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Die aktuelle Entscheidung - Die rückwirkende Aufhebung des ArbeitsverhältnissesUlrici, Bernhard, Schwenk, Annika 23 May 2024 (has links)
Streiten die Parteien eines Arbeitsverhältnisses über einen
Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines abfindungsdotierten
Aufhebungsvertrags, ist der Fall regelmäßig
so gelagert, dass die Aufhebung zu einem bestimmten Stichtag
erfolgen soll, welcher – jedenfalls im Zeitpunkt der letztinstanzlichen
Entscheidung – in der Vergangenheit liegt. Der
Sache nach ist das Begehren des Klägers dann auf Abschluss
eines Vertrags gerichtet, mit dem das Arbeitsverhältnis rückwirkend
beendet werden soll. Hiermit jüngst konfrontiert hat
das BAG ohne tiefgehende Auseinandersetzung angenommen,
dass die rückwirkende Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses
nicht möglich ist, soweit dieses noch vollzogen wurde.
Diese Ansicht soll nachfolgend zu ihren Wurzeln zurückverfolgt
und kritisch hinterfragt werden. Dabei wird für Studenten
zugleich erkennbar, wie wichtig eine wissenschaftlich
exakte Arbeitsweise ist.
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Auslegung, Umdeutung und Anfechtung von WillenserklärungenGrobe, Tony, Schellenberg, Kevin 16 May 2024 (has links)
Der Umgang mit Auslegung, Umdeutung und Anfechtung
von Willenserklärungen gehört zum täglich Brot des Juristen. Es handelt sich dabei um fundamentale Instrumente, welche dieser beherrschen muss. Erst wenn der Inhalt
einer Willenserklärung nach §§ 133, 157 BGB erforscht wurde, ist es möglich, eine ergänzende Auslegung vorzunehmen oder wenn festgestellt wurde, dass die Erklärung
nichtig ist, eine Umdeutung der Erklärung nach § 140 BGB
in Betracht zu ziehen. Auch im Hinblick auf die Anfechtung bildet die Auslegung den Ausgangspunkt. Hier sollte
dem Bearbeiter klar sein, dass Irrtümer bei der Willensäußerung bzw. -übermittlung stets anfechtbar sind, während Irrtümer im Rahmen der Willensbildung nur in den
gesetzlichen Fällen zur Anfechtung berechtigten
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Entscheidungen – Straf- und Strafprozessrecht: Urteil des BGH vom 16.11.2006 - 3 StR 139/06Mosbacher, Andreas 22 May 2024 (has links)
Die gegen die vorstehend abgedruckte Entscheidung des BGH
erhobene Verfassungsbeschwerde wurde von einer Kammer des
Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
Die knappe Begründung wird hier abgedruckt, weil sie
sich auch sachlich zu den Fragen um §§ 55, 238 Abs. 2 StPO, zur
Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen und zur Schuldspruchänderung
in malam partem durch das Revisionsgericht verhält.
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Examensklausur Unternehmensrecht ; Schwerpunktbereich: Zwei Streitköpfe werden nimmer einsJonas, Laura, Schellenberg, Kevin 19 June 2024 (has links)
Diese Klausur im gehobenen Anforderungsbereich wurde im
Sommersemester 2020 als Prüfungsaufgabe im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht an der Juristenfakultät
der Universität Leipzig gestellt. Die Bearbeitungszeit betrug
vier Stunden.
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Strafzumessung durch Richter und LaienHoven, Elisa, Weigend, Thomas 11 July 2024 (has links)
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Reichsbürger und Selbstverwalter: Eine Information des Sächsischen Verfassungsschutzes08 October 2020 (has links)
Das LfV Sachsen bietet ab sofort ein aktualisiertes Informationsblatt zu den »Reichsbürgern und Selbstverwaltern« an.
Redaktionsschluss: 31.05.2017
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Wohngeld: Ratschläge und Hinweise03 November 2020 (has links)
Broschüre mit Informationen und Hinweisen zum Thema Wohngeld
6., unveränderte Auflage, Stand: August 2013
Entspricht der Veröffentlichung in der Sächsischen Publikationsdatenbank: 8. Auflage, Redaktionsschluss: 30.06.2015
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Substanzgestützte Psychotherapie – Wege zur Legalisierung einer neuen BehandlungFritz, Markus 14 January 2021 (has links)
Die Arbeit untersucht verschiedene Möglichkeiten, wie die Substanzgestützte Psychotherapie im deutschen Rechtssystem legalisiert werden kann. Es stellen sich zwei grundlegende Fragen: in welcher juristischen Form soll die Substanzgestützte Psychotherapie geregelt werden und wie detailliert muss eine solche Regelung sein?
Zunächst wird die Vorgeschichte der Psychedelika in der Psychiatrie kurz dargestellt. Erörtert wird, warum ihre Wiedereinführung vorteilhaft sein könnte. Die beiden Substanzen Psilocybin und MDMA - die derzeit aussichtsreichsten Kandidaten - werden vorgestellt und der aktuelle Stand der Diskussion umrissen. Es wird aufgezeigt, welche weiteren Probleme, neben der Verschreibbarkeit bisher verbotener Substanzen, auf dem Weg zur Legalisierung gelöst werden müssen: Abgrenzung zu anderen Verfahren, Balance zwischen Patientenschutz/ Standardisierung und Therapiefreiheit, Finanzierung über die gesetzlichen Krankenkassen, Zuständigkeit des Staates versus ärztliche Selbstverwaltung.
Anhand von Beispielen aus dem In- und Ausland werden verschiedene Wege der Regelung dargestellt und in ihren Vor- und Nachteilen diskutiert. Unterschieden wird zwischen Varianten einer “kleinen Lösung” mit geringen Eingriffen auf Gesetzesebene und weitgehend untergesetzlicher Normierung und einer “großen Lösung” mit einem neuen Substanzgestützte-Psychotherapie-Gesetz. Für die kleine Lösung werden die Regelungen für verschiedene schon in Gebrauch befindliche Psychopharmaka sowie für die Substitutionstherapie opiatabhängiger Patienten herangezogen.
Schließlich wird der Versuch unternommen, aus diesen Untersuchungen den Entwurf eines deutschen Substanzgestützte-Psychotherapie-Gesetzes abzuleiten. Die Argumente für und gegen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Normierung werden zusammengeführt und in einen größeren gesellschaftlichen Rahmen gestellt. Die möglichen Vorteile einer großen (gesetzlichen) Lösung gegenüber den verschiedenen kleinen Varianten werden abschließend herausgearbeitet.
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Entscheidungsbaum für die Veröffentlichung von ForschungsdatenBaumann, Paul, Krahn, Philipp, Lauber-Rönsberg, Anne 09 December 2020 (has links)
Der Entscheidungsbaum soll einen Überblick über Fragen der Zuordnung von Forschungsdaten geben, die sich bei der Veröffentlichung stellen. Dieser Entscheidungsbaum erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die gegebenen Informationen stellen Grundsätze dar. Eine Einzelfallprüfung kann daher nicht gewährleistet werden. Aus dem Einzelfall oder aus Landesgesetzen können sich Besonderheiten ergeben, die hier nicht berücksichtigt werden konnten.
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Entziehung der Fahrerlaubnis und FahrverbotRoß, Carl Christian 07 September 2021 (has links)
Anlassdelikte für die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung eines Fahrverbotes sind oft Massendelikte. Der Begründungsaufwand in Urteilen ist oft herabgesetzt, was nicht zu beanstanden ist. Einige Gerichte setzten jedoch auch den Prüfungsaufwand bedenklich herab. Oft werden ohne nähere Prüfung des Einzelfalls informelle Straftabellen zugrunde gelegt. Einer zu starken Herabsetzung des Prüfungsumfanges muß entgegengewirkt werden. Auf der einen Seite stehen zwar der staatliche Strafanspruch und die Pflicht des Schutzes der Verkehrsteilnehmer. Auf der anderen Seite steht jedoch die Handlungsfreiheit des Betroffenen. Eine zu ungenaue Prüfung kann nach beiden Seiten schädlich sein.
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