• Refine Query
  • Source
  • Publication year
  • to
  • Language
  • 37
  • 5
  • 1
  • Tagged with
  • 43
  • 38
  • 17
  • 10
  • 10
  • 5
  • 5
  • 4
  • 4
  • 4
  • 4
  • 3
  • 3
  • 3
  • 3
  • About
  • The Global ETD Search service is a free service for researchers to find electronic theses and dissertations. This service is provided by the Networked Digital Library of Theses and Dissertations.
    Our metadata is collected from universities around the world. If you manage a university/consortium/country archive and want to be added, details can be found on the NDLTD website.
41

Grenzen der Hilfeleistungspflicht des Notarztes im öffentlichen Rettungsdienst

Geser, PhD, Felix 07 November 2017 (has links) (PDF)
Die Tätigkeiten im Notarzt- und Rettungsdienst sind häufig mit persönlichen Gefährdungen verbunden. Im Raum steht aber auch immer die Problematik von Gefährdungssituationen, die durch den Notarzt "nur" als solche wahrgenommen, sozusagen "empfunden" werden. In dieser Arbeit wird v. a. vor dem Hintergrund der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit die Frage prinzipiell diskutiert, ob und inwieweit ein Notarzt zum Handeln verpflichtet ist. Im Ergebnis ist objektiv-typisierend auf den Facharztstandard bzw. den Indikationskatalog für den Notarzteinsatz in Kombination mit arzt-/berufsrechtlichen Gesichtspunkten im engeren Sinne (z. B. Freiberuflichkeit) abzustellen. Es wird sich jedenfalls immer um eine Einzelfallbetrachtung und um eine individuelle, fallbezogene Entscheidung handeln. Bei seltenen, sehr unwahrscheinlichen Situationen mit relativer Ermangelung von objektiv-typisierbaren Gesichtspunkten werden die Anforderungen, aber auch die Chancen, an die "höchstpersönliche" Berufsausübung, an die Persönlichkeit des Arztes (v. a. in der Entscheidungsfindung) umso größer werden.
42

Grenzen der Hilfeleistungspflicht des Notarztes im öffentlichen Rettungsdienst

Geser, PhD, Felix 07 November 2017 (has links)
Die Tätigkeiten im Notarzt- und Rettungsdienst sind häufig mit persönlichen Gefährdungen verbunden. Im Raum steht aber auch immer die Problematik von Gefährdungssituationen, die durch den Notarzt "nur" als solche wahrgenommen, sozusagen "empfunden" werden. In dieser Arbeit wird v. a. vor dem Hintergrund der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit die Frage prinzipiell diskutiert, ob und inwieweit ein Notarzt zum Handeln verpflichtet ist. Im Ergebnis ist objektiv-typisierend auf den Facharztstandard bzw. den Indikationskatalog für den Notarzteinsatz in Kombination mit arzt-/berufsrechtlichen Gesichtspunkten im engeren Sinne (z. B. Freiberuflichkeit) abzustellen. Es wird sich jedenfalls immer um eine Einzelfallbetrachtung und um eine individuelle, fallbezogene Entscheidung handeln. Bei seltenen, sehr unwahrscheinlichen Situationen mit relativer Ermangelung von objektiv-typisierbaren Gesichtspunkten werden die Anforderungen, aber auch die Chancen, an die "höchstpersönliche" Berufsausübung, an die Persönlichkeit des Arztes (v. a. in der Entscheidungsfindung) umso größer werden.
43

Rechtliche und praktische Probleme der Integration von Telemedizin in das Gesundheitswesen in Deutschland

Dierks, Christian 30 November 1999 (has links)
Telemedizin ist der Einsatz von Telekommunikation und Informatik, um medizinische Dienstleistungen zu erbringen oder zu unterstützen, wenn die Teilnehmer räumlich getrennt sind. Die einzelnen telemedizinischen Anwendungen sind im Vordringen begriffen. Telemedizin ist allerdings kein eigenes Fachgebiet, sondern eine Methode, herkömmliche medizinische Maßnahmen zu unterstützen und zu verbessern. Da die Teilnehmer telemedizinischer Anwendungen nicht am selben Ort und zur selben Zeit agieren müssen, ist Telemedizin prädestiniert für die Überwindung der Sektorierung des Gesundheitssystems. Telemedizin kann insbesondere Rationalisierungsreserven mobilisieren und medizinische Dienstleistungen effektiver und effizienter gestalten. Ungeachtet dessen gibt es fünf Problemfelder, die beobachtet und weiter entwickelt werden müssen, um Telemedizin auch für die Zukunft möglich zu machen: Die unterschiedlichen Kommunikationsstandards müssen harmonisiert werden, damit der Datenfluß zwischen den Teilnehmer optimiert werden kann. Krankenkassen und Leistungserbringer müssen gemeinsam eine solide Basis für die Finanzierung derjenigen telemedizinischen Dienstleistungen etablieren, die dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechen. Telemedizin mit Auslandsbeteiligung zieht in der Regel haftungsrechtliche Kollisionen nach sich, die von den Teilnehmern durch eine Rechtswahl- und eine Gerichsstandsvereinbarung vermieden werden können. Die sozialrechtlichen Möglichkeiten, insbesondere solche, Praxisnetze zu bilden, müssen noch in Einklang mit den berufsrechtlichen Vorgaben gebracht werden, da diese einer überörtlichen Leistungserbringergemeinschaft und einer entsprechenden Information des Patienten zum Teil noch im Weg stehen.Die durch die Telemedizin neu entstehenden Möglichkeiten der Kommunikation müssen durch zusätzliche Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit flankiert werden. Insbesondere bei Datenübertragungen ins Ausland sollten sich die Teilnehmer durch eine gesonderte Einwilligung des Patienten in diesen Datenfluß absichern. / Telemedicine is the use of information and telecommunication technologies to provide and support health care when distance separates the participants. The single uses of telemedicine are growing in quality and quantity. Telemedicine, however, is not a medical field of its own, but a tool that can be used in most fields of medicine to enhance and support communication procedures. Since the participants must not act at the same time and at the same venue, telemedicine is bound to overcome the sectoral boundaries in a health system, which is separated in an outpatient and an inpatient world. Telemedicine can help to mobilise the health systems rationalisation potential and make procedures more effective and more efficient. There still are five tasks that have to be observed and to be solved, to make telemedicine possible in the future: Harmonisation of communicational standards must progress to optimise communication between the participants. Health insurance funds and medical persons must cooperate to insure a solid basis of financing for telemedicinal procedures that are state of the art. Participants of cross-border telemedicine must be aware of colliding laws and are well advised to agree upon the law to be applied and the court in charge. The professional law for doctors in Germany must be reconciled with the managed care concepts of practice networks that are legally permissible in terms of social law. Data protection and data security must be ensured under the new conditions of telemedicine. Especially cross-border data flow should be based on the informed consent of the patient involved

Page generated in 0.0327 seconds