicher Vorschriften ein Anspruch auf anteilige Auskehr der Einkaufsvorteile zusteht, bis hin zu den Lösungsansätzen, wonach die Grundsätze der von Teubner aufgestellten Netzwerkhaftung auch auf Franchiseverträge anzuwenden sind und demgemäß alle in das System fließenden Vorteile anteilig an alle Franchisenehmer auszukehren sind. Insofern ist es angezeigt, sich allgemein mit den rechtlichen Fragen zu befassen, die mit den Lieferantenvorteilen in Franchise-Verhältnissen zusammenhängen.
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Steuerstrafverteidigung als interdisziplinäre Beratungsaufgabe: Eine systematische Aufarbeitung im Schnittbereich zwischen Steuerrecht, Strafrecht und Betriebswirtschaft mit dem Ziel der Entwicklung eines integrierten Verteidigungskonzeptes

Bornheim, Wolfgang 25 November 2004 (has links)
Systematische Aufbereitung der Schnittstellen steuerlicher und strafrechtlicher Verfahrensrechte anhand praktischer Beispiele und Checklisten. Vertiefte Betrachtung resultierender Problembereiche mit Erarbeitung theoretischer und praktischer Lösungsansätze für die konkrete Steuerstrafverteidigung - Anlage: Berechnungsbeispiele und Berechnungsmodell (CD-ROM: 0,6 MB) Nutzung: Referat Informationsservice der SLUB Dresden"
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Vorläufiges Verzeichnis zum schriftlichen Nachlass von Accessor Dr. jur. Wolfgang Havemann (1914-2004) - Mscr.Dresd.App.Havemann-Ergänzung

Leutemann, Christian 27 December 2019 (has links)
Zusammengestellt im August/September 2008 durch Christian Leutemann.
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Fahrtenbuch - so einfach geht's

24 May 2022 (has links)
Welchen Zweck erfüllt das Fahrtenbuch, für wen lohnt es sich, welche Regeln gibt es? In diesem Faltblatt werden diese Fragen beantwortet. Mit Ausfüllbeispiel. Redaktionsschluss: 01.07.2020
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Jetzt Auskunft von der Polizei verlangen!: ... und in welcher KATEGORIE bin ich gespeichert?

25 March 2019 (has links)
Sachsens Polizei speichert in ihren Datenbanken nicht nur Daten zu Straftätern, sondern auch zu sonstigen Personen wie Zeugen, Geschädigten oder Angehörigen. Diese Daten können mit sogenannten personengebundenen Hinweisen versehen werden. Wir GRÜNEN gehen davon aus, dass eine Vielzahl dieser Datenspeicherungen rechtswidrig sind.
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Transparenter Staat statt gläserner Bürger: Mit einem Sächsischen Transparenzgesetz Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger stärken

13 May 2019 (has links)
Mit dem Entwurf eines Transparenzgesetzes möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag folgendes erreichen: - Zugang zu Informationen des Freistaates, der Landkreise und Gemeinden - Bereitstellung der Information unmittelbar und von Amts wegen - Barrierearmer Zugriff über Transparenzplattform im Internet auf Antrag - Bereitstellung nicht veröffentlichungsfähiger Informationen - (Weitestgehende) Kostenfreiheit - Beauftragte /-r für Informationsfreiheit als Ansprechpartner /-in für Bürgerinnen und Bürger
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Rechtsstaat schützen - Bürgerrechte verteidigen - Sicherheit gewährleisten

21 May 2019 (has links)
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag setzt sich für einen freiheitlichen Rechtsstaat ein, der die Grundrechte schützt, ein sicheres Leben für alle ermöglicht und dabei so wenig wie möglich in die Privatsphäre der Menschen eingreift. Nach den Terroranschlägen der jüngeren Vergangenheit werden in Deutschland die Sicherheitsgesetze verschärft und der Polizei immer mehr Befugnisse zum Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegeben. Statt einer Politik des gefährlichen, symbolgesteuerten und unwirksamen Aktionismus, setzt die GRÜNE-Fraktion auf eine Stärkung der personellen Ausstattung und Ausbildung der Polizei, wirksame Präventionsstrategien und ein Durchbrechen der Verschärfungsspirale in der Sicherheitsgesetzgebung. Unsere stärkste Waffe im Kampf für die Freiheit ist das Eintreten für die Freiheit.
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Informationsfreiheit - Ihr Grundrecht!

13 May 2019 (has links)
Die GRÜNE-Fraktion schlägt vor, in Artikel 34 der Sächsischen Verfassung, der bisher nur einen Anspruch auf Auskunft zu Umweltdaten regelt, ein allgemeines Informationsgrundrecht zu verankern. Damit würde auch in Sachsen die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes für sächsische Staats- und Kommunalbehörden notwendig. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich dann unmittelbar auf die Verfassung berufen, um bei Kommune oder Freistaat Informationsansprüche geltend zu machen.
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Meine Meldedaten gehören mir - Widerspruch jetzt!

15 May 2019 (has links)
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist diese Praxis der Meldebehörden nicht bewusst. Sie können aber der Auskunftserteilung via Internet, der Weitergabe zu Werbezwecken sowie an Parteien und Adressbuchverlage beim Meldeamt widersprechen. Wir empfehlen dafür das Widerspruchsformular des Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
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Deine Informationsrechte – Deine Umwelt: Das Umweltinformationsrecht im Freistaat Sachsen praxisnah erläutert

Gruner, Stefanie 08 August 2019 (has links)
Das deutsche Umweltinformationsrecht ist bürgerfreundlicher und weitgehender als die Verbraucherinformationsrechte oder allgemein die Informationsrechte. Zwar gibt es auf Bundesebene inzwischen ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz, in Sachsen fehlt dies jedoch weiterhin. Leider kennt kaum ein Bürger oder eine Bürgerin die Umweltinformationsmöglichkeiten. Abschreckend wirken zudem teilweise unübersichtliche Gebührenregelungen. Dabei gewährt das Gesetz jedem Bürger ohne Angabe von Gründen die Ausübung des Rechts auf Umweltinformation. Gebühren dürfen hierfür nur nach bestimmten Regeln erhoben werden. Diese Broschüre soll sie in diese Materie einführen und Bürgerinnen und Bürgern helfen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.:1. Einführung 2. Die Aarhus-Konvention als Grundlage des 3. Was sind überhaupt Umweltinformationen? 4. Wer hat ein Recht auf Umweltinformationen 5. Welche Rechtsgrundlage ist für mein Informationsbegehr einschlägig? 6. Was sind informationspflichtige Stellen 7. Anfragen stellen 8. Was ist, wenn die Behörde oder informationspflichtige Stelle behauptet, sie hätte die Information nicht? 9. Der Rechtsweg 10. Gibt es Ausnahmen beim Anspruch auf Umweltinformationen? 11. Was kostet der Umweltinformationsanspruch? 12. Urteile 13. Der kürzere Weg – Umweltinformationen direkt im Netz 14. Das Umweltinformationsrecht im Vergleich: Bund – Sachsen 15. Wo finde ich Hilfe und weitere Informationen? 16. Anhänge 16.1 Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) 16.2 Umweltinformationsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsUIG) 16.3 Kostenverordnung des Bundes zum UIG 16.4 Auszug aus dem 9. Sächsischen Kostenverzeichnis

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