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Die Stiftung als Gestaltungsinstrument der Nachfolge bei Familienunternehmen aus steuerlicher Sicht : Modellbetrachtung für die Einmann-GmbH /Rüter, Monika. January 1997 (has links)
Zugl. Diss. Universiẗat Hamburg, 1996.
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Ein Weg aus prekären Verhältnissen in die Bildungselite Stipendienvergabe privater Stiftungen in Lateinamerika /Egli, Christian. January 2008 (has links) (PDF)
Master-Arbeit Univ. St. Gallen, 2008.
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Erfolgsfaktoren für Stiftungskooperationen : eine theoretische und empirische Analyse /Saxe, Annegret. January 2009 (has links)
Zugl.: Münster (Westfalen), Universiẗat, Diss., 2009.
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Die Haftung der Stiftung Warentest für Schäden der Verbraucher aufgrund irreführender Testinformationen : zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der außervertraglichen Auskunftshaftung /Boecken, Tobias Heinrich. January 1998 (has links) (PDF)
Freie Univ., Diss.--Berlin, 1996.
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Die Stiftung als Nachfolgeinstrument für Familienunternehmen : Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung und Überführung /Fleschutz, Karin. January 2008 (has links)
Zugl.: Trier, Univ., Diss., 2007.
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La situation juridique des bénéficiaires de la fondation /Tabet, Habib. January 2006 (has links) (PDF)
Th. Univ. de Lausanne, 2006. / En libr.: Lausanne : Editions Bis et Ter. Bibliogr.
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Die Stiftung im Zivil- und Steuerrecht02 October 2020 (has links)
Neben rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt es auch eine Vielzahl nichtrechtsfähiger Stiftungen sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts. Allein in Sachsen können über 500 rechtsfähige Stiftungen gezählt werden.
Diese Broschüre gibt einen Überblick über die zivil- und steuerrechtlichen Bestimmungen im Stiftungswesen sowie wichtige steuerliche Grundlagen und Hinweise zur Gemeinnützigkeit, der Gewährung von Steuerbefreiungen und zum Spendenabzug.
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Die rechtsfähige unternehmensverbundene VerbrauchsstiftungVogel, Steffen 09 September 2019 (has links)
Eine unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung liegt bei einer unmittelbaren (sog. Unternehmensträgerverbrauchsstiftung) oder mittelbaren (sog. Beteiligungsträgerverbrauchsstiftung) Verbindung zwischen Verbrauchsstiftung und Unternehmen zum Zwecke der Zweckverwirklichung (Zweckverwirklichungsbetrieb) oder zur Generierung von Erträgen (Dotationsquelle) vor. Zudem zeichnet sich die unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung durch vielfältige Vorteile (z.B. geringe verbrauchbare Vermögensausstattung, fehlende Publizität, privilegierte Haftung) zu anderen Gesellschaftsrechtsformen (z.B. Verein, OHG, KG, GmbH, AG) aus. Die unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung ist aufgrund der Veränderungen, infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Stiftungsrechts und des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes grundsätzlich zulässig. Die Anerkennungsfähigkeit einer unternehmensverbundenen Verbrauchsstiftung bestimmt sich allein nach dem in § 80 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB abschließend aufgezählten Tatbestandsvoraussetzungen.
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Stiftung und Testamentsvollstreckung /Weidmann, Christina. January 2009 (has links)
Zugl.: Hamburg, Bucerius Law School, Diss., 2009.
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Die Rolle der Gemeinnützigkeit in Österreichischen StiftungenSchneider, Hanna, Millner, Reinhard, Meyer, Michael 09 1900 (has links) (PDF)
Der vorliegende Bericht stellt das Ergebnis einer 2009 durchgeführten Datenanalyse und mehrstufigen
Befragung zum Thema "Stiftungen und Gemeinnützigkeit" vor. Ziel ist es, einen Überblick über die
Bedeutung der Gemeinnützigkeit in österreichischen Stiftungen zu geben. Von besonderem Interesse
sind dabei quantitative Befunde (Schätzungen) über die Relevanz gemeinnütziger Aktivitäten. Ein
weiterer Schwerpunkt liegt in der Darstellung von Faktoren, die das gemeinnützige Engagement
hemmen, sowie die Identifizierung von möglichen zukünftigen Entwicklungen.
An dieser Stelle werden die zentralen Ergebnisse der Befragung in aller Kürze zusammengefasst.
1) Von den mehr als 3000 Privatstiftungen sind nur etwa 200 gemeinnützig. Hinzu kommen
etwa 220 Bundes- und 240 Landesstiftungen, und eine Reihe an Privatstiftungen, die einen
Teil der Erträge für gemeinnützige Zwecke vorsehen. Zusätzlich halten sich etwa die Hälfte
aller Privatstiftungen die Möglichkeit offen (durch einen Passus in der
Stiftungszusatzurkunde), sich künftig gemeinnützig zu betätigen.
2) Während in den letzten 15 Jahren kaum neue Bundes- und Landesstiftungen gegründet
wurden, gab es einen langsamen aber kontinuierlichen Anstieg an gemeinnützigen
Privatstiftungen. Dies wird vor allem auf rechtliche Grundlagen zurückgeführt, die bei
Privatstiftungen eine wesentlich autonomere Gestaltung zulassen.
3) Die existierenden gemeinnützigen Stiftungen fördern vor allem Tätigkeiten in den Bereichen
Bildung, soziale Dienstleistungen sowie Kultur. Während Bundes- und Landesstiftungen
besonders stark im Bildungsbereich sowie im Bereich der sozialen Dienstleistungen tätig sind,
kommt bei Privatstiftungen ein starker Kulturfokus hinzu.
4) Durch das gemeinnützige Engagement von Privatstiftungen werden jährlich Projekte und
Initiativen in der Höhe zwischen 10 und 40 Millionen Euro gefördert. Umgerechnet pro Kopf
(der österreichischen Wohnbevölkerung) sind das zwischen 1 und 5 Euro pro Jahr.
5) Im europäischen Vergleich nimmt Österreich damit eine Sonderstellung ein. In Deutschland
ist das Verhältnis umgekehrt proportional. Von den mehr als 17.000 Stiftungen sind etwa
95% gemeinnützig. Dies ist vor allem auf ein sehr stifterfreundliches Umfeld (u.a. steuerliche
Bedingungen) zurückzuführen. Dort werden pro Jahr mindestens zwischen 15 und 20
Milliarden Euro für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet. Pro Einwohner kommt man so auf
Werte zwischen 180 und 230 Euro. Ähnlich verhält es sich in vielen anderen europäischen
Ländern.
6) Restriktiv empfundene steuerliche Regelungen, die bisher vernachlässigte mediale
Thematisierung, eine geringe Anzahl an Vorzeigebeispielen, mangelnde Transparenz im
Stiftungssektor sowie ein Selbstverständnis, dass soziale Agenden vom Staat
wahrgenommen werden, sind zentrale Hemmfaktoren.
7) Die zukünftige Bedeutung der Gemeinnützigkeit in Stiftungen wird maßgeblich von steuerund
zivilrechtlichen Rahmenbedingungen, zum Zug kommenden Automatismen in
Privatstiftungen sowie dem Umgang von Politik, Medien, StifterInnen und deren
BeraterInnen mit diesem Thema, beeinflusst werden. Kritisch für die Gemeinnützigkeit ist in
diesem Kontext die Tatsache, dass der Stiftungszweck und somit auch die Verankerung der
Gemeinnützigkeit nur zu Lebzeiten der StifterInnen adaptiert werden kann. (Autor/inn/enref.) / Series: Working Papers / Institute for Nonprofit Management
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