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Die raumplanungsrechtliche Erfassung von Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet : unter besonderer Berücksichtigung von Nutzungsplan und Ausnahmebewilligung und ihrer Abgrenzung /

Heer, Peter. January 1996 (has links) (PDF)
Univ., Diss.--Zürich, 1995.
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Standortvorbereitung im Hochhausbau

Fischer, Till. Unknown Date (has links)
Techn. Universiẗat, Diss., 2004--Darmstadt.
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Städtebauliche Qualitätssicherung bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere : zur Zusammenarbeit öffentlicher und privater Partner /

Köster, Claudia. January 2006 (has links)
Techn. Universiẗat, Diss., 2005--Hamburg.
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Eine Methodik zur Abschätzung der zukünftigen Flächenneuinanspruchnahme anhand von Bebauungsplänen

Blechschmidt, Johannes, Meinel, Gotthard 27 December 2021 (has links)
Die Flächenneuinanspruchnahme (FNI) ist in Deutschland anhaltend hoch und liegt weit über dem Flächensparziel (30 ha/Tag). Nach wie vor werden jährlich zu viele Freiraumflächen als Bauland ausgewiesen. Um das Flächensparziel zu erreichen, ist eine Steuerung auf Grundlage eines verlässlichen Flächenmonitorings notwendig. In diesem Feld hat sich ergänzend zur amtlichen Flächenerhebung der Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (IÖR-Monitor) etabliert. Dieser soll um eine Abschätzung der zu erwartenden Flächenneuinanspruchnahme perspektivisch ergänzt werden. Dazu wird hier eine Methodik vorgestellt, die auf Grundlage von Bebauungsplänen (B-Plänen) die Berechnung überplanter Freiraumfläche vornimmt. Die entwickelte Methodik wurde anhand von Daten der Bundesländer getestet, die bereits jetzt ihre B-Pläne zentral und mit GIS auswertbar online und kostenfrei zur Verfügung stellen. Das sind derzeit die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Hamburg (Stand 2020). Für diese wurden alle B-Pläne der Nutzungskategorie Siedlung bzw. Verkehr mit den ortsscharfen, aktuellen Flächennutzungsinformationen verschnitten und eine statistische Auswertung vorgenommen. Im Ergebnis stehen Informationen zu überplanten Freiraumflächen zur Verfügung, welche ein Maß für die zu erwartende FNI sind, wenn diese Planungen umgesetzt werden. Zudem kann mit dieser Methodik der Realisierungsstand von B-Plänen und die Betroffenheit verschiedener Flächennutzungsarten des Freiraums durch die geplanten Überbauungen auf allen Planungsebenen bilanziert werden.
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Die Großsiedlung Dresden-Trachau

Löwel, Karl-Heinz 26 October 2012 (has links) (PDF)
Der erste städtebauliche „Entwurf zu einer Siedlung im Stadtteil Trachau“ aus dem Jahre 1925, wurde im Hochbauamt der Stadt Dresden erarbeitet. Die Bearbeitung erfolgte auf der Grundlage einer weitsichtigen „Studie zu einem Bebauungsplan Groß – Dresden“. Bis zum Jahre 1927 /1928 erarbeitete im Hochbauamt eine Arbeitsgruppe von vier Architekten einen endgültigen Bebauungsplan. Die Stadt Dresden beteiligte sich durch Bereitstellung von Bauland und Finanzmitteln als Gesellschafter am Gesamtvorhaben. Für den Aufbau der zukünftigen Großsiedlung Trachau wurden vier Bauträger beauftragt, die bis 1932/33 tätig waren. In ihrem Auftrag arbeiteten die Architekten Hans Richter, Hans Waloschek sowie die Architektenfirma Schilling + Graebner. Wie ein Modell des Stadtbauamtes zeigt, wurden die Auffassungen der Neuen Sachlichkeit bevorzugt. Mit der “Machtübernahme“ durch das NS-Regime im Januar 1933 wurden die Baumaßnahmen abrupt unterbrochen und der Bebauungsplan entsprechend einer traditionellen Bauweise neu konzipiert. 1994 wurde die Wohnungsgenossenschaft Trachau Nord iG gegründet. 1995 wurde die Wohnungsgenossenschaft im Genossenschaftsregister eingetragen und im gleichen Jahr der Kaufvertrag unterzeichnet. 1996 Auftragserteilung, Analyse des Bauzustandes und Baubeginn. 2000 Abschlussarbeiten der Freiflächengestaltung in der Sommerperiode. Insgesamt 60 Seiten mit 9 Lageplänen, 11 Grundrisszeichnungen, 24 Abbildungen, 1 Perspektive
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Die Großsiedlung Dresden-Trachau: Zur Baugeschichte einer Wohnungsbaugenossenschaft ; Beitrag zum genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbau

Löwel, Karl-Heinz 26 October 2012 (has links)
Der erste städtebauliche „Entwurf zu einer Siedlung im Stadtteil Trachau“ aus dem Jahre 1925, wurde im Hochbauamt der Stadt Dresden erarbeitet. Die Bearbeitung erfolgte auf der Grundlage einer weitsichtigen „Studie zu einem Bebauungsplan Groß – Dresden“. Bis zum Jahre 1927 /1928 erarbeitete im Hochbauamt eine Arbeitsgruppe von vier Architekten einen endgültigen Bebauungsplan. Die Stadt Dresden beteiligte sich durch Bereitstellung von Bauland und Finanzmitteln als Gesellschafter am Gesamtvorhaben. Für den Aufbau der zukünftigen Großsiedlung Trachau wurden vier Bauträger beauftragt, die bis 1932/33 tätig waren. In ihrem Auftrag arbeiteten die Architekten Hans Richter, Hans Waloschek sowie die Architektenfirma Schilling + Graebner. Wie ein Modell des Stadtbauamtes zeigt, wurden die Auffassungen der Neuen Sachlichkeit bevorzugt. Mit der “Machtübernahme“ durch das NS-Regime im Januar 1933 wurden die Baumaßnahmen abrupt unterbrochen und der Bebauungsplan entsprechend einer traditionellen Bauweise neu konzipiert. 1994 wurde die Wohnungsgenossenschaft Trachau Nord iG gegründet. 1995 wurde die Wohnungsgenossenschaft im Genossenschaftsregister eingetragen und im gleichen Jahr der Kaufvertrag unterzeichnet. 1996 Auftragserteilung, Analyse des Bauzustandes und Baubeginn. 2000 Abschlussarbeiten der Freiflächengestaltung in der Sommerperiode. Insgesamt 60 Seiten mit 9 Lageplänen, 11 Grundrisszeichnungen, 24 Abbildungen, 1 Perspektive

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