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Kommunaler Investitionsbedarf im Freistaat Sachsen

Hesse, Mario, Redlich, Matthias, Diesener, Christoph 03 April 2017 (has links) (PDF)
\"Investitionen sind das Fundament für Wachstum und Beschäftigung einer Volkswirtschaft. Ein moderner Kapitalstock (...) ermöglicht ein intaktes und qualitativ hochwertiges Gemeinwesen. (...) Während eine sinkende Anzahl der Erwerbspersonen eine Anpassung des Kapitalbestands bedingt, erfordert es gleichzeitig spezifische und umfangreiche Investitionen, um den sich verändernden Verhältnissen in einer alternden Gesellschaft zu begegnen.\" Was für Deutschland als Bundesstaat gilt, ist natürlich ebenso für seine Gebietskörperschaften gültig - doch sind die Rahmenbedingungen für diese aus verschiedensten Gründen (politischen, wirtschaftlichen, demographischen, historischen, geographischen usw.) teilweise recht unterschiedlich. Wenn Steuererhöhungen oder zusätzliche Neuverschuldung zur Finanzierung von höheren Investititionsausgaben politisch nicht durchsetzbar bzw. gesellschaftlich nicht erwünscht sind, liegt ein wesentlicher Baustein zur qualitativen Verbesserung öffentlicher Infrastruktur in effizienteren öffentlichen Investitionen. Das ÖPP-Kompetenzzentrum Sachsen (seit dem 01. Juni 2015 Kompetenzzentrum für Infrastruktur Sachsen, KIS) hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch empirische Datenerhebungen die zum Teil emotional geführte öffentliche Debatte über Investitionen und deren Beschaffungswege zu versachlichen und Handlungsempfehlungen zur Stärkung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen im Freistaat Sachsen zu erarbeiten. Die hier vorliegende Studie ist ein Baustein auf dem Weg in diese Richtung.
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Kommunaler Investitionsbedarf im Freistaat Sachsen - Befragung 2016

Kilian, Maike, Hesse, Mario, Redlich, Matthias, Starke, Tim, Sydow, Julia 04 April 2017 (has links) (PDF)
Öffentliche Investitionen sind von großer Bedeutung für die Entwicklung des Wohlstands und des Wachstumspotenzials einer Volkswirtschaft. Ein Großteil der öffentlichen Investitionen wird hierbei traditionell von den Kommunen getragen. Dieser Anteil hat sich jedoch über die vergangenen gut 20 Jahre stark rückläufig entwickelt. Zudem reicht die kommunale Bruttoinvestitionstätigkeit seit 2003 nicht mehr aus, um die fortlaufende Abnutzung der Infrastruktur zu kompensieren. Da davon ausgegangen werden kann, dass ausbleibende Investitionen in die Infrastruktur zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen, wird in der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig von einem kommunalen Investitions- und Sanierungsstau gesprochen. Dieser geht noch über den Verzehr des vorhandenen Vermögens hinaus und beinhaltet auch weitergehende Investitionsbedarfe zur Begegnung gegenwärtiger Herausforderungen. Auf Grundlage der eigenen Datenerhebung des KIS ist der Investitionsbedarf in den kommunalen Kernhaushalten im Freistaat Sachsen in den nächsten fünf Jahren (2016-2020) auf insgesamt 6,48 Milliarden Euro zu schätzen. Die höchsten Investitionsbedarfe bestehen in den Bereichen Verkehr (23 %) und Schule (15 %). Es folgenSiedlungswasserwirtschaft/Gewässerinfrastruktur (12 %) und Sport-/Freizeiteinrichtungen (9 %). Der Anteil für Kindertagesstätten fällt mit 7 Prozent vergleichsweise gering aus. Im Rahmen der Befragung wurde zusätzlich zwischen Investitions- und Instandhaltungsbedarfen differenziert. Dies ist gerade im Kontext der kommunalen Doppik von besonderer Relevanz. Der Instandhaltungsbedarf in den nächsten fünf Jahren ist auf rund 1,38 Milliarden Euro zu beziffern. Die anteilige Zusammensetzung nach Aufgabenbereichen gestaltet sich dabei überwiegend ähnlich zu der des Investitionsbedarfs. Eine Ausnahme bildet der Bereich Verkehr, auf den gut ein Drittel des geschätzten Instandhaltungsbedarfs entfällt. Die tatsächlichen Investitionen der sächsischen Kommunen entwickeln sich seit einigen Jahren rückläufig. Seit 2013 liegt das kommunale Investitionsniveau im Freistaat Sachsen zudem im Gegensatz zu den Vorjahren nicht mehr über dem Bundesdurchschnitt, obwohl die ostdeutschen Länder und Kommunen als Gesamtheit noch bis einschließlich 2019 durch den Solidarpakt II eine überdurchschnittliche Finanzausstattung erhalten. Insofern ist auch hier ein Substanzverzehr zu vermuten. Um in den nächsten Jahren keinen weiteren Nachholbedarf aufzubauen, sollte das künftige Investitionsverhalten der Kommunen deshalb zumindest verstetigt werden. Die Ergebnisse der Studie zeigen zudem, dass die meisten Kommunen Investitionen erst mit Hilfe von Fördermitteln realisieren können. Darüber hinaus sind insbesondere kleinere Kommunen auf die Einbindung externen Sachverstandes angewiesen. Unterstützungsbedarf besteht dabei in allen Phasen des Lebenszyklus, insbesondere bei bautechnischen, betriebswirtschaftlichen und vergaberechtlichen Fragen.
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Management und Investitionen - Infrastrukturprojekte neu denken

Kratzmann, Alexander, Redlich, Matthias 04 April 2017 (has links) (PDF)
Seit einigen Jahren besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein massiver Nachholbedarf im Hinblick auf Investitionen in öffentliche Infrastruktur. Ein erheblicher Teil dieses Rück-stands ist dabei auf der kommunalen Ebene zu verorten. Neben der allgemein angespann-ten Finanzlage der Kommunen konnten vor allem Steuerungs- und Managementprobleme im Investitionsprozess als entscheidende Treiber dieser Entwicklung ausgemacht werden. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2014 die unabhängige Expertenkommission „Stär-kung von Investitionen in Deutschland“ vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beauftragt, Lösungsansätze für die bestehenden Probleme zu erarbeiten. Heraus-gekommen sind Vorschläge, die die Ursachen des Investitionsrückstands berücksichtigen, allerdings hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der sog. Infrastrukturgesellschaften in weiten Teilen vage bleiben. Insbesondere wird nicht geklärt, ob und inwieweit bzw. unter welchen organisatorischen Rahmenbedingungen sich die Vorschläge auf die kommunale Ebene übertragen lassen. Im Rahmen dieser Analyse werden die Vorschläge der Expertenkommission einer kritischen Betrachtung unterzogen. Dazu werden im ersten Schritt aus den Vorschlägen der Exper-tenkommission Grundkonzeptionen abgeleitet. Die Aufgabenbereiche der Infrastrukturge-sellschaften umfassen so die Bereitstellung von Beratungsleistungen, die Projektrealisierung sowie die Projektfinanzierung. Im zweiten Schritt werden dafür vorhandene Anwendungs-beispiele identifiziert und analysiert. Zusammenfassend ist dabei festzustellen: Überregionale Beratungseinrichtungen bieten eine Möglichkeit, den Investitionsprozess für Kommunen transparenter zu gestalten und ihnen spezifisches Know-how zur Verfügung zu stellen. Eine über die Beratung hinausge-hende Gesellschaft, die zusätzlich eigenständig Aufgaben des Projektmanagement und der -steuerung oder den gesamten Realisierungsprozess sowie ggf. auch die Bewirtschaf-tung der Infrastruktureinrichtung übernehmen kann, erscheint ebenfalls sinnvoll. In der Praxis ist dies für die kommunale Ebene allerdings schwer umsetzbar. Zweckverbände, die den Infrastrukturbetrieb für Kommunen gebündelt wahrnehmen, können als erster Zwi-schenschritt gesehen werden, der schon heute in einigen Bereichen vorzufinden ist. Angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels sowie der allgemein angespannten Finanzsituation vieler Kommunen muss in der Zukunft aber verstärkt über den Ausbau solcher Arrangements und praktikable Alternativen nachgedacht werden. Die Implementierung von Infrastrukturfonds, die finanzschwachen Kommunen zusätzliches Kapital für Investitionen zur Verfügung stellen sollen, lohnt sich für die Kommunen nur dann, wenn tatsächlich eine finanzielle Entlastung stattfindet. Hierzu könnte die Bündelung einer Vielzahl ähnlicher kommunaler Projekte innerhalb eines Fonds beitragen, allerdings existiert ein derartiges Modell derzeit noch nicht.
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Kommunaler Investitionsbedarf und ÖPP in Sachsen

Hesse, Mario, Lück, Oliver, Redlich, Matthias 03 April 2017 (has links) (PDF)
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage in den Kommunen und eingebettet in einen Prozess der Binnenmodernisierung der Kommunalverwaltungen, der Einführung der Doppik und einer intensiven Debatte um die effizientere und effektivere Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen sowie deren Bereitstellungsstrukturen steigt die Attraktivität von lebenszyklusorientierter Infrastrukturbeschaffung für die kommunale Ebene. Damit nimmt auch der Bedarf an unterstützender Beratung der kommunalen Ebene zu. Diese hängt einerseits mit den naturgemäß begrenzten Kapazitäten – bei gleichzeitig erhöhtem Abstimmungsdarf zwischen den Akteuren auf lokaler Ebene und der hohen Komplexität der Thematik über einen längeren Realisierungszeitraum – zusammen. Hier kann durch wissenschaftliche Expertise und praxisfundierte Begleitung ein Mehrwert geschaffen werden. Gleichzeitig können durch ein intensives Erfahrungsmanagement Optimierungspotentiale aus bestehenden ÖPP-Projekten generiert werden. Bei heutigen lebenszyklusorientierten Infrastrukturprojekten werden alle Phasen einer Infrastruktureinrichtung ganzheitlich über ihre gesamte Lebensdauer hinweg betrachtet und dabei ggf. Effizienz- und Einspareffekte im Vergleich zur konventionellen Realisierung aufgezeigt. Dies kann eine transparente und mit Blick auf notwendige Finanzströme antizipative Wirkung entfalten, die den Prozess nachhaltiger steuert als der konventionelle Fall. Die Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen stehen diesem Ansatz derzeit noch verhalten gegenüber, was häufig daraus resultiert, dass lebenszyklusorientierte Infrastrukturbeschaffung und deren Folgen und Wirkungen teilweise unreflektiert diskutiert und in den Modellen vermischt werden. Die vorliegende Untersuchung hat das Ziel, Ansprüche an und Erfahrungen mit Infrastrukturbeschaffung – konventionell oder lebenszyklusbasiert – in den sächsischen Kommunen darzulegen und darauf aufbauend den Städten und Gemeinden im Freistaat in der Kommunalberatung unterstützend und kritisch zur Seite zu stehen. Eine einzelfallbezogene Analyse statt pauschaler Urteile ist hierbei stets notwendig.
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Doppikeinführung und Anreizwirkung auf kommunale Investitionen

Egerer, Elsa 04 April 2017 (has links) (PDF)
Die vorliegende KIS Analyse untersucht die These \"Die Doppik erschwert den Haushaltsausgleich und senkt damit die kommunalen Investitionen\". Disese kann auf der Grundlage folgender Ausführungen nicht pauschal bestätigt werden. In Kapitel 2 wird die These zunächst in einen breiteren Kontext gestellt und festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht der alleinige Wirkungsmechanismus ist, über welchen die Doppik Einfluss auf kommunale Investitionen nimmt. Hierbei wird insbesondere auf die Adressatenvielfalt der kommunalen Rechnungslegung und spezifische öffentliche Haushaltsziele eingegangen. Die Argumentation gründet auf einen Exkurs zu den Möglichkeiten kommunaler Bilanzpolitik im Rahmen der Vermögensbewertung bei Erstellung einer Eröffnungsbilanz. In Kapitel 3 werden verschiedene Finanzierungsformen der Infrastrukturbeschaffung im kameralen und doppischen Haushalt miteinander verglichen. Es zeigt sich, dass gleiche Sachverhalte in den jeweiligen Systemen unterschiedliche Haushaltsbelastungen zur Folge haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Rahmen einer Fremdfinanzierung Tilgungs- und Nutzungsdauer auseinderfallen, oder es sich um eine Finanzierung aus vorhandenen Barwerten handelt. Bei einer umfassenden zeitlichen Betrachtung gleichen sich die Unterschiede jedoch zumeist aus. Schließlich wird das Problem aus Sicht der Ausgangsbedingungen der sächsischen Kommunen betrachtet. Unter der Annahme aussagekräftiger Daten zeigt sich, dass die im Rahmen der Doppik haushaltswirksamen Abschreibungsbelastungen die nicht mehr haushaltsrelevanten Tilgungszahlungen für die Mehrzahl der Kommunen überschreiten. Für die sächsischen Kommunen, die im Landesvergleich gering verschuldet sind, lässt sich somit durchaus eine Erschwerung des Haushaltsausgleichs begründen, sofern dieser doppisch zu erbringen ist. Derzeit gelten in Sachsen jedoch Übergangsregelungen, sodass der Haushalt nicht zwingend doppisch auszugleichen ist.
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Kommunaler Investitionsbedarf im Freistaat Sachsen: Follow-Up Studie des Kompetenzzetrums für kommunale Infrastruktur Sachsen 2014/2015

Hesse, Mario, Redlich, Matthias, Diesener, Christoph 03 April 2017 (has links)
\'Investitionen sind das Fundament für Wachstum und Beschäftigung einer Volkswirtschaft. Ein moderner Kapitalstock (...) ermöglicht ein intaktes und qualitativ hochwertiges Gemeinwesen. (...) Während eine sinkende Anzahl der Erwerbspersonen eine Anpassung des Kapitalbestands bedingt, erfordert es gleichzeitig spezifische und umfangreiche Investitionen, um den sich verändernden Verhältnissen in einer alternden Gesellschaft zu begegnen.\' Was für Deutschland als Bundesstaat gilt, ist natürlich ebenso für seine Gebietskörperschaften gültig - doch sind die Rahmenbedingungen für diese aus verschiedensten Gründen (politischen, wirtschaftlichen, demographischen, historischen, geographischen usw.) teilweise recht unterschiedlich. Wenn Steuererhöhungen oder zusätzliche Neuverschuldung zur Finanzierung von höheren Investititionsausgaben politisch nicht durchsetzbar bzw. gesellschaftlich nicht erwünscht sind, liegt ein wesentlicher Baustein zur qualitativen Verbesserung öffentlicher Infrastruktur in effizienteren öffentlichen Investitionen. Das ÖPP-Kompetenzzentrum Sachsen (seit dem 01. Juni 2015 Kompetenzzentrum für Infrastruktur Sachsen, KIS) hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch empirische Datenerhebungen die zum Teil emotional geführte öffentliche Debatte über Investitionen und deren Beschaffungswege zu versachlichen und Handlungsempfehlungen zur Stärkung öffentlicher Infrastrukturinvestitionen im Freistaat Sachsen zu erarbeiten. Die hier vorliegende Studie ist ein Baustein auf dem Weg in diese Richtung.
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Doppikeinführung und Anreizwirkung auf kommunale Investitionen

Egerer, Elsa 04 April 2017 (has links)
Die vorliegende KIS Analyse untersucht die These \'Die Doppik erschwert den Haushaltsausgleich und senkt damit die kommunalen Investitionen\'. Disese kann auf der Grundlage folgender Ausführungen nicht pauschal bestätigt werden. In Kapitel 2 wird die These zunächst in einen breiteren Kontext gestellt und festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht der alleinige Wirkungsmechanismus ist, über welchen die Doppik Einfluss auf kommunale Investitionen nimmt. Hierbei wird insbesondere auf die Adressatenvielfalt der kommunalen Rechnungslegung und spezifische öffentliche Haushaltsziele eingegangen. Die Argumentation gründet auf einen Exkurs zu den Möglichkeiten kommunaler Bilanzpolitik im Rahmen der Vermögensbewertung bei Erstellung einer Eröffnungsbilanz. In Kapitel 3 werden verschiedene Finanzierungsformen der Infrastrukturbeschaffung im kameralen und doppischen Haushalt miteinander verglichen. Es zeigt sich, dass gleiche Sachverhalte in den jeweiligen Systemen unterschiedliche Haushaltsbelastungen zur Folge haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Rahmen einer Fremdfinanzierung Tilgungs- und Nutzungsdauer auseinderfallen, oder es sich um eine Finanzierung aus vorhandenen Barwerten handelt. Bei einer umfassenden zeitlichen Betrachtung gleichen sich die Unterschiede jedoch zumeist aus. Schließlich wird das Problem aus Sicht der Ausgangsbedingungen der sächsischen Kommunen betrachtet. Unter der Annahme aussagekräftiger Daten zeigt sich, dass die im Rahmen der Doppik haushaltswirksamen Abschreibungsbelastungen die nicht mehr haushaltsrelevanten Tilgungszahlungen für die Mehrzahl der Kommunen überschreiten. Für die sächsischen Kommunen, die im Landesvergleich gering verschuldet sind, lässt sich somit durchaus eine Erschwerung des Haushaltsausgleichs begründen, sofern dieser doppisch zu erbringen ist. Derzeit gelten in Sachsen jedoch Übergangsregelungen, sodass der Haushalt nicht zwingend doppisch auszugleichen ist.
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Kommunaler Investitionsbedarf im Freistaat Sachsen: Befragung 2016

Kilian, Maike, Hesse, Mario, Redlich, Matthias, Starke, Tim, Sydow, Julia 04 April 2017 (has links)
Öffentliche Investitionen sind von großer Bedeutung für die Entwicklung des Wohlstands und des Wachstumspotenzials einer Volkswirtschaft. Ein Großteil der öffentlichen Investitionen wird hierbei traditionell von den Kommunen getragen. Dieser Anteil hat sich jedoch über die vergangenen gut 20 Jahre stark rückläufig entwickelt. Zudem reicht die kommunale Bruttoinvestitionstätigkeit seit 2003 nicht mehr aus, um die fortlaufende Abnutzung der Infrastruktur zu kompensieren. Da davon ausgegangen werden kann, dass ausbleibende Investitionen in die Infrastruktur zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen, wird in der wirtschaftspolitischen Diskussion häufig von einem kommunalen Investitions- und Sanierungsstau gesprochen. Dieser geht noch über den Verzehr des vorhandenen Vermögens hinaus und beinhaltet auch weitergehende Investitionsbedarfe zur Begegnung gegenwärtiger Herausforderungen. Auf Grundlage der eigenen Datenerhebung des KIS ist der Investitionsbedarf in den kommunalen Kernhaushalten im Freistaat Sachsen in den nächsten fünf Jahren (2016-2020) auf insgesamt 6,48 Milliarden Euro zu schätzen. Die höchsten Investitionsbedarfe bestehen in den Bereichen Verkehr (23 %) und Schule (15 %). Es folgenSiedlungswasserwirtschaft/Gewässerinfrastruktur (12 %) und Sport-/Freizeiteinrichtungen (9 %). Der Anteil für Kindertagesstätten fällt mit 7 Prozent vergleichsweise gering aus. Im Rahmen der Befragung wurde zusätzlich zwischen Investitions- und Instandhaltungsbedarfen differenziert. Dies ist gerade im Kontext der kommunalen Doppik von besonderer Relevanz. Der Instandhaltungsbedarf in den nächsten fünf Jahren ist auf rund 1,38 Milliarden Euro zu beziffern. Die anteilige Zusammensetzung nach Aufgabenbereichen gestaltet sich dabei überwiegend ähnlich zu der des Investitionsbedarfs. Eine Ausnahme bildet der Bereich Verkehr, auf den gut ein Drittel des geschätzten Instandhaltungsbedarfs entfällt. Die tatsächlichen Investitionen der sächsischen Kommunen entwickeln sich seit einigen Jahren rückläufig. Seit 2013 liegt das kommunale Investitionsniveau im Freistaat Sachsen zudem im Gegensatz zu den Vorjahren nicht mehr über dem Bundesdurchschnitt, obwohl die ostdeutschen Länder und Kommunen als Gesamtheit noch bis einschließlich 2019 durch den Solidarpakt II eine überdurchschnittliche Finanzausstattung erhalten. Insofern ist auch hier ein Substanzverzehr zu vermuten. Um in den nächsten Jahren keinen weiteren Nachholbedarf aufzubauen, sollte das künftige Investitionsverhalten der Kommunen deshalb zumindest verstetigt werden. Die Ergebnisse der Studie zeigen zudem, dass die meisten Kommunen Investitionen erst mit Hilfe von Fördermitteln realisieren können. Darüber hinaus sind insbesondere kleinere Kommunen auf die Einbindung externen Sachverstandes angewiesen. Unterstützungsbedarf besteht dabei in allen Phasen des Lebenszyklus, insbesondere bei bautechnischen, betriebswirtschaftlichen und vergaberechtlichen Fragen.
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Management und Investitionen - Infrastrukturprojekte neu denken

Kratzmann, Alexander, Redlich, Matthias 04 April 2017 (has links)
Seit einigen Jahren besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein massiver Nachholbedarf im Hinblick auf Investitionen in öffentliche Infrastruktur. Ein erheblicher Teil dieses Rück-stands ist dabei auf der kommunalen Ebene zu verorten. Neben der allgemein angespann-ten Finanzlage der Kommunen konnten vor allem Steuerungs- und Managementprobleme im Investitionsprozess als entscheidende Treiber dieser Entwicklung ausgemacht werden. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2014 die unabhängige Expertenkommission „Stär-kung von Investitionen in Deutschland“ vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beauftragt, Lösungsansätze für die bestehenden Probleme zu erarbeiten. Heraus-gekommen sind Vorschläge, die die Ursachen des Investitionsrückstands berücksichtigen, allerdings hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der sog. Infrastrukturgesellschaften in weiten Teilen vage bleiben. Insbesondere wird nicht geklärt, ob und inwieweit bzw. unter welchen organisatorischen Rahmenbedingungen sich die Vorschläge auf die kommunale Ebene übertragen lassen. Im Rahmen dieser Analyse werden die Vorschläge der Expertenkommission einer kritischen Betrachtung unterzogen. Dazu werden im ersten Schritt aus den Vorschlägen der Exper-tenkommission Grundkonzeptionen abgeleitet. Die Aufgabenbereiche der Infrastrukturge-sellschaften umfassen so die Bereitstellung von Beratungsleistungen, die Projektrealisierung sowie die Projektfinanzierung. Im zweiten Schritt werden dafür vorhandene Anwendungs-beispiele identifiziert und analysiert. Zusammenfassend ist dabei festzustellen: Überregionale Beratungseinrichtungen bieten eine Möglichkeit, den Investitionsprozess für Kommunen transparenter zu gestalten und ihnen spezifisches Know-how zur Verfügung zu stellen. Eine über die Beratung hinausge-hende Gesellschaft, die zusätzlich eigenständig Aufgaben des Projektmanagement und der -steuerung oder den gesamten Realisierungsprozess sowie ggf. auch die Bewirtschaf-tung der Infrastruktureinrichtung übernehmen kann, erscheint ebenfalls sinnvoll. In der Praxis ist dies für die kommunale Ebene allerdings schwer umsetzbar. Zweckverbände, die den Infrastrukturbetrieb für Kommunen gebündelt wahrnehmen, können als erster Zwi-schenschritt gesehen werden, der schon heute in einigen Bereichen vorzufinden ist. Angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels sowie der allgemein angespannten Finanzsituation vieler Kommunen muss in der Zukunft aber verstärkt über den Ausbau solcher Arrangements und praktikable Alternativen nachgedacht werden. Die Implementierung von Infrastrukturfonds, die finanzschwachen Kommunen zusätzliches Kapital für Investitionen zur Verfügung stellen sollen, lohnt sich für die Kommunen nur dann, wenn tatsächlich eine finanzielle Entlastung stattfindet. Hierzu könnte die Bündelung einer Vielzahl ähnlicher kommunaler Projekte innerhalb eines Fonds beitragen, allerdings existiert ein derartiges Modell derzeit noch nicht.
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Kommunaler Investitionsbedarf und ÖPP in Sachsen

Hesse, Mario, Lück, Oliver, Redlich, Matthias 03 April 2017 (has links)
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage in den Kommunen und eingebettet in einen Prozess der Binnenmodernisierung der Kommunalverwaltungen, der Einführung der Doppik und einer intensiven Debatte um die effizientere und effektivere Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen sowie deren Bereitstellungsstrukturen steigt die Attraktivität von lebenszyklusorientierter Infrastrukturbeschaffung für die kommunale Ebene. Damit nimmt auch der Bedarf an unterstützender Beratung der kommunalen Ebene zu. Diese hängt einerseits mit den naturgemäß begrenzten Kapazitäten – bei gleichzeitig erhöhtem Abstimmungsdarf zwischen den Akteuren auf lokaler Ebene und der hohen Komplexität der Thematik über einen längeren Realisierungszeitraum – zusammen. Hier kann durch wissenschaftliche Expertise und praxisfundierte Begleitung ein Mehrwert geschaffen werden. Gleichzeitig können durch ein intensives Erfahrungsmanagement Optimierungspotentiale aus bestehenden ÖPP-Projekten generiert werden. Bei heutigen lebenszyklusorientierten Infrastrukturprojekten werden alle Phasen einer Infrastruktureinrichtung ganzheitlich über ihre gesamte Lebensdauer hinweg betrachtet und dabei ggf. Effizienz- und Einspareffekte im Vergleich zur konventionellen Realisierung aufgezeigt. Dies kann eine transparente und mit Blick auf notwendige Finanzströme antizipative Wirkung entfalten, die den Prozess nachhaltiger steuert als der konventionelle Fall. Die Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen stehen diesem Ansatz derzeit noch verhalten gegenüber, was häufig daraus resultiert, dass lebenszyklusorientierte Infrastrukturbeschaffung und deren Folgen und Wirkungen teilweise unreflektiert diskutiert und in den Modellen vermischt werden. Die vorliegende Untersuchung hat das Ziel, Ansprüche an und Erfahrungen mit Infrastrukturbeschaffung – konventionell oder lebenszyklusbasiert – in den sächsischen Kommunen darzulegen und darauf aufbauend den Städten und Gemeinden im Freistaat in der Kommunalberatung unterstützend und kritisch zur Seite zu stehen. Eine einzelfallbezogene Analyse statt pauschaler Urteile ist hierbei stets notwendig.

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