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Verwendung der Fraktionszuschüsse: Rechnungslegung, Öffentlichkeitsarbeit und Prüfungsrechte des Rechnungshofs sowie Empfehlungen zur Änderung des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes: Beratende Äußerung gem. § 88 Abs. 2 SäHO; Februar 201510 November 2021 (has links)
Die Fraktionen erhalten nach §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen des Sächsischen Landtages (SächsFraktG) zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Zuschüsse. Dem Sächsischen Rechnungshof (SRH) obliegt die Kontrolle der bestimmungsgemäßen und wirtschaftlichen Verwendung der Fraktionszuschüsse - nicht dagegen die der Erforderlichkeit der Wahrnehmung der Fraktionsaufgaben und der politischen Zweckmäßigkeit einer Maßnahme einer Fraktion (§ 7 Abs. 1 S. 1 und 2 SächsFraktG). Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Fraktionsautonomie kommt den Fraktionen bei der Frage, ob eine gesetzlich zulässige Aufgabe im Einzelfall wahrzunehmen ist, ein politischer Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu, den die Kontrollinstanzen zu respektieren haben. Anlässlich der Neukonstituierung des Sächsischen Landtags hat der SRH seine Beratende Äußerung zur Verwendung der Fraktionszuschüsse von 2009 hinsichtlich neuer Rechtsprechung und Prüfungsergebnisse (2011/2012) aktualisiert. Vor diesem Hintergrund zeigt der SRH in der vorliegenden Beratenden Äußerung Problemfelder auf, die sich aus seinen Prüfungen der Verwendung der Fraktionszuschüsse ergaben und gibt konkrete Empfehlungen zur Änderung des SächsFraktG. Die dargestellten Positionen beruhen auf einem weitgehenden Konsens der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder.
Az.: PP1104/21 617/15
Redaktionsschluss: 03. Februar 2015
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Anforderungen an die Beweiswürdigung beim bewussten Mitsichführen von Waffen und gefährlichen GegenständenMagnus, Dorothea 06 May 2024 (has links)
Führt ein Täter eine Waffe oder sonst einen Gegenstand,
der verletzen kann, bei der Tat mit sich, verschärft sich das
Unrecht der Tat. Das StGB kennt eine Reihe an Tatbeständen, die das strafschärfende Merkmal des Mit- bzw. Beisichführens von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen enthalten.
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Ökonomisches Risiko im Darlehens- und Kreditsicherungsrecht: Eine rechtsökonomische Einführung für das SchwerpunktstudiumBärnreuther, Max, en Droit, Maître, Melhardt, Tim 14 May 2024 (has links)
Das Darlehens- und Kreditsicherungsrecht sind zentrale
Gegenstände des Schwerpunktbereichsstudiums im Bankund
Kapitalmarktrecht. Ihnen ist gemein, dass sie sich mit
der rechtlichen Behandlung ökonomischen Risikos beschäftigen:
Während das Darlehensrecht die Rahmenbedingungen
für die entgeltliche Übernahme desgleichen
durch den Darlehensgeber schafft, stellt das Kreditsicherungsrecht
Instrumente für seine Verlagerung auf Dritte
zur Verfügung. Nachdem die Autoren den Begriff des ökonomischen
Risikos bestimmt (A.) und die Risikostruktur
beim Darlehensvertrag skizziert haben (B.), analysieren
sie Kreditsicherheiten unter dem Gesichtspunkt der Risikoverlagerung
(C.). Sodann widmen sie sich dem Phänomen
der Steigerung des von dem Darlehensgeber zu tragenden
Risikos nach Vertragsschluss (D.).
A. Der Begriff des ökonomischen
Risikos
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COVID-19 und Ad-hoc-PublizitätPoelzig, Dörte, Strobel, Carl A. 23 May 2024 (has links)
Vertiefte Kenntnisse zur Ad-hoc-Publizitätspflicht gem.
Art. 17 MAR gehören zur »Grundausstattung« für Studierende
im Schwerpunktbereich Kapitalmarktrecht. Dieser Beitrag
bietet einen didaktischen Überblick über den Tatbestand
des Art. 17 MAR und untersucht unter diesem Blickwinkel
typische Konstellationen, die im Zusammenhang mit
der COVID-19-Pandemie aufgetreten sind.
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Einstweiliger (gerichtlicher) Rechtsschutz nach § 80 a VwGO: Grundstudium ÖRGersdorf, Hubertus 13 June 2024 (has links)
Der nachfolgende Beitrag verfolgt das Ziel, einen Überblick
über den vorläufigen Rechtsschutz bei Verwaltungsakten
mit Drittwirkung im Verwaltungsprozess zu geben.
Das Augenmerk wird dabei auf die übergreifenden verwaltungsprozessualen
Fragestellungen, die Spezifika in einem
Antragsverfahren nach § 80 a III VwGO, die einschlägigen
Rechtsmittel sowie deren Begründetheitserfordernisse
gerichtet.
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Ausschluss von Kindergeldleistungen für EU-Ausländer ohne AufenthaltsrechtSteiger, Dominik, Koppe, David, Grigat, Maria 16 May 2024 (has links)
Der Klausur liegt eine Entscheidung des EuGH zur britischen
Kindergeldregelung vom 14. Juni 2016 zugrunde.1 Diese fügt
sich in die jüngere Rechtsprechungslinie des EuGH zu Ausschlüssen für Leistungen der sozialen Sicherheit von EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht ein2 und folgt einer klar
restriktiven Tendenz. Dieser Rechtsprechung wird trotz einiger Bedenken letztlich gefolgt.3 Die Thematik ist höchst anspruchsvoll, allerdings enthält der Sachverhalt auch zahlreiche Hinweise, die von den Bearbeitern aufgenommen und
abgearbeitet werden konnten und sollten.
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Schlichten ist besser als Richten02 April 2024 (has links)
Das Faltblatt gibt Ihnen Informationen zum Schiedsverfahren.
Publikationsdatenbank: Ausgabe: 7. Auflage
Redaktionsschluss: 01.06.2023
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Besonderheiten des Leistungsstörungsrechts im Arbeitsverhältnis I: Ansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem ArbeitnehmerDorr, Christina, Brandt, Laurens 22 May 2024 (has links)
Die Besonderheiten des Leistungsstörungsrechts im Arbeitsverhältnis
gehören bundesweit zum prüfungsrelevanten
Examenswissen. Die gesetzlichen und richterrechtlichen
Haftungsmaßstäbe weichen dabei teilweise wesentlich vom
allgemeinen Leistungsstörungsrecht ab. Der Beitrag zeigt
die wichtigsten Unterschiede auf, erläutert ihre Hintergründe
und veranschaulicht sie anhand von Fallbeispielen. Aufgrund
der Vielzahl an Problemstellungen wird der Beitrag
demnächst in JURA fortgesetzt.
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Besonderheiten des Leistungsstörungsrechts im Arbeitsverhältnis II: Ansprüche des Arbeitnehmers sowie die Beteiligung DritterDorr, Christina, Brandt, Laurens 22 May 2024 (has links)
Im ersten Teil des Beitrags (JURA 2021, 1141 ff.) wurden die
wichtigsten Abweichungen vom allgemeinen Leistungsstörungsrecht
in Bezug auf mögliche Ansprüche des Arbeitgebers
gegenüber dem Arbeitnehmer aufgezeigt, ihre Hintergründe
erläutert und anhand von Fallbeispielen veranschaulicht.
Im zweiten Teil des Beitrags wird nun auf die
Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
sowie die Besonderheiten eingegangen, die bei der Beteiligung
von betriebsfremden Dritten und im Rahmen der Kollegenhaftung
zu beachten sind.
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The Public of Contract, and of its Justification: Comment on Benson, Justice in TransactionRödl, Sebastian 26 July 2024 (has links)
In his most enlightening book Benson undertakes to give a public justification of contract law, which he distinguishes from a philosophical justification.This essay argues that this opposition is unsound. Benson’s justification is philosophical because it is internal: the justification contract provides for itself. As the justification is internal, the subject of the justification – those who, through it, understand the authority of contract – is the subject of what is justified: the subject of contract. This is the true public of the justification of contract law. And its justification to that public is nothing other than its philosophical justification. In a second step, the essay sketches how the justification of contract law develops so as to reveal its subject to be a concrete universal: civil society. Since that is understood in its philosophical justification, that, too, does not place the publicity of contract law in opposition to its philosophical understanding.
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