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Victim participation before the International Criminal Court

Burkhardt, Maren 26 November 2010 (has links)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Geschädigte von völkerstrafrechtlichen Verbrechen sich am Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beteiligen können. Im Jahr 1998 wurde das Rom Statut des IStGH errichtet, welches erstmalig im Völkerstrafrecht die Möglichkeit für Geschädigte vorsieht, über die „Beteiligung“ als Zeuge hinaus aktiv am Verfahren vor dem IStGH teilzunehmen. Die Arbeit setzt die Normen des Rom Statuts zunächst in einen historischen Kontext. Sodann wird die Auslegung der Normen in den unterschiedlichen Verfahrensabschnitten umfassend anhand der gängigen Interpretationsmechanismen sowie der bisherigen Rechtsprechung erläutert. Da die Auslegung der Normen aufgrund der teilweise sehr weiten Fassung der Normen und der fehlenden Rechtsprechung weitestgehend ungeklärt war und zum großen Teil immernoch ist, stellt die Erläuterung der Auslegungsmöglichkeiten einen Schwerpunkt der Arbeit dar. Es erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit die bestehenden Regeln auf der einen Seite den Wünschen und Erwartungen der Geschädigten entsprechen, und inwieweit sie auf der anderen Seite mit den Rechten der Angeklagten und übergeordneten Interessen in Übereinstimmung zu bringen sind. Es werden Alternativen zum Internationalen Strafgerichtshof untersucht. Die Arbeit zeigt im Ergebnis Möglichkeiten und Grenzen der sogenannten Opferbeteiligung auf und erarbeitet Verbesserungsvorschläge zu dem derzeit bestehenden Modell. / When the Rome Statute for the International Criminal Court was adopted in 1998, one of its innovations was that victims were granted an active role in the proceedings. This thesis is among the first to focus on the International Criminal Court’s power to enable victims to take part in the proceedings. It provides a comprehensive analysis of the legal framework of the participation system, taking into account relevant Court decisions. The study examines the position of victims in international criminal law, especially their rights to participate in all stages of the proceedings. It further explores to which extent the rules of the International Criminal Court correspond to the victims’ needs and wishes and on the other hand how the rules can be reconciled with the rights of the accused and other interests. The extent to which the ICC, as a criminal court, can and will at all help victims to overcome the consequences of war crimes. It will finally be reflected on some possible alternatives.
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"Kultureller Genozid" als potenzieller Straftatbestand

Balke, Laura 04 June 2018 (has links) (PDF)
„We need to defend culture – source of resilience and resistance, of belonging and identity – as a wellspring to rebuild and restore normality in societies in crisis” – mit diesem Aufruf forderte die ehemalige UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova eine Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die Schändungen materieller und immaterieller Kulturgüter durch die Terrormiliz IS im Irak und Syrien. So besteht Palmyra – Symbol kultureller Vielfalt und interkulturellen Dialogs – zwar in seinen Grundfesten fort, die Zerstörung von Statuen, Vandalismus an prähistorischen Tempeln und Sprengungen des Triumphbogens lassen Experten jedoch schlussfolgern: „Palmyra remains, but its legacy is forever transformed“. Die Zerstörung materiellen Kulturerbes bildet längst nicht alle Schandtaten der Terrormiliz ab; gleichzeitig trachtet sie nach der Zerstörung der distinkten Kultur ganzer Volksgruppen. In ihren Angriffen auf die Jesiden blieb es nicht bei der Zerstörung heiliger Schreine. Auch immaterielle Ausdrucksformen von Kultur sind Gegenstand systematischer Angriffe. Durch Zerstörung materieller und immaterieller Kulturgüter zeichnete der IS verantwortlich für „unprecedented cultural eradication“. Irina Bokova folgerte, „we are witnessing what can be described as ‚cultural cleansing‘ on an unprecedented scale.“ Eine wichtige Rolle in der Bestrebung, die Kulturen der Welt vor solchen Gräueltaten zu schützen, kommt der strafrechtlichen Ahndung letzterer zu. Vor diesem Hintergrund hält der Terminus kultureller Genozid Einzug in die Debatten. Die vorliegende Abhandlung führt zunächst in das Konzept kulturellen Genozids ein und analysiert seinen Status nach geltendem Recht. Daraufhin erfolgt eine Analyse der neueren Völkerrechtspraxis, um festzustellen, inwiefern im Hinblick auf die rechtliche Behandlung des kulturellen Genozids Reformbedarf besteht. Sodann werden Reformmöglichkeiten vorgestellt und bewertet. Am Ende dieses Beitrages soll ein Überblick über den Mehrwert eines potenziellen Straftatbestands kulturellen Genozids und zukünftige Schritte in Reaktion auf die derzeit von Extremisten begangenen Verbrechen an Kultur stehen.
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'Kultureller Genozid' als potenzieller Straftatbestand

Balke, Laura 04 June 2018 (has links)
„We need to defend culture – source of resilience and resistance, of belonging and identity – as a wellspring to rebuild and restore normality in societies in crisis” – mit diesem Aufruf forderte die ehemalige UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova eine Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf die Schändungen materieller und immaterieller Kulturgüter durch die Terrormiliz IS im Irak und Syrien. So besteht Palmyra – Symbol kultureller Vielfalt und interkulturellen Dialogs – zwar in seinen Grundfesten fort, die Zerstörung von Statuen, Vandalismus an prähistorischen Tempeln und Sprengungen des Triumphbogens lassen Experten jedoch schlussfolgern: „Palmyra remains, but its legacy is forever transformed“. Die Zerstörung materiellen Kulturerbes bildet längst nicht alle Schandtaten der Terrormiliz ab; gleichzeitig trachtet sie nach der Zerstörung der distinkten Kultur ganzer Volksgruppen. In ihren Angriffen auf die Jesiden blieb es nicht bei der Zerstörung heiliger Schreine. Auch immaterielle Ausdrucksformen von Kultur sind Gegenstand systematischer Angriffe. Durch Zerstörung materieller und immaterieller Kulturgüter zeichnete der IS verantwortlich für „unprecedented cultural eradication“. Irina Bokova folgerte, „we are witnessing what can be described as ‚cultural cleansing‘ on an unprecedented scale.“ Eine wichtige Rolle in der Bestrebung, die Kulturen der Welt vor solchen Gräueltaten zu schützen, kommt der strafrechtlichen Ahndung letzterer zu. Vor diesem Hintergrund hält der Terminus kultureller Genozid Einzug in die Debatten. Die vorliegende Abhandlung führt zunächst in das Konzept kulturellen Genozids ein und analysiert seinen Status nach geltendem Recht. Daraufhin erfolgt eine Analyse der neueren Völkerrechtspraxis, um festzustellen, inwiefern im Hinblick auf die rechtliche Behandlung des kulturellen Genozids Reformbedarf besteht. Sodann werden Reformmöglichkeiten vorgestellt und bewertet. Am Ende dieses Beitrages soll ein Überblick über den Mehrwert eines potenziellen Straftatbestands kulturellen Genozids und zukünftige Schritte in Reaktion auf die derzeit von Extremisten begangenen Verbrechen an Kultur stehen.

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