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Die Pressefusionskontrolle nach südafrikanischem und deutschem Kartellrecht : eine rechtsvergleichende Untersuchung /

Janka, Sebastian Felix. January 2008 (has links)
Zugl.: Hamburg, Universiẗat, Diss., 2008. / Includes bibliographical references (p. 307-323).
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Die Anwendbarkeit der essential-facilities-Doktrin auf die Immaterialgüterrechte : eine rechtsvergleichende Darstellung zur kartellrechtlichen Zugangsproblematik in der US-amerikanischen, europäischen, deutschen und italienischen Rechtsordnung /

Giudici, Giuseppe. January 2004 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Augsburg, 2003.
253

Einseitige Massnahmen in Abgrenzung zum europäischen Kartellverbot /

Schwinn, Hannes. January 2009 (has links)
Thesis (doctoral)--Universität, Heidelberg, 2007. / Includes bibliographical references.
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Schutz gegen look-alikes im englischen und deutschen Recht

Winter, Martina 03 September 2013 (has links)
How alike is too alike? Das Nachahmen fremder Leistungen ist nicht per se unlauter. Leistungen werden von verschiedenen Immaterialgüterrechten geschützt, indem diese Rechteinhabern unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzte Ausschließlichkeitsrechte gewähren. Ein sachlich und zeitlich unbeschränkter wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz würde diese vom Gesetzgeber bewusst gesetzten Grenzen unterlaufen. Der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit lässt sich neben diesem systematischen Argument auch auf ein wettbewerbspolitisches stützen. Innovations- und Imitationswettbewerb spielen in einer Marktwirtschaft eine bedeutsame Rolle. Dürfte sich ein Konkurrent nicht an bereits auf dem Markt Vorhandenem orientieren, würde der Innovationswettbewerb erheblich gehemmt. Genau wie Newton zufolge der Wissenschaftler als Zwerg auf den Schultern von Riesen steht, ruht auch jeder Leistungsgestalter auf den Schultern seiner Vorgänger. Darüber hinaus führt Imitationswettbewerb zu einem für den Verbraucher wünschenswerten Preiswettbewerb. Mit Sorge beobachten Markeninhaber jedoch das verstärkte Auftreten sog. look-alikes auf dem Markt. Bei als look-alikes bezeichneten Produkten handelt es sich vorwiegend um Erzeugnisse des Niedrigpreissegments, deren äußeres Erscheinungsbild durch Merkmale gekennzeichnet ist, die eine Verwechslung mit bekannten Markenprodukten auslösen sollen. Dabei wird in der Regel beabsichtigt, beim Verbraucher durch die optische Gestaltung der Verpackung Assoziationen hervorzurufen, die sofort an das bekannte Produkt erinnern. Die Anlehnung kann etwa durch die farbliche Gestaltung, die Verpackungsform, die Namensgebung oder die Form von Logos hergestellt werden. Der Nachahmer hofft, mittels dieses look-alike-Effekts den Verkauf seiner eigenen Produkte zu fördern. Der zum Original gewahrte Abstand ist dabei regelmäßig groß genug, um nicht gegen Sonderrechte zu verstoßen. Betroffen sind vorrangig solche Fälle, in denen der Nachahmer zwar nicht verwechslungsfähige Kennzeichen verwendet, die Produktaufmachung dem Original jedoch deramßen angenähert ist, dass Verwechslungsgefahr bzw. zumindest eine gedankliche Verbindung zum Original hervorgerufen werden könnte. Unter dieser Form der Ausbeutung leiden in erster Linie die Hersteller besonders erfolgreicher Markenprodukte. Gerade in England ist davon insbesondere die Lebensmittel- und Getränkebranche betroffen. Darüber hinaus sind der Kreativität jedoch keine Grenzen gesetzt: Nachgeahmt werden Uhren, Puppenzubehör, Handtaschen, Möbel oder Gitarren. Auf diese Weise kann der Hersteller des look–alikes von den Werbeinvestitionen des Originalproduzenten profitieren. Ohne sich um den Aufbau eines eigenen Rufs bemühen zu müssen, kann er sich als adäquate, aber wesentlich preiswertere Alternative zur imitierten Markenware präsentieren. In der Folge droht Verwirrung über die Beschaffenheit und die Herkunft des Produkts. Eine zur Ermittlung der Auswirkungen von Produktnachahmungen auf kleine und mittlere europäische Unternehmen in Auftrag gegebene Studie hat aufgedeckt, welch große Bedenken gegenüber look-alikes bestehen. Die damit verbundenen Gefahren sind mittlerweile auch vom Europäischen Parlament identifiziert worden. Diese Arbeit untersucht nun, welche rechtlichen Möglichkeiten es in England und Deutschland zum Schutz vor sog. look-alikes gibt. Häufig werden die Rechtsordnungen dieser Länder als die beiden Extreme in der Bandbreite möglicher wettbewerbsrechtlicher Systeme dargestellt. Zwar ist der Nachahmungsschutz bereits rechtsvergleichend mit dem englischen Recht behandelt worden. Jedoch liegen frühere Bearbeitungen wie etwa Nachahmen im Wettbewerb – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu § 1 UWG von Beater aus dem Jahre 1995 oder Der Schutz der nicht eingetragenen Marke im englischen und deutschen Recht, markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte im Systemvergleich Common Law v. Gesetzesrecht, eine rechtsvergleichende Betrachtung von Mertens aus dem Jahre 2003 schon länger zurück. Die Frage stellt sich deshalb neu, weil die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) sowie die Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung (Werbe-RL) und deren Umsetzung in nationales Recht ganz neue Perspektiven für den nationalen Nachahmungsschutz aufzeigen.
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Vorsorgliche Massnahmen und einstweilige Anordnungen im Kartellverwaltungsverfahren der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft : Bestandesaufnahme, Kritik und Vorschläge de lege ferenda /

Schädler, Patrick. January 2002 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Basel, 2002.
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Der Informationsanspruch zum Nachweis des Kartellschadens aus der Perspektive des Rechtsanwalts

Orthmann, Mark 29 October 2014 (has links)
Die Arbeit soll zeigen, dass es zu einer breiteren Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen kartellrechtswidrigem Verhalten eines eigenständigen Informationsanspruchs des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege gegenüber der EU-Kommission und den deutschen Kartellbehörden bedarf, und zwar sowohl aus tatsächlicher Notwendigkeit, als auch auf Grund europarechtlicher und grundgesetzlicher Vorgaben. Anhand des europarechtlichen Effektivitätsgrundsatzes aus Art. 4 Abs. 3 EUV und des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 47 der EU-Grundrechtecharta bzw. des Justizgewährungsanspruchs als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG, wird erörtert, wie ein solcher Anspruch mindestens beschaffen sein muss. Die Untersuchung bestehender, sekundärrechtlicher und einfachgesetzlicher Dokumentenzugangs-, Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüche ergibt, dass bereits nach geltender Rechtslage dem Rechtsanwalt ein Informationsanspruch gegenüber der Europäischen Kommission und den deutschen Kartellbehörden zusteht. Die Interpretation der betreffenden Tatbestände nimmt hierbei die europarechtlichen und grundgesetzlichen Vorgaben auf und bewegt sich im Rahmen zulässiger Auslegung. Daneben wird ein Vorschlag unterbreitet, wie der Informationsanspruch über die Mindestvorgaben hinaus ausgestaltet werden könnte. / The work reveals that a for a better private enforcement of competition law in the form of damages claims an independent right of information vis-à-vis the EU-Commission and the German Cartel Authorities for an attorney without a client and a mandate is needed. This need not only derives from the factual necessity but also from European primary law and the German Grundgesetz. In light of the European principle of effectiveness, Article 4 para. 3 TEU, and the right to effective judicial protection, Article 47 EU Charter of Fundamental Rights and Article 20 para. 3 German Grundgesetz respectively, the author develops the right and its boundaries. The examination of information rights and rights to access documents in EU secondary law and German law then shows that an independent right of information and access to documents for an attorney without a client and a mandate already exists if the law is interpreted in accordance with the EU primary law and the German Grundgesetz. The author further develops a recommendation as to how such an information right could be extended beyond its core that is determined by EU primary law and the German Grundgesetz.
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Marktmachtmissbrauch und Monopolisierung durch das Verbergen von Innovationen : eine Studie zum europäischen und US-amerikanischen Recht /

Arnold, Bastian T. January 1900 (has links)
Universiẗat, Diss.--Erlangen-Nürnberg, 2007.
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Die EG-Kartellverfahrensverordnung 1/2003 und ihre Auswirkungen auf die Gruppenfreistellungsverordnungen und die Entzugsverfahren der Vertikal-GVO /

Brunn, Thomas. January 2004 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Köln, 2004. / Literaturverz. S. 219 - 242.
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L'articulation du droit communautaire et des droits nationaux de la concurrence dans l'Union Economique et Monétaire Ouest Africaine (UEMOA) /

Bakhoum, Mor. January 2007 (has links) (PDF)
Diss. Univ. Lausanne, 2006. / Erscheint gleichzeitig im Verlag Bruylant, Bruxelles. Bibliogr.

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