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Works of Mercy. / Works of Mercy.Behrens, Katharina 08 June 2003 (has links)
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Todesfurcht und Jenseitshoffnung. Seelgerätstiftungen durch Geistlichkeit, Adel und Bürgertum des Bistums Passau im Spiegel der Urkundenüberlieferung des 14. JahrhundertsHänchen, Michael 09 December 2022 (has links)
Die analytische Aufarbeitung von Urkunden des Mittelalters erfährt seit einigen Jahren durch die moderne Informationstechnologie einen signifikanten Wandel. Anhand von Internet und digitaler Fotografie ist es der Geschichtswissenschaft nun möglich, jederzeit auf diese ubiquitären Textzeugnisse des Mittelalters in Form von hochauflösenden Digitalisaten zuzugreifen. Durch die Bereitstellung großer Quantitäten an Urkunden durch virtuelle Forschungsumgebungen, wie beispielsweise das für die Untersuchung verwendete Monasterium.net, ist es möglich, diplomatische Studien anhand umfassender Urkundencorpora verschiedener Provenienz zu betreiben. Diese neuen Möglichkeiten nutzte die vorliegende Untersuchung. Als Untersuchungsgegenstand und -zeit wurden die Seelgerätstiftungen des 14. Jahrhunderts des Bistums Passau gewählt, da die diplomatischen Bestände dieses Raumes vollständig in digitalisierter Form vorliegen. Die Diözese Passau und dieser Zeitraum boten sich jedoch nicht allein aus Gründen einer ausgezeichneten Verfügbarkeit der Urkundendigitalisate an.
Mit dieser Epoche liegt uns eine Zeit vor, die in der Forschung als Krisenjahrhundert bezeichnet wird. Gelten das 12. und 13. Jahrhundert als hochmittelalterliche Expansionsphase, die geprägt war durch einen bedeutenden wirtschaftlichen Aufschwung und ein erhebliches Bevölkerungswachstum, wird das 14. Jahrhundert hingegen als Krisenzeit tituliert. In die Zeit von 1300bis 1400 fielen zahlreiche gravierend wirkende katastrophale Ereignisse, die Leib und Leben der Menschen bedrückten, wobei zuvorderst an das erste Auftreten der Pest 1348-1352 als einschneidendste Zäsur gedacht wird. Doch der Ereignishorizont des 14. Jahrhunderts beschränkte sich im Bistum Passau nicht auf das europaweite Auftreten des Schwarzen Todes, sondern war zudem durch eine Vielzahl raumspezifischer Ereignisse geprägt. Neben der ebenfalls umfassend wirkenden Abkühlung des Klimas wurde das Donaubistum in dieser Zeit von wiederkehrenden Hungersnöten, Viehseuchen, starken Überschwemmungen, Heuschreckenplagen und kriegerischen Auseinandersetzungen heimgesucht.
Stiftungen als Ausdrucksform des Erinnerns und Gedenkens können weit über die zeitlichen Grenzen des Mittelalters und des Christentums hinaus zurückverfolgt werden. Sie waren ein totales soziales Phänomen. Die Glaubensvorstellung des Christentums vermittelte, dass der Seele des Verstorbenen im Jenseits läuternde Qualen bis zum Jüngsten Gericht auferlegt würden, es den Lebenden jedoch möglich war, sich selbst und den Verstorbenen auf diesem Weg durch Seelgerätstiftungen hilfreich dienen zu können, nämlich indem man sich der Fürbitte durch Dritte versicherte. Mittels der Seelgerätstiftungen sollte ein anhaltender interaktiver Prozess zwischen dem Gebenden und dem Empfänger initiiert werden, wofür ein Vermögenskomplex an die geistliche Institution übertragen wurde. Jedoch sind die Motive dafür nicht allein auf jenseitsorientierte Intentionen zurückzuführen, sondern waren ebenso stark durch das politische Repräsentations- und Legitimationsbedürfnis beeinflusst. Das mittelalterliche Stiftungswesen vereinte also spirituelle, wirtschaftliche und soziale Komponenten in unauflöslicher Weise. Diese Stiftungen wurden in geistlichen Institutionen eingerichtet, wie etwa den Klöstern der Orden und Kongregationen im Bistum Passau.
Diesen Vorüberlegungen folgend, untersuchte die Studie anhand der in den Stiftungsurkunden präsenten Jenseitshoffnung das Stiftungsverhalten der Menschen im Kontext katastrophaler Ereignisse auf Wandlungsprozesse. Unter vergleichender Perspektive wurde der Frage nachgegangen, welche Relationen zwischen den sozialen, religiösen, rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Faktoren des Stiftungswesens im 14. Jahrhundert bestanden und in welcher Form sich die Katastrophen dieser Epoche in der Stiftungspraxis abbildeten. Im speziellen wurde untersucht, ob sich einschneidende Ereignisse auf die Stiftungspraxis und die Stiftungsmentalität auswirkten, was im Speziellen anhand von Veränderungen im Stiftungsaufkommen, bei den Stiftern, den Begünstigten der Gebetsauflagen, den dotierten Vermögenskomplexen sowie den geforderten Gebetsauflagen analysiert wurde. Zudem wurde ermittelt, wie sich das Überlieferungsmedium im Untersuchungszeitraum darstellte und inwieweit ein Zusammenhang zwischen äußeren und inneren Merkmalen sowie dem Rechtsakt ‚Seelgerätstiftung‘ bestand. Weiterhin wurde der Frage nach der Verbreitung der Fegefeuerlehre nachgegangen. Die mögliche Ausbreitung selbiger müsste sich in der Stiftungspraxis niederschlagen, da sie eine grundlegend andere Jenseitshoffnung propagierte. Waren Seelgerätstiftungen bis dato auf Dauerhaftigkeit bis zum Jüngsten Gericht ausgelegt, konnte die Leidenszeit der Verstorbenen im Fegefeuer durch kurzfristige repetitive Handlungen, hier insbesondere durch das zahlreiche Feiern von Messen, verkürzt werden.
Gemäß dieser Fragestellung wurden 12.677 Diplome aus 42 Klöstern acht verschiedener Orden und Kongregationen gesichtet. Die aus diesem Corpus extrahierten 1.952 Stiftungen für das Seelenheil bildeten die empirische Grundlage der quantifizierenden Auswertung. Die Informationen der Stiftungsurkunden wurden als einzelne Datensätze anhand eines an spezifischen Kriterien orientierten, typologisch strukturierten Fragebogens in eine Datenbank übertragen, die sowohl als erschließendes als auch thematisch fokussierendes und formalisierendes Werkzeug fungierte.
Die weiteren Analysen der genannten Untersuchungskategorien erfolgte anhand der drei großen Orden und Kongregationen im Untersuchungsraum, den Zisterziensern, den Augustinerchorherren und den Benediktinern, da diese mit etwa 90 Prozent den Großteil des Stiftungsaufkommens verzeichneten und daher die aussagekräftigsten Resultate erbrachten.
Bemerkenswerterweise zeigte sich nicht die Pest als die Zäsur im Stiftungsaufkommen des 14. Jahrhunderts, sondern der signifikante Wendepunkt kann bereits zwischen 1320-1330 verortet werden. Bis in diese Zeit stieg das Stiftungsaufkommen insgesamt deutlich an, um von da an kontinuierlich zurückzugehen. Das erste Erscheinen der Pest im Untersuchungsraum (1348-1352) brachte zwar weitere Rückgänge im Stiftungsaufkommen mit sich, doch insgesamt katalysierte sie damit einen bereits seit etwa 20 Jahren andauernden sozio-ökonomischen Niedergang, nämlich die spätmittelalterliche Depression, die aufgrund der klimatischen Abkühlung ausgelöst wurde und in dessen Folge das fragile Gleichgewicht zwischen Agrarleistung und Bevölkerung kippte.
Unterschiedlichen Entwicklungen in den Stiftungen sind nicht allein anhand der Gemeinschaften und Konvente zu erklären, sondern rückten die Stifter in den Vordergrund der Untersuchung. Diese waren von den Ereignissen und dem Niedergangsprozess unterschiedlich stark betroffen. Zeigten sich die Bischöfe, die Klostervorsteher, die Konventsmitglieder sowie der fürstliche und nichtfürstliche Hochadel – unabhängig davon, ob es sich um ein singuläres Ereignis oder den allgegenwärtigen wirtschaftlichen Niedergang handelte – nahezu vollkommen resistent, waren es vor allem die Weltgeistlichen, das Stadtbürgertum und ein Großteil des landsässigen Adels, der wirtschaftlich betroffen war.
Auf die dotierten Vermögenskomplexe wirkte sich weniger der sozio-ökonomische Niedergang aus, sondern vielmehr brachte die Pest hier die nachhaltigsten Veränderungen in der Stiftungspraxis mit sich. Die Vergabehäufigkeit gerade der Stiftungskomplexe, die einen hohen personellen Arbeitsaufwand benötigten, etwa Weingärten oder Höfe, gingen infolge des Schwarzen Todes nahezu vollständig zurück. Naturalien waren zwar im 14. Jahrhundert insgesamt von
geringem Interesse für die Klöster, wurden aber während der schweren Hungersnot 1315-1322 vermehrt und somit bedürfnisorientiert dotiert. Anhand der Befunde kann belegt werden, dass es insbesondere die Monasterien waren, die hochgradig Einfluss auf die Errichtung einer Seelgerätstiftung nahmen, denn der Donator musste ein Gut bieten, was dem Konvent zur gegebenen Zeit am nützlichsten war.
Der Untersuchungspunkt der geforderten spirituellen Leistungen erbrachte auf der einen Seite das Ergebnis, dass sich die Fegefeuerlehre im Bistum Passau des 14. Jahrhunderts nicht verbreitet hatte. Alle Stiftungen wurden auf Dauerhaftigkeit bis zum Jüngsten Gericht ausgerichtet.
Die Untersuchung führte zu dem Ergebnis, dass gerade die starken weltlichen Verflechtungen und die Anziehung ökonomisch besser situierter Stifterkreise bei den Augustinerchorherren und Benediktinern dazu führte, zwar die Katastrophen der Zeit und den sozio-ökonomischen Niedergangsprozess aus existentieller Sicht heraus besser zu überstehen als die Zisterzienser, dass sich infolgedessen aber auch die Auffassung verbreitete, es handele sich gerade bei erstgenannten um besonders verdorbene Gemeinschaften im Sinne von Reichtum, Verweltlichung, Moral und Disziplin.:I. Einleitung
I.1 Vorbemerkungen
I.2 Forschungsüberblick
Das Überlieferungsmedium – Die Stiftungsurkunden,
Der Untersuchungsraum – Das Bistum Passau,
Der Untersuchungsgegenstand – Die Seelgerätstiftungen
I.3 Fragestellung
I.4 Herangehensweise
II. Das mittelalterliche Seelgerät, die Stiftungsurkunden, der Untersuchungsraum
II.1 Charakteristische Grundzüge der mittelalterlichen Stiftungskultur
Die spirituellen Grundzüge der mittelalterlichen Stiftungskultur,
Die weltliche Motivation zur Stiftungserrichtung
II.2 Stiftungen für das Seelenheil – eine begriffliche Bestimmung
II.3 Quellenauswahl und -ausschluss
II.4 Das Bistum Passau und der Ereignishorizont des 14. Jahrhunderts
III. Quantifizierende Beobachtungen und Analysen zu den Urkundenbeständen
III.1 Die äußeren und inneren Urkundenmerkmale
a) Die äußeren Urkundenmerkmale
Beschreibstoff/Zuschnitt/Ausrichtung/besondere Ausstattung, Schrift, Schriftzeichen, Eigenhändige Unterschriften, Sprache, Besiegelung und Siegelanbringung
b) Die inneren Urkundenmerkmale
Invocatio, Intitulatio und Devotionsformel, Arenga, Publicatio, Narratio, Sanctio, Corrobatio und Zeugenliste, Datatio
III.2 Das Stiftungsaufkommen im 14. Jahrhundert
Augustinerchorherren, Benediktiner, Zisterzienser, Seelgerätstiftungen zugunsten inkorporierter Pfarreien
III.3 Die Stifter und die Begünstigten der spirituellen Leistungen
Erzbischof, Bischöfe, Klostervorsteher, Konventsmitglieder, Klostervorsteher und Konvent, Sonstige Geistliche, Kaiser und König, Herzöge, Grafen, Sonstige Laien, Stadtbürger, Korporative Gruppen, Stiftergeschlecht, Die Begünstigten der spirituellen Leistungen
III.4 Die Stiftungsgüter – bewegliche Güter, Immobilien, Rechte und Privilegien
a) Immobilien
Weingärten, Höfe, Lehen
b) Bewegliche Güter/Fahrhabe
Dauerhafte Einkünfte, Einmalige Geldübertragungen, Naturalienstiftungen
c) Rechte und Privilegien
Kaiser / König, Herzöge, Grafen, Sonstige Laien
d) Klosterausstattung immobiler, mobiler und rechtlicher Art
Stiftungen zur dauerhaften Handlungsfähigkeit der Konvente, Stiftungen zur tagesaktuellen Handlungsfähigkeit der Klöster
III.5 Die geforderten spirituellen Leistungen
Seelgerätstiftungen ohne spirituelle Leistungen, Stiftungen mit spirituellen Leistungen, Jahrtag/Jahrzeit, Messe, Almosen, Konventsspeisung/Pitanz, Armenspeisung, Exkurs: Almosen und Pitanz zum besseren Gedenken, Ewiges Licht und allgemeine Beleuchtung, Begräbnis, Prozession, Eintrag ins Totenbuch, Aufnahme in die Bruderschaft
IV. Zusammenfassung
V. Quellen- und Literaturverzeichnis
V.1 Gedruckte Quellen
V.2 Siglenverzeichnis der laut Monasterium.net verwendeten Urkunden
V.3 Literatur
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Die rechtsfähige unternehmensverbundene VerbrauchsstiftungVogel, Steffen 09 September 2019 (has links)
Eine unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung liegt bei einer unmittelbaren (sog. Unternehmensträgerverbrauchsstiftung) oder mittelbaren (sog. Beteiligungsträgerverbrauchsstiftung) Verbindung zwischen Verbrauchsstiftung und Unternehmen zum Zwecke der Zweckverwirklichung (Zweckverwirklichungsbetrieb) oder zur Generierung von Erträgen (Dotationsquelle) vor. Zudem zeichnet sich die unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung durch vielfältige Vorteile (z.B. geringe verbrauchbare Vermögensausstattung, fehlende Publizität, privilegierte Haftung) zu anderen Gesellschaftsrechtsformen (z.B. Verein, OHG, KG, GmbH, AG) aus. Die unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung ist aufgrund der Veränderungen, infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts und des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes grundsätzlich zulässig. Die Anerkennungsfähigkeit einer unternehmensverbundenen Verbrauchsstiftung bestimmt sich allein nach dem in § 80 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB abschließend aufgezählten Tatbestandsvoraussetzungen.
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