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Digitalisierung der BundesgerichteBuchstaller, Clara-Maria, Wais, Niklas 10 August 2023 (has links)
Fraglos sieht sich auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner täglichen Arbeit
mit den Auswirkungen der Digitalisierung konfrontiert. Als Bundesgericht sind die damit
verbundenen Herausforderungen und Chancen jedoch andere als im Fall der
unterinstanzlichen Gerichte, deren Digitalisierungsbemühungen die Schlagzeilen
bestimmen. Dieser Beitrag soll die Besonderheiten höchstrichterlicher Arbeit im Kontext
des digitalen Wandels beleuchten, soweit es eine Betrachtung aus der Außenperspektive
zulässt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Rolle des Föderalismus als
maßgebliches Hindernis einer bundeseinheitlichen Digitalisierungsstrategie gelegt.
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Das Bundesverwaltungsgericht als UmweltgerichtFaßbender, Kurt, Koch, Arthur, Keil, Frida, Dohrn, Maximilian 10 August 2023 (has links)
Die Rechtsprechung des BVerwG ist für die Auslegung und Durchsetzung des
Umweltrechts von herausragender Bedeutung. Insofern ist das BVerwG jedenfalls faktisch
auch ein Umweltgericht. Angesichts dessen sollte in einer Sonderausgabe des Leipzig Law
Journal zum 70. „Geburtstag“ des Gerichts ein Beitrag zu diesem Thema nicht fehlen. Daher
werden im Folgenden nach einer Einführung drei praktisch bedeutsame Beispiele aus
der Rechtsprechung des BVerwG nachgezeichnet und kritisch analysiert.
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Pastiches und der neue § 51a UrhG: Grundlagen, Auslegung und RechtsfolgenBrandes, Maja Ansoaldis 10 August 2023 (has links)
Das Nutzen fremder Werke als Karikaturen, Parodien oder Pastiches wird
insbesondere durch die Digitalisierung wesentlich erleichtert. Die Schranken des
Urheberrechts müssen an diese Modernisierung angepasst werden, um die Kunst- und
Meinungsfreiheit zu schützen. Der neue § 51a UrhG soll und muss die urheberrechtliche
Lücke zum Schutz kreativer moderner Schaffensformen schließen und erscheint im Zuge
der Digitalisierung unabdingbar. Fraglich ist nur, wie weit die Grenzen für diesen Schutz
gezogen werden sollten und inwiefern sie dann überhaupt noch schützen.
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Leipzig Law JournalLeipzig Law Journal e.V. 18 February 2022 (has links)
Die Idee für eine solche Zeitschrift entstand Anfang
des Jahres 2020 auf einem Seminar, für das eine Gruppe Leipziger
Studierender nach Miami reiste, um über Recht und Gesellschaft zu
diskutieren. Teil der US-amerikanischen Gruppe war Hanna Gordon, die Chefredakteurin der „University of Miami Law Review“ die uns mit dem Konzept der US-amerikanischen Law Reviews in Berührung brachte.
Im Herbst desselben Jahres zu Beginn des Wintersemesters fassten wir den
Entschluss, das Leipzig Law Journal nach US-amerikanischem Vorbild in
Leipzig ins Leben zu rufen.
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Leipzig Law JournalLeipzig Law Journal e.V. 18 February 2022 (has links)
Die erste Ausgabe des Leipzig Law Journal ist das Ergebnis internationalen
Austauschs und außerordentlichen Engagements der Studentinnen und
Studenten der Redaktion. Die Idee für eine solche Zeitschrift entstand Anfang
des Jahres 2020 auf einem Seminar, für das eine Gruppe Leipziger
Studierender nach Miami reiste, um über Recht und Gesellschaft zu
diskutieren. Teil der US-amerikanischen Gruppe war Hanna Gordon, die Chefredakteurin der „University of Miami Law Review“ die uns mit dem Konzept der US-amerikanischen Law Reviews in Berührung brachte.
Im Herbst desselben Jahres zu Beginn des Wintersemesters fassten wir den
Entschluss, das Leipzig Law Journal nach US-amerikanischem Vorbild in
Leipzig ins Leben zu rufen.
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Verbraucherverträge als Smart ContractsJunghöfer, Jakob 18 February 2022 (has links)
Smart Contracts sind ein digitales Werkzeug, das die Durchführung eines Vertrags automatisieren soll. Großes Potenzial wird den Smart Contracts für Verbraucherverträge nachgesagt, die gleichförmig und in Masse geschlossen werden. Sie sollen sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer die Durchsetzung Ihrer Rechte beschleunigen, vergünstigen und teilweise erst ermöglichen. Eine Einordnung in das deutsche Recht soll Gegenstand dieses Beitrags sein.
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Die Zerstörung von Kunstwerken: Ein Konflikt zwischen Urheberrechts- und Eigentumsschutz i.R.v. § 14 UrhGMehner, Michelle Patricia 21 February 2022 (has links)
In Abkehr von der bisher wohl überwiegenden Meinung hat der BGH Anfang 2019 erstmalig entschieden, dass § 14 UrhG auf die Zerstörung von Kunstwerken anwendbar ist. Dies könnte die Bereitschaft der Urheber stärken, gegen die Vernichtung ihrer geschaffenen Werke gerichtlich vorzugehen, obgleich der Erfolg einer Klage vom Ausgang der Interessenabwägung i.R.v. § 14 UrhG abhängt.
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Haftung des Vorstands für Menschenrechtsverstöße der eigenen AktiengesellschaftWundrich, Florian 21 February 2022 (has links)
Menschenrechtsverletzungen und deren juristische Aufarbeitung stehen neuerdings vermehrt im medialen Fokus. Ein Grund ist unter anderem der Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Sorgfaltspflichtengesetzes. Dieses „dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage“. Der Aufsatz untersucht zunächst die Vorstandshaftung vor Einführung des Entwurfs und diskutiert sodann dessen Auswirkungen.
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Umweltrechtlicher Rechtsschutz Einzelner gegen InfrastrukturprojekteViehstädt, Lukas 21 February 2022 (has links)
Der folgende Beitrag beleuchtet zwei gegenläufige Entwicklungen des Rechtsschutzes im nationalen Umweltrecht. Einerseits wird anhand eines EuGH-Urteils gezeigt, wie Individualklagerechte durch Völker- und Unionsrecht ausgebaut werden. Andererseits wird dargestellt, wie der Bundesgesetzgeber den Rechtsschutz gegen
Infrastrukturprojekte durch Maßnahmengesetze beschneidet, und kritisch hinterfragt, ob dieses Vorgehen verfassungs-, europarechts- sowie völkerrechtskon-form ist.
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Untreue durch schwarze Kassen in der PrivatwirtschaftSchröder, Richard 21 February 2022 (has links)
Die Fallgruppe der schwarzen Kasse ist eine der umstrittensten des Untreuetatbestandes und ein „Klassiker“ des Wirtschaftsstrafrechts. Dennoch zeichnet sich weiterhin Bewegung ab, wie BGH NStZ 2018, 105 ff. und BGH wistra 2019, 190 ff. verdeutlichen. Aus diesem Grunde lohnt es sich, die Grundsätze dieser Fallgruppe klar und kritisch anhand der zentralen Entscheidungen herauszustellen und anders als die Rechtsprechung. zwischen den relevanten Anknüpfungspunkten streng zu differenzieren.
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