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Die Unterbringung weiblicher Inhaftierter und ihrer Kinder in Mutter-Kind-EinrichtungenSolbrig, Caroline 21 February 2022 (has links)
Um eine frühzeitige Trennung zwischen Kind und zu inhaftierender Mutter zu vermeiden, werden diese zunehmend gemeinsam in Mutter-Kind-Einrichtungen der Justizvollzugsanstalten untergebracht. Besonders mit Blick auf die erhebliche Bedeutung der Gender-Gleichberechtigungsdebatte sollen im Folgenden Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen Unterbringung in solchen Einrichtungen erörtert werden.
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Einleitung: Einblick in die Thematik von Psyche und Raum28 May 2024 (has links)
Für einen Einstieg in die erste eigene Forschungsarbeit haben sich die Studierenden im Rahmen des ARCH4HEALTH Student Research Labs zu Beginn einen umfassenden Überblick zu dem Thema „Psyche & Raum” sowie zur Architektur von psychiatrischen Einrichtungen verschafft. Daraus wurden Ideen für die eigenen Forschungsprojekte und Forschungsfragen entwickelt. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Einrichtungstypen und Stationen untersucht und dabei die verschiedenen Nutzergruppen wie die Patient:innen mit ihren spezifischen Krankheitsbildern, die Mitarbeitenden, das Fachpersonal und die Besucher:innen näher beleuchtet. Des Weiteren haben die Studierenden wichtige Grundleitsätze der Architektur von psychiatrischen Einrichtungen wie Suizidprävention, Sturzprophylaxe und deeskalierende Architektur eingehend untersucht. Dieses Kapitel gewährt einen Einblick in die Ergebnisse der ersten Recherche der Studierenden und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. [... aus dem Text; Autor:innen sind die Seminarteilnehmenden]
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Beamtenüberleitung anläßlich der Privatisierung von öffentlichen UnternehmenSchönrock, Sabrina 15 February 2000 (has links)
Mit der Privatisierung von öffentlichen Unternehmen ist die Frage verknüpft, ob und auf welche Weise die bisher bei den öffentlichen Unternehmen beschäftigten Beamten bei den privatisierten Unternehmen zu beschäftigen sind, und welche Rechtsfolgen sich für die bei privaten Unternehmen beschäftigten Beamten aus dieser "Zwischenstellung" zwischen öffentlichem Dienstrecht und privatem Arbeitsrecht ergeben. Da bei der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen in der Regel der bisherige von dem Beamten besetzte Dienstposten verloren geht, ist eine dauernde Zuweisung des Beamten an die privatisierte Einrichtung unerläßlich. Im Fall der formellen Privatisierung im kommunalen Bereich fehlt es - anders als bei den Privatisierungsprojekten "Post und Bahn" des Bundes - sowohl an einer verfassungsrechtlichen Grundlage, die einen Einsatz von Beamten im privatwirtschaftlichen Sektor gegenüber Art. 33 Abs. 4 und 5 GG verfassungsrechtlich absichert, als auch an einfachgesetzlichen Bestimmungen, die sich mit der Rechtslage der in den privatisierten Einrichtungen beschäftigten Beamten befassen. So ist der durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vom 24.02.1997 eingefügte § 123a Abs. 2 BRRG eine Ermächtigungsnorm, die die Zuweisung der Beamten an eine privatisierte Einrichtung des öffentlichen Rechts auch ohne Zustimmung des betroffenen Beamten in Verbindung mit einer formellen Privatisierung ermöglicht. Die Rechtsverhältnisse zwischen Privatisierungsbeamten, öffentlichem Dienstherrn und privater Gesellschaft sind anders als im PostPersRG bzw. DBGrG nicht ausgestaltet worden. Trotz der Tätigkeit für eine private Gesellschaft bleibt für die bei der DBAG und bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost wie auch für die gemäß § 123a Abs. 2 BRRG zugewiesenen Beamten der Beamtenstatus erhalten. Dies ergibt sich insbesondere aus der normierten "Wahrung der Rechtsstellung" in Art. 143a Abs. 3 Satz 3, Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG sowie den Ausführungsgesetzen und in § 123a Abs. 3 BRRG. Denn unter Wahrung der Rechtsstellung ist nicht lediglich der Beibehalt des Amtes im statusrechtlichen Sinn, sondern auch der Beibehalt der bereits erworbenen beamtenrechtlichen Position und der damit verbundenen Rechte und Pflichten zu verstehen. Insbesondere wird die Dienstherrenfähigkeit nicht auf die privatisierten Unternehmen übertragen. Eine Übertragung von Dienstherrenbefugnissen findet lediglich auf die DBAG und auf die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost statt, nicht aber auf die privatisierten Einrichtungen der Kommunen. Damit wird die Anbindung des zugewiesenen Beamten an seinen öffentlichen Dienstherrn gestärkt und das Direktions- und Weisungsrecht gesichert. Der privaten Gesellschaft verbleibt lediglich eine sachbezogene Kontrolle der Arbeitsergebnisse. Der beamtenrechtliche Pflichtenkanon wie auch das Disziplinarrecht bleiben für die privatisierten Beamten anwendbar. Auch für den beschäftigungsbezogenen Bereich ist eine Anwendung des Arbeitsrechts ausgeschlossen. Ein Streikrecht steht weder den privatisierten Beamten im Bund noch den zugewiesenen Beamten in den Kommunen zu. Für die Interessenvertretung finden sich für die Post- und Bahnbeamten unterschiedliche Regelungen. Einheitlich besteht jedoch für die Wahl zum Betriebsrat eine gesetzliche Arbeitnehmerfiktion. Da eine solche Regelung für die nach § 123a Abs. 2 BRRG zugewiesenen Beamten nicht vorgesehen, und die normierte Arbeitnehmerfiktion auch nicht analog auf die gemäß §123a Abs. 2 BRRG zugewiesenen Beamten anwendbar ist, verbleibt es sowohl in statusrechtlichen als auch in betrieblichen Angelegenheiten bei der Zuständigkeit des Personalrats der Entsendebehörde bzw. bei deren Auflösung des Personalrats derjenigen Personalbehörde, die den Beamten planstellenmäßig führt. / During the last years several former public institutions have been taken into private ownership. In this context, the privatisation of the Deutsche Bundespost and the Deutsche Bundesbahn were the initial projects of outsourcing in Germany. However, the transfer of the civil servants to a private employment is still a major issue of discussion. In order to avoid any conflict with the Article 33 GG the German Constitution has been changed prior to the privatisation of the Deutsche Bundespost and the Deutsche Bundesbahn. In addition, with the amendment of the civil service law in 1997, a new paragraph 123a Abs. 2 BRRG was introduced, allowing the transfer of civil servants to private companies even against their will under the condition that the government is sharing the majority of the private company. Despite this amendment, the consequences of such a transfer of a civil servant to a private employment are not precised by law, except some complicate and misunderstandable arrangements for post and railway officials (PostPersRG and DBGrG). Therefore, this study aimed to investigate whether public civil service law or civil industrial law is applicable for these civil servants. In conclusion, civil service law is applicable for civil servants in a private company as well as for regular civil servants. That includes the application of all rights and duties in relation to the civil service, especially disciplinary proceedings, the prohibition of strike, the responsibility of the public employer and the competence of the staff council for civil servants.
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Kompetenzerwerb durch Engagement in öffentlichen Einrichtungen: die Profillinie Bibliothekspädagogik im Masterstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der HTWK LeipzigKeller-Loibl, Kerstin 19 February 2019 (has links)
Wie kann ein Transfer zwischen Hochschule und Gesellschaft gelingen? Am Beispiel der Profillinie Bibliothekspädagogik im Masterstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig) wird gezeigt, wie durch eine enge Verknüpfung von Lehre und Praxis Studierenden ein Einstieg in gesellschaftliches Engagement ermöglicht wird. Die Bedingungen und positiven Faktoren des Gelingens von Service Learning von der organisatorischen Planung bis zur Umsetzung werden anhand dieses Beispiels dargestellt. Dabei wird nicht nur die Perspektive
der Lernenden, sondern auch die der Lehrenden und der Praxiseinrichtungen betrachtet.
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Durchmischung und Dynamik: die Chemnitzer Stadthalle und ihre polyvalenten RäumeRichter, Juliane 23 July 2021 (has links)
Ausgehend von kybernetischen Systemmodellen wurden in der DDR Entwürfe für multifunktionale Aufführungsräume geschaffen. In diesem Beitrag wird die Entwicklung des Typus „Kulturzentrum“ als Aufführungsraum am Beispiel der zwischen 1969 und 1974 errichteten Chemnitzer Stadthalle nachgezeichnet. Zusammen mit dem Berliner Institut für die Technologie kultureller Einrichtungen entwickelte die VEB Industrieprojektierung Karl-Marx-Stadt mit dem Chefarchitekten Rudolf Weißer einen neuen Bautypus mit vielfältig wandelbaren Bühnenräumen. Der multifunktionelle Gebäudekomplex ist mit der differenzierten Kubatur, der dynamischen Grundrissform und der Verbindung von Architektur und Kunst ein herausragender Kulturbau. Die Planungs- und Baugeschichte über einen Zeitraum von zwölf Jahren, vom Entwurf für ein Haus der Kultur und Wissenschaften bis zur ausgeführten Stadt- und Kongresshalle, wird dargestellt und die innovative Raumlösung kontextualisiert.
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Analyzing the impacts of built environment factors on vehicle-bicycle crashes in Dutch citiesAsadi, Mehrnaz, Ulak, M. Baran, Geurs, Karst T., Weijermars, Wendy, Schepers, Paul 03 January 2023 (has links)
Cycling safety policy and research have mostly focused on cycling infrastructure, cyclists' behavior, and safety equipment in the past decades. However, the role ofbuilt environment characteristics (BECs) in the safety of cyclists has not yet been fully examined. For the Netherlands, this is rather surprising given the significant modal share of bicycles in daily trips, the importance attributed to urban spatial planning, and it being one of the most planned countries in the world. Despite the considerable improvements that have ta1cen place in traffic safety over the decades, the ( actual) number of cyclist deaths between 2011 and 2020 increased by on average 2% per year; the cyclists bad a major portion oftraffic death (followed by passenger cars); also, almost onethird of traffic death happened in built-up a.reas (about 25% of fatalities occurred on 50km/h roads in urban areas) in this period. Considering the aim of construction of on average 75,000 new homes per year until 2025, as weil as promoting bicycle use in as a healthy and sustainable mode of transport in the N etherlands, underst.anding the relationships between the BECs and cycling safety is invaluable for improving the safety of cyclists.
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ARCH4HEALTH - Psyche & Raum: Sommersemester 2023Kolodziej, Carolina, Gensel, Leoni, Marquardt, Gesine 23 April 2024 (has links)
Im Sommersemester 2023 haben sich 18 Architekturstudierende im Rahmen des ARCH4HEALTH Student Research Lab an der Professur für Sozial- und Gesundheitsbauten der TU Dresden mit dem Thema Psyche & Raum beschäftigt. In Kooperation mit dem Referat für psychiatrische Versorgung und Suchtfragen des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurde der Fokus auf psychiatrische Einrichtungen gerichtet. Dabei wurden klinische Einrichtungen mit Einheiten wie der Akutpsychiatrie, der Gerontopsychiatrie und der forensischen Psychiatrie betrachtet, wie auch psychiatrische Wohnstätten. Im Rahmen von eigenen Forschungsprojekten
wurde aktuellen Fragestellungen zu Nutzerbedürfnissen, planerischen und gestalterischen Anforderungen nachgegangen. Aus den Forschungserkenntnissen wurden erste Ideen und Konzepte erarbeitet. In diesem Buch werden die Ergebnisse der studentischen Forschungsprojekte der Module AD 610, AD 951 und AD 651 präsentiert.:1. Vorwort
2. Einleitung
3. Forschungsartikel
4. Poster
5. Stegreifentwürfe
6. Rückblick & Ausblick
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Editorial Herbst 201729 July 2019 (has links)
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