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Hochschulorganisation und verwaltungsrechtliche Systembildung /

Gärditz, Klaus Ferdinand. January 2009 (has links) (PDF)
Habil.-Schrift Univ. Bayreuth 2008/09.
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Aktuelle Probleme des Außenwirtschaftsrechts

Gramlich, Ludwig 11 December 2008 (has links) (PDF)
Der Beitrag widmet sich (in den Jahren 1989 und 1990) aktuellen Problemen des deutschen Außenwirtschaftsrechts, insbesondere der Liberalisierung des innerdeutschen Wirtschaftsverkehrs (zwischen BRD und DDR), den Auswirkungen der Liberalisierung der Kapitalverkehrsfreiheit in der EG auf das nationale Außenwirtschaftsrecht sowie Novellierungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
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Außenwirtschaftsrecht : Ein Grundriß

Gramlich, Ludwig 16 July 2009 (has links) (PDF)
Die Vorschriften des deutschen Außenwirtschaftsrechts beschäftigen die wissenschaftliche Literatur eher selten und haben ihre praktische Bedeutung vor allem im Bereich straf- oder bußgeldbewehrter Verstöße gegen Verbotsnormen. Die Studie füllt damit eine Lücke. Ihre Zielsetzung besteht darin, zunächst in einem allgemeinen Teil das nationale Außenwirtschaftsrecht im umfassenderen internationalen Wirtschaftsrecht zu positionieren, seine Beziehungen zur jeweiligen Staatsstruktur aufzuzeigen und sodann einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Quellen dieses Rechtsgebiets (AWG, AWV) samt ergänzender Sondergesetze zu geben. Im zweiten, besonderen Teil wird das deutsche Außenwirtschaftsrecht zunächst in das allgemeine Verwaltungsorganisations- und -verfahrensrecht integriert und schließlich wird als Referenzgebiet für die Relevanz der Materie das Verhältnis von Außenwirtschaftsrecht und internationalen Kapitalbewegungen näher beleuchtet.
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Verwaltungskooperationsrecht - zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Polizei und Sicherheitswirtschaft

Artelt, Jens January 2009 (has links)
Zugl.: Hamburg, Univ., Diss.
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Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht: Finanzhaie in Ludwigswerk?: Referendarexamensklausur

Schmidt, Christopher 15 July 2020 (has links)
Die einfach gelagerte Klausur ist im Kommunalrecht verortet, dessen Grundzüge Gegenstand der ersten Prüfung sind. Aufgabenstellung und Lösung orientieren sich an zwei jüngeren Entscheidungen des OVG Münster aus dem Mai 2014, in denen es um die Zulässigkeit von Bürgerbegehren in Bornheim bzw. Schwelm ging1, wobei es für eine gelungene Klausur darauf ankommt, die wesentlichen Probleme zu erkennen und entsprechend zu diskutieren. Zusätzlich sind Problemlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts berücksichtigt.
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Die Gesamtrechtsnachfolge im Verwaltungsrecht, insbesondere im Einkommensteuerrecht

Frye, Bernhard 16 December 2009 (has links)
Damit bei Wegfall einer Person deren Rechts- und Pflichtenstellung weder untergeht noch herrenlos wird, ordnet das zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolgeprinzip den Übergang des Vermögens vom Rechtsvorgänger auf den Gesamtrechtsnachfolger an. In den verwaltungsrechtlichen Gesetzen fehlen derartige allgemeine Regelungen. Dabei ist auch im Hinblick auf verwaltungsrechtliche, insbesondere einkommensteuerrechtliche Positionen darüber zu entscheiden, ob diese mit dem Rechtsvorgänger untergehen oder noch dessen Vermögen beeinflussen oder unmittelbar dem Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen sind. Gerade ein und derselbe einkommensteuerrelevante Umstand kann bei Rechtsvorgänger und Gesamtrechtsnachfolger zu ganz unterschiedlichen Folgen führen. Im ersten, allgemeinen Teil der Arbeit wird ein System erarbeitet, mit dessen Hilfe über das Schicksal verwaltungs- einschließlich steuerrechtlicher Positionen bei Gesamtrechtsnachfolge entschieden werden kann. Im zweiten, einkommensteuerrechtlichen Teil folgt die Probe aufs Exempel: Fallgruppenweise wird untersucht, wie sich der Erbfall als der Urtyp der Gesamtrechtsnachfolge auf die Einkommensteuer des Rechtsvorgängers und des Gesamtrechtsnachfolgers auswirkt. Behandelt werden die „fertigen“ Ansprüche aus dem Einkommensteuerschuldverhältnis bei ledigem und verheiratetem Erblasser sowie die Einkünfte einschließlich der Verluste des Erblassers. Ein besonderes Augenmerk wird auf die sog. unfertigen Rechtslagen gelegt, insbesondere die sog. nachträglichen Einkünfte bei gespaltener Tatbestandsverwirklichung, die sog. stillen Reserven bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens, die Wertsteigerungen im Privatvermögen einschließlich Anschaffungsvorgang und vom Rechtsvorgänger ausgelöster Fristen, schließlich auch die einkommensteuerrechtlichen Wahlrechte.
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Die Gesamtrechtsnachfolge im Verwaltungsrecht, insbesondere im Einkommensteuerrecht

Frye, Berhard 16 December 2009 (has links)
Damit bei Wegfall einer Person deren Rechts- und Pflichtenstellung weder untergeht noch herrenlos wird, ordnet das zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolgeprinzip den Übergang des Vermögens vom Rechtsvorgänger auf den Gesamtrechtsnachfolger an. In den verwaltungsrechtlichen Gesetzen fehlen derartige allgemeine Regelungen. Dabei ist auch im Hinblick auf verwaltungsrechtliche, insbesondere einkommensteuerrechtliche Positionen darüber zu entscheiden, ob diese mit dem Rechtsvorgänger untergehen oder noch dessen Vermögen beeinflussen oder unmittelbar dem Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen sind. Gerade ein und derselbe einkommensteuerrelevante Umstand kann bei Rechtsvorgänger und Gesamtrechtsnachfolger zu ganz unterschiedlichen Folgen führen. Im ersten, allgemeinen Teil der Arbeit wird ein System erarbeitet, mit dessen Hilfe über das Schicksal verwaltungs- einschließlich steuerrechtlicher Positionen bei Gesamtrechtsnachfolge entschieden werden kann. Im zweiten, einkommensteuerrechtlichen Teil folgt die Probe aufs Exempel: Fallgruppenweise wird untersucht, wie sich der Erbfall als der Urtyp der Gesamtrechtsnachfolge auf die Einkommensteuer des Rechtsvorgängers und des Gesamtrechtsnachfolgers auswirkt. Behandelt werden die „fertigen“ Ansprüche aus dem Einkommensteuerschuldverhältnis bei ledigem und verheiratetem Erblasser sowie die Einkünfte einschließlich der Verluste des Erblassers. Ein besonderes Augenmerk wird auf die sog. unfertigen Rechtslagen gelegt, insbesondere die sog. nachträglichen Einkünfte bei gespaltener Tatbestandsverwirklichung, die sog. stillen Reserven bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens, die Wertsteigerungen im Privatvermögen einschließlich Anschaffungsvorgang und vom Rechtsvorgänger ausgelöster Fristen, schließlich auch die einkommensteuerrechtlichen Wahlrechte.
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Die Regelung der Kosten nach St. Gallischem Verwaltungsrechtspflegegesetz /

Hirt, Rebecca. January 2004 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--St. Gallen. / Literaturverz. S. XXXI - XLI.
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Außenwirtschaftsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht

Gramlich, Ludwig 23 February 2009 (has links)
Das Außenwirtschaftsrecht fristet trotz der großen ökonomischen Bedeutung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen für Deutschland ein Mauerblümchendasein. Der Beitrag erläutert anhand einiger konkreter, teils der Rechtsprechung entnommener Gestaltungen die Einbindung der Materie in das allgemeine Verwaltungsrecht, vor allem im Hinblick auf Fragen von Ermessen/Beurteilungsspielräumen und staatlicher Haftung für rechtswidriges Handeln.
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Außenwirtschaftsrecht : Ein Grundriß

Gramlich, Ludwig 16 July 2009 (has links)
Die Vorschriften des deutschen Außenwirtschaftsrechts beschäftigen die wissenschaftliche Literatur eher selten und haben ihre praktische Bedeutung vor allem im Bereich straf- oder bußgeldbewehrter Verstöße gegen Verbotsnormen. Die Studie füllt damit eine Lücke. Ihre Zielsetzung besteht darin, zunächst in einem allgemeinen Teil das nationale Außenwirtschaftsrecht im umfassenderen internationalen Wirtschaftsrecht zu positionieren, seine Beziehungen zur jeweiligen Staatsstruktur aufzuzeigen und sodann einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Quellen dieses Rechtsgebiets (AWG, AWV) samt ergänzender Sondergesetze zu geben. Im zweiten, besonderen Teil wird das deutsche Außenwirtschaftsrecht zunächst in das allgemeine Verwaltungsorganisations- und -verfahrensrecht integriert und schließlich wird als Referenzgebiet für die Relevanz der Materie das Verhältnis von Außenwirtschaftsrecht und internationalen Kapitalbewegungen näher beleuchtet.

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