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Rechteklärung für OA-Zweitveröffentlichungen – das Serviceangebot der SLUB Dresden

Di Rosa, Elena 09 October 2013 (has links) (PDF)
Vortrag im Rahmen der Open Access Tage 2013, Session "Rechtliche Aspekte des Open Access": Bereits in der „Budapest Open Access Initiative“, dem „Bethesda Statement on Open Access Publishing“ und der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ wird die rechtliche Dimension von Open Access deutlich: Wissenschaftliche Werke sollen nicht nur zugänglich sondern nach nachnutzbar sein. Bei der Umsetzung des Grünen Weges des Open Access kann diese Nachnutzung nur selten umgesetzt werden, da wissenschaftliche AutorInnen im Rahmen von „Copyright Transfer Agreements“ mehrheitlich ausschließliche Nutzungsrechte an Verlage übertragen. Das sich in der politischen Diskussion befindliche Zweitveröffentlichungsrecht würde wissenschaftliche AutorInnen die rechtssichere Zugänglichmachung ihrer Werke auf Repositorien gewähren und damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Open Access leisten. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht und der Verankerung eines unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts widmet sich die Session den rechtlichen Aspekten von Open Access. Referiert und diskutiert werden u.a. die Chancen und Herausforderungen von nicht-exklusiven Verwertungsgesellschaften im Wissenschaftsbereich sowie der Stand und die Perspektive des Zweitveröffentlichungsrechts. Darüber hinaus wird die praktische Umsetzung des Grünen Weges betrachtet: Am Beispiel der SLUB Dresden und dem DINI-Zertifikat 2013 wird der Umgang mit rechtliche Fragestellungen skizziert und mit den TeilnehmerInnen diskutiert. Vortrag 1 C3S: Cultural Commons Collecting Society – auch ein Modell für den Textbereich? Michael Weller (Europäische EDV-Akademie des Rechts, Merzig/Saar) Vortrag 2 Neues gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht – Update zu den Anforderungen an Bibliotheken und Wissenschaftseinrichtungen Thomas Hartmann (Max Planck Digital Library, München) Vortrag 3 Rechteklärung für OA-Zweitveröffentlichungen – das Serviceangebot der SLUB Dresden Elena Di Rosa (Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek, Dresden) Vortrag 4 DINI-Zertifikat 2013 – Neuerungen im Abschnitt Rechtliche Aspekte Michaela Voigt (Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek, Dresden)
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Aspekte des „Samplings“

Braun, Stefan K. 16 July 2014 (has links) (PDF)
Mash-Ups (auch Bootlegging, Bastard Pop oder Collage genannt) erfreuen sich seit Jahren steigender Beliebtheit. Waren es zu Beginn der 1990er Jahre meist nur 2 unterschiedliche Popsongs, deren Gesangs- und Instrumentenspuren in Remixform ineinander gemischt wurden, existieren heute Multi-Mash-Ups mit mehreren Dutzend gemixten und gesampelten Songs, Interpreten, Videosequenzen und Effekten. Eine Herausforderung stellt die Kombination unterschiedlichster Stile dar, diese zu neuen tanzbaren Titeln aus den Charts zu mischen. Das Mash-Up Projekt Pop Danthology z.B. enthält in einem knapp 6 minütigen aktuellen Musikclip 68 verschiedene Interpreten, u. a. Bruno Mars, Britney Spears, Rhianna und Lady Gaga. Die Verwendung und das Sampeln fremder Musik- und Videotitel kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Komponisten des Titels „Nur mir“ mit Sängerin Sabrina Setlur unterlagen in einem Rechtsstreit, der bis zum BGH führte. Sie haben im Zuge eines Tonträger-Samplings, so der BGH , in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger (Musikgruppe Kraftwerk) eingegriffen, in dem sie im Wege des „Sampling“ zwei Takte einer Rhythmussequenz des Titels „Metall auf Metall“ entnommen und diese im eigenen Stück unterlegt haben. Der rasante technische Fortschritt macht es mittlerweile möglich, immer einfacher, schneller und besser Musik-, Film- und Bildaufnahmen zu bearbeiten und zu verändern. Computer mit Bearbeitungssoftware haben Keyboards, Synthesizer und analoge Mehrspurtechnik abgelöst. Die Methoden des Samplings unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit der Sampleübernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung erfolgt. Die Raubkopie zeichnet sich durch eine unveränderte Übernahme des Originals aus. Betroffen von den Auswirkungen eines nicht rechtmäßig durchgeführten Sampling sind Urheber- und Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sowie Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern. U. U. sind auch Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht Gegenstand von streitigen Auseinandersetzungen.

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