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Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs

Vergin, Ute 16 December 2008 (has links)
Im nationalsozialistischem Regime wurde die Arbeitsverwaltung (Reichsarbeitsministerium, Reichsanstalt) zur so genannten Arbeitseinsatzverwaltung ausgebaut. Wesentliches Merkmal dieser Arbeitseinsatzverwaltung war die Schaffung von Sonderbehörden und -instanzen (Reichstreuhänder der Arbeit, Deutsche Arbeitsfront, Vierjahresplanbehörde, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz), die den Arbeitseinsatz effektiver planen, organisieren und leiten sollten. Die Arbeitseinsatzverwaltung war nicht nur verantwortlich für die zunehmende Entrechtung deutscher Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch für den millionenfachen Arbeitseinsatz von Fremdarbeiter(innen) und Kriegsgefangenen. Dabei erstreckten sich die Funktionen auf alle Lebens- und Arbeitsbereiche der Fremdarbeiter(innen) (Anwerbung, Deportation, Transport, Lagerunterbringung, Gesundheitsfürsorge, Lohn- und Urlaubsregelungen, Bordellbaracken, Ahndung von arbeitsrechtlichen Vergehen) und auf die Vermittlung von kriegsgefangenen Zwangsarbeitern. Der aufgeblähte Verwaltungskörper der Arbeitseinsatzverwaltung mit zu vielen Kompetenzträgern war indes nicht in der Lage, den eklatanten Arbeitskräftemangel in der deutschen Kriegswirtschaft zu beheben.

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