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Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen zur Einführung direktdemokratischer Elemente

Sade, Markus 06 February 2023 (has links)
Das Staatsvolk als Souverän kann außerhalb von Wahlen nicht hinreichend Einfluss auf Entscheidungen der Politik nehmen. Mangels derartiger Einwirkungsmöglichkeiten ist das Interesse groß, als Bürger über Plebiszite unmittelbar an politischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Dieser Beitrag analysiert den Status quo sowie die Möglichkeiten und Grenzen einer Anreicherung direkter Demokratie auf Bundesebene anhand des GG. Darüber hinaus wird auf die Verfassung des Freistaates Sachsen eingegangen.
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Weibliche Genitalverstümmelung –Tatbestandsauslegung und strafrechtliche Besonderheiten im Lichte des kulturellen Hintergrundes des § 226a StGB

Schenk, Antonia 06 February 2023 (has links)
Der vorliegende Beitrag widmet sich dem § 226a StGB, der die weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe stellt. Durch das Aufzeigen von Auslegungsproblemen beleuchtet er die rechtlichen Konsequenzen der aus dem emotionalen gesellschaftlichen Diskurs resultierenden Neueinführung, welche sich in der Gesetzgeberintention niedergeschlagen haben. Neben dem Tatbestand werden Besonderheiten möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe untersucht.
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Die Incoterms®: Historischer Hintergrund, rechtliche Grundlagen und der Entwicklungsprozess von der Gegenwart bis zu den Anfängen

Amiri, David 30 January 2024 (has links)
Die juristische Doktorarbeit zeigt den Entwicklungsprozess der Incoterms® von der Gegenwart zu den Anfängen auf. Die neueste Fassung dieses Regelwerkes des internationalen Handels geht auf das Jahr 2020 zurück, während die erste Ausgabe dieses Werkes 1936 publiziert worden ist. Der Entwicklungsprozess der einzelnen Klauseln ist sehr vielseitig: Einige Klauseln existieren seit der ersten Fassung bis heute, andere sind erst nachträglich erschaffen worden. Inhaltich sind einige Klauseln in der ursprüngilchen Fassung erhalten geblieben, während andere umfassende inhaltliche Modifizierungen erhalten haben.
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Vorsorgender Bodenschutz im Umwelt- und Agrarrecht - Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven

Horn, Jessica 21 July 2022 (has links)
Der Themenkomplex 'vorsorgender Bodenschutz' wird in der Dissertation aus allen relevanten umwelt- und agrarrechtlichen Gesichtspunkten untersucht. Nach einem Überblick über die Grundlagen der Bodenkunde, des Vorsorgeprinzips im Umweltrecht und den politischen Bestrebungen zum vorsorgenden Bodenschutz folgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem geltenden Umwelt- und Agrarrecht. Diese zeigt auf, dass in den unterschiedlichen bodenrelevanten Sektoren erhebliche Regelungsdefizite hinsichtlich des vorsorgenden Bodenschutzes vorherrschen. Die Verfasserin plädiert für eine Stärkung des vorsorgenden Bodenschutzrechts, um den zahlreichen Nutzungskonkurrenzen und Gefährdungspotenzialen, die durch die intensive und industrielle Nutzung des Bodens entstehen, zu begegnen. Dazu werden konkrete rechtspolitische Handlungsempfehlungen formuliert, die der Umweltpolitik und der Gesetzgebung als Anhalts- und Anknüpfungspunkt dienen sollen.'
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CMS Hasche Sigle (Hrsg.), Steueroptimierte Gestaltungen in Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz

Stapper, Florian, Jacobi, Christoph Alexander 03 August 2022 (has links)
Buchbesprechung Das Werk behandelt in sieben Teilen alle wesentlichen Elemente zu den Themen Restrukturierung und Sanierung in der Insolvenz in steuertechnischer Hinsicht. Es ist nicht nur auf das Insolvenzrecht bezogen. Es werden vielmehr auch sonstige steuerliche Sachverhalte erörtert, die im Zusammenhang mit der Sanierung von Unternehmen stehen. Im Gegensatz zu anderen steuerrechtlich relevanten Büchern im Zusammenhang mit der Insolvenz nehmen die Autoren auch zu den Themen Compliance Stellung und unternehmen einen Ausflug zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz.
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Mit dem Geburtstagszug zum Urheberrechtsschutz: Das Urteil des BGH vom 13. 11. 2013 – I ZR 143/12 und seine Folgen

Dietrich, Nils, Szalai, Stephan 03 August 2022 (has links)
Urheberrechtlichen Schutz genießen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (vgl. § 1 UrhG). § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bestimmt für Werke der Kunst, dass neben solchen der bildenden Künste auch jene der angewandten Kunst geschützt werden, die neben der künstlerischen noch eine praktische Zweckbestimmung haben1. Das Urheberrecht wird von dem Dogma durchzogen, dass an das Erreichen der Gestaltungshöhe der »persönlichen geistigen Schöpfung« (§ 2 Abs. 2 UrhG) nur äußerst geringe Anforderungen zu stellen sind2. Bei Werken der zweckfreien bildenden Kunst – ebenso wie im Bereich des literarischen und musikalischen Schaffens – ist in der Rechtsprechung der Schutz der sog. »kleinen Münze« anerkannt, wonach bereits einfache Schöpfungen Urheberrechtsschutz genießen können Einzig bei Werken der angewandten Kunst forderte der BGH bislang ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung für die Erlangung urheberrechtlichen Schutzes4. Mit dem Urteil vom 13. 11. 20135 hat der BGH diese Unterscheidung nun erwartungsgemäß aufgegeben und die »kleine Münze« auch bei Werken der angewandten Kunst für schutzfähig erklärt.
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Der Rücktritt gem. § 24 StGB auf der „Tatbestandsebene“ des Versuchs

Schumann, Antje 29 May 2024 (has links)
Das Strafgesetzbuch stellt nicht erst die vollendete Tat unter Strafe, sondern bei Verbrechen und bestimmten Vergehen schon die versuchte Tat (siehe §§ 22, 23 StGB). Die Versuchsvorschrift in § 22 StGB kann daher als Strafausdehnungsnorm verstanden werden . Zugleich hält das Gesetz mit der Rücktrittsbestimmung in § 24 StGB eine Regelung bereit, die zur Straflosigkeit der versuchten Tat führt. Warum der Rücktritt diese Wirkung auf den Versuch hat (Strafbefreiungsgrund), ist seit langem ebenso heftig umstritten wie die Frage nach der dogmatischen Einordnung des Rücktritts im Straftatsystem
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Tätigkeitsbericht Datenschutz ... der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten: Berichtszeitraum ...

25 April 2024 (has links)
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Die Anhebung von Strafrahmen: eine kriminologische und kriminalpolitische Betrachtung am Beispiel des Privatwohnungseinbruchdiebstahls

Hoven, Elisa, Obert, Annika 24 May 2024 (has links)
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber immer wieder die Strafrahmen für einzelne Delikte erweitert. Dabei wurden teilweise bestehende Mindeststrafandrohungen angehoben – etwa beim Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder beim Besitz kinderpornographischer Inhalte – oder durch die Einführung und Ergänzung von Qualifikationstatbeständen die Höchststrafe heraufgesetzt, etwa bei den Beleidigungsdelikten in § 185 StGB und § 188 StGB. Im Schrifttum sind Erweiterungen von Strafrahmen überwiegend auf Kritik gestoßen. Dem Gesetzgeber wird insbesondere vorgehalten, durch die Verschärfung strafrechtlicher Normen symbolische und öffentlichkeitswirksame Kriminalpolitik ohne praktische Notwendigkeit oder empirische Evidenz zu betreiben. Der Beitrag untersucht Gründe und Folgen der Strafrahmenanhebung am Beispiel des Wohnungseinbruchdiebstahls. Dabei soll der Versuch unternommen werden, die Motive des Gesetzgebers für die Strafrahmenänderung durch eine Medienanalyse, eine Aktenuntersuchung sowie Gruppengespräche mit Richterinnen und Richtern einer empirischen Überprüfung zu unterziehen.
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Die Kündigung langfristiger Prämiensparverträge – zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 14. 5. 2019 – XI ZR 345/18

Schultheiß, Tilman 27 May 2024 (has links)
Spätestens seit 2016 sind die Medienberichte über die Kündigung von Sparverträgen durch Sparkassen allgegenwärtig. In der zweiten Jahreshälfte 2019 hat die Präsenz der Thematik massiv zugenommen, was maßgeblich mit der hier zu besprechenden BGH-Entscheidung vom 14. 5. 2019 zusammenhängt.1 Denn diese Entscheidung darf als Zäsur bezeichnet werden, da sie die Rechtssicherheit bei Kündigungen von Sparverträgen für die gesamte Bankenbranche2 merklich erhöht und deshalb auch zu einer entsprechenden Aktivität geführt hat. Mit der vorliegenden Entscheidung hat der BGH im Einklang mit den zuvor ergangenen oberlandesgerichtlichen Entscheidungen3 das Recht der betroffenen Sparkasse zur ordentlichen Kündigung von Prämiensparverträgen nach Nr. 26 AGB-Sparkassen bestätigt. Die Entscheidung ist überwiegend auf Zustimmung4 gestoßen und zum Teil auf Ablehnung5 in der verbraucherfreundlichen Literatur. Die instanzgerichtliche Rechtsprechung hat sich nach ersten praktischen Beobachtungen des Verfassers mittlerweile auf die Vorgaben dieser BGH-Entscheidung eingestellt, wobei freilich stets zu bedenken bleibt, dass aufgrund der Vielzahl verschiedener Sparverträge kein Fall dem anderen gleicht.

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