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Die Gesamtrechtsnachfolge im Verwaltungsrecht, insbesondere im Einkommensteuerrecht

Frye, Bernhard 26 May 2015 (has links) (PDF)
Damit bei Wegfall einer Person deren Rechts- und Pflichtenstellung weder untergeht noch herrenlos wird, ordnet das zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolgeprinzip den Übergang des Vermögens vom Rechtsvorgänger auf den Gesamtrechtsnachfolger an. In den verwaltungsrechtlichen Gesetzen fehlen derartige allgemeine Regelungen. Dabei ist auch im Hinblick auf verwaltungsrechtliche, insbesondere einkommensteuerrechtliche Positionen darüber zu entscheiden, ob diese mit dem Rechtsvorgänger untergehen oder noch dessen Vermögen beeinflussen oder unmittelbar dem Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen sind. Gerade ein und derselbe einkommensteuerrelevante Umstand kann bei Rechtsvorgänger und Gesamtrechtsnachfolger zu ganz unterschiedlichen Folgen führen. Im ersten, allgemeinen Teil der Arbeit wird ein System erarbeitet, mit dessen Hilfe über das Schicksal verwaltungs- einschließlich steuerrechtlicher Positionen bei Gesamtrechtsnachfolge entschieden werden kann. Im zweiten, einkommensteuerrechtlichen Teil folgt die Probe aufs Exempel: Fallgruppenweise wird untersucht, wie sich der Erbfall als der Urtyp der Gesamtrechtsnachfolge auf die Einkommensteuer des Rechtsvorgängers und des Gesamtrechtsnachfolgers auswirkt. Behandelt werden die „fertigen“ Ansprüche aus dem Einkommensteuerschuldverhältnis bei ledigem und verheiratetem Erblasser sowie die Einkünfte einschließlich der Verluste des Erblassers. Ein besonderes Augenmerk wird auf die sog. unfertigen Rechtslagen gelegt, insbesondere die sog. nachträglichen Einkünfte bei gespaltener Tatbestandsverwirklichung, die sog. stillen Reserven bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens, die Wertsteigerungen im Privatvermögen einschließlich Anschaffungsvorgang und vom Rechtsvorgänger ausgelöster Fristen, schließlich auch die einkommensteuerrechtlichen Wahlrechte.
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Die Gesamtrechtsnachfolge im Verwaltungsrecht, insbesondere im Einkommensteuerrecht

Frye, Berhard 12 September 2016 (has links) (PDF)
Damit bei Wegfall einer Person deren Rechts- und Pflichtenstellung weder untergeht noch herrenlos wird, ordnet das zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolgeprinzip den Übergang des Vermögens vom Rechtsvorgänger auf den Gesamtrechtsnachfolger an. In den verwaltungsrechtlichen Gesetzen fehlen derartige allgemeine Regelungen. Dabei ist auch im Hinblick auf verwaltungsrechtliche, insbesondere einkommensteuerrechtliche Positionen darüber zu entscheiden, ob diese mit dem Rechtsvorgänger untergehen oder noch dessen Vermögen beeinflussen oder unmittelbar dem Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen sind. Gerade ein und derselbe einkommensteuerrelevante Umstand kann bei Rechtsvorgänger und Gesamtrechtsnachfolger zu ganz unterschiedlichen Folgen führen. Im ersten, allgemeinen Teil der Arbeit wird ein System erarbeitet, mit dessen Hilfe über das Schicksal verwaltungs- einschließlich steuerrechtlicher Positionen bei Gesamtrechtsnachfolge entschieden werden kann. Im zweiten, einkommensteuerrechtlichen Teil folgt die Probe aufs Exempel: Fallgruppenweise wird untersucht, wie sich der Erbfall als der Urtyp der Gesamtrechtsnachfolge auf die Einkommensteuer des Rechtsvorgängers und des Gesamtrechtsnachfolgers auswirkt. Behandelt werden die „fertigen“ Ansprüche aus dem Einkommensteuerschuldverhältnis bei ledigem und verheiratetem Erblasser sowie die Einkünfte einschließlich der Verluste des Erblassers. Ein besonderes Augenmerk wird auf die sog. unfertigen Rechtslagen gelegt, insbesondere die sog. nachträglichen Einkünfte bei gespaltener Tatbestandsverwirklichung, die sog. stillen Reserven bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens, die Wertsteigerungen im Privatvermögen einschließlich Anschaffungsvorgang und vom Rechtsvorgänger ausgelöster Fristen, schließlich auch die einkommensteuerrechtlichen Wahlrechte.
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Ethik-Kommissionen in der Arzneimittelforschung : eine Untersuchung landesrechtlicher Vorgaben zu Verfasstheit und Verfahren vor dem Hintergrund eines prozeduralisierten Schutzkonzeptes am Beispiel des Freistaats Bayern / Ethics Committees in pharmaceutical research

Kohlhaas, Philipp January 2009 (has links) (PDF)
Die Arbeit untersucht Verfasstheit und Verfahren von Ethik-Kommissionen im Sinne der §§ 40 ff. Arzneimittelgesetzes am Beispiel des Freistaates Bayern. Es werden das bayerische Landesrecht sowie die lokalen Satzungsregelungen in ihrem Verhältnis zum Bundes- und Europarecht untersucht. Ihre Zusammensetzung und Struktur, ihre Arbeit und die Rechtsgrundlagen der bayerischen Ethik-Kommissionen werden betrachtet und verschiedene, insbesondere verwaltungsverfahrensrechtliche Aspekte näher untersucht. Die starke Prozeduralisierung, also die Hervorhebung des Grundrechtsschutzes durch Verfahren, spielt dabei eine besondere Rolle. Unter anderem werden die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zum Votum der Ethik-Kommission, die Aufhebung eines Votums, verschiedene Aspekte der interdisziplinären Zusammensetzung der Ethik-Kommissionen und das Ausmaß ihrer Unabhängigkeit. Die grundsätzlichen Überlegungen, Kritikpunkte und Anregungen aus dieser Arbeit sind als Analyse in großen Teilen exemplarisch und grundsätzlich auf derartige Regelungen in allen Bundesländern übertragbar. Ziel der Arbeit ist es, zu einem umfassenderen Verständnis eines prozeduralen Schutzkonzeptes beizutragen. / This doctoral thesis assesses, based on the state law of Bavaria and its implementation on the local level, the structure and proceedings of "Ethics Committees" as defined under the German Medicinal Products Act, taking into account the statutory provisions of European and Federal German law. Focused on the fact that the Ethics Committees' legal setup relies heavily on procedural aspects, compliance with as well as effect on administrative procedural law and its constitutional background are evaluated and specific problems discussed. This includes inter alia the legality of incidental provisions to an Ethics Committee's opinion, revocation of such opinion, different aspects of the interdisciplinary setup of the Ethics Committees and the extent of their independence. As a basic principle, many findings of the performed assessment, though based on Bavarian state and local law, can to a far extent be used similarly to assess respective provisions throughout the German states. With these results, the thesis' aim is to provide for a more comprehensive understanding of the aforementioned procedural focus.
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Außenwirtschaftsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht

Gramlich, Ludwig 23 February 2009 (has links) (PDF)
Das Außenwirtschaftsrecht fristet trotz der großen ökonomischen Bedeutung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen für Deutschland ein Mauerblümchendasein. Der Beitrag erläutert anhand einiger konkreter, teils der Rechtsprechung entnommener Gestaltungen die Einbindung der Materie in das allgemeine Verwaltungsrecht, vor allem im Hinblick auf Fragen von Ermessen/Beurteilungsspielräumen und staatlicher Haftung für rechtswidriges Handeln.
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Regionale Staatlichkeit und Dezentralisation in Polen und Deutschland eine Darstellung am Beispiel der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A

Wardyn, Łukasz January 2008 (has links)
Zugl.: Hamburg, Univ., Diss., 2008
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Die Rationalität der Risikoentscheidung : zur Verwendung ökonomischer Kriterien im Risikoverwaltungsrecht /

Beutin, Andreas. January 2007 (has links)
Diss., 2007--Erfurt, Universiẗat.
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Auswahlkriterien der Standplatzvergabe unter rechtlicher und ökonomischer Analyse : staatliche Verteilungsentscheidungen als Gegenstand der ökonomischen Analyse des Rechts /

Mösinger, Thomas. January 2007 (has links)
Universiẗat, Diss., 2007--Köln. / Literaturverz.
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Probleme und Grenzen der Europäisierung des Verwaltungsrechts am Beispiel der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen : Effet utile versus Optimierungsgebot /

Foitzik, Frederik. January 2006 (has links)
Humboldt-Universiẗat, Diss., 2005--Berlin.
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Das Vergaberecht als Referenzgebiet für die Europäisierung des nationalen Verwaltungsrechts : eine rechtsvergleichende Arbeit zum deutschen, französischen und Gemeinschaftsvergaberecht /

Näfe, Ricarda. January 2008 (has links)
Universiẗat, Diss.-2008--Freiburg (i. Br.), 2007.
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Selbstbelastung und Verfahrenstrennung : das Verbot des Zwangs zur aktiven Mitwirkung am eigenen Strafverfahren und seine Ausstrahlungswirkung auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Verwaltungsrechts /

Wolff, Heinrich Amadeus. January 1997 (has links) (PDF)
Hochsch. für Verwaltungswiss., Diss./96--Speyer, 1995.

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