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Bilanzierung von Emissionsrechten: Literaturrecherche und empirische Untersuchung europäischer UnternehmenSonntag, Sebastian 09 May 2014 (has links) (PDF)
Im Jahr 2005 wurde als Reaktion auf die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls und der damit verbundenen Verpflichtung zur Reduktion von Treibhausgasemissionen der europäische Emissionshandel eingeführt. Versuche der Standardsetter für IFRS und US GAAP zu einer einheitlichen Bilanzierungsregel für Emissionsrechte scheiterten. Seitdem stehen den beteiligten Unternehmen speziell bei Ansatz und Bewertung von Emissionsrechten sowie der Verbindlichkeit für verursachte Emissionen Wahlrechte zur Verfügung. Da unterschiedliche Bilanzierungsansätze zu verschiedenen Resultaten beispielsweise in der Gewinn- und Verlustrechnung führen können, schränkt die Regelungslücke die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit unterschiedlichen Bilanzierungsansätzen ein. Dabei wird zudem deutlich, wie wichtig die Offenlegung des gewählten Bilanzierungsansatzes ist. Diese Arbeit beschreibt mit Hilfe einer ausführlichen Literaturrecherche den Diskurs in der Forschung und fasst die theoretisch möglichen Ansätze zusammen. Dem schließt sich eine Analyse aller im STOXX Europe 600 gelisteten Unternehmen an. Untersucht wird, inwieweit die Unternehmen am Emissionshandel beteiligt sind, welchen Ansatz zur Bilanzierung von Emissionsrechten sie wählen und in welcher Vollständigkeit sie den gewählten Ansatz im Geschäftsbericht offenlegen. Insgesamt 70 Unternehmen im STOXX Europe 600 geben eine Beteiligung am europäischen Emissionshandel an, 68 davon erhalten Emissionsrechte kostenfrei von einer staatlichen Stelle zugeteilt. Davon wiederum können 31 Unternehmen sicher einem Bilanzierungsansatz zugeordnet werden; bei den übrigen Unternehmen werden nicht alle relevanten Bilanzierungsentscheidungen offengelegt. Die große Mehrheit dieser 31 Unternehmen wendet den Netto-Ansatz an, bei welchem die zugeteilten Emissionsrechte zu Anschaffungskosten (üblicherweise Null) angesetzt werden. Nur zwei Unternehmen bilanzieren Emissionsrechte nach der 2005 zurückgenommenen, aber weiterhin gültigen Interpretation IFRIC 3. Insgesamt gibt es bezüglich der Bilanzierung von Emissionsrechten in europäischen Unternehmen in Theorie und Praxis Unterschiede, welche die Vergleichbarkeit einschränken. Dies wird durch die häufig unvollständige Offenlegung der Bilanzierungsentscheidung verstärkt. Diese Kritikpunkte sollten aus Sicht der Standardsetter IASB und FASB ausreichend Anlass geben, eine einheitliche Regelung zur Bilanzierung von Emissionsrechten zu entwickeln.
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Bilanzierung von Emissionsrechten: Literaturrecherche und empirische Untersuchung europäischer UnternehmenSonntag, Sebastian January 2011 (has links)
Im Jahr 2005 wurde als Reaktion auf die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls und der damit verbundenen Verpflichtung zur Reduktion von Treibhausgasemissionen der europäische Emissionshandel eingeführt. Versuche der Standardsetter für IFRS und US GAAP zu einer einheitlichen Bilanzierungsregel für Emissionsrechte scheiterten. Seitdem stehen den beteiligten Unternehmen speziell bei Ansatz und Bewertung von Emissionsrechten sowie der Verbindlichkeit für verursachte Emissionen Wahlrechte zur Verfügung. Da unterschiedliche Bilanzierungsansätze zu verschiedenen Resultaten beispielsweise in der Gewinn- und Verlustrechnung führen können, schränkt die Regelungslücke die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit unterschiedlichen Bilanzierungsansätzen ein. Dabei wird zudem deutlich, wie wichtig die Offenlegung des gewählten Bilanzierungsansatzes ist. Diese Arbeit beschreibt mit Hilfe einer ausführlichen Literaturrecherche den Diskurs in der Forschung und fasst die theoretisch möglichen Ansätze zusammen. Dem schließt sich eine Analyse aller im STOXX Europe 600 gelisteten Unternehmen an. Untersucht wird, inwieweit die Unternehmen am Emissionshandel beteiligt sind, welchen Ansatz zur Bilanzierung von Emissionsrechten sie wählen und in welcher Vollständigkeit sie den gewählten Ansatz im Geschäftsbericht offenlegen. Insgesamt 70 Unternehmen im STOXX Europe 600 geben eine Beteiligung am europäischen Emissionshandel an, 68 davon erhalten Emissionsrechte kostenfrei von einer staatlichen Stelle zugeteilt. Davon wiederum können 31 Unternehmen sicher einem Bilanzierungsansatz zugeordnet werden; bei den übrigen Unternehmen werden nicht alle relevanten Bilanzierungsentscheidungen offengelegt. Die große Mehrheit dieser 31 Unternehmen wendet den Netto-Ansatz an, bei welchem die zugeteilten Emissionsrechte zu Anschaffungskosten (üblicherweise Null) angesetzt werden. Nur zwei Unternehmen bilanzieren Emissionsrechte nach der 2005 zurückgenommenen, aber weiterhin gültigen Interpretation IFRIC 3. Insgesamt gibt es bezüglich der Bilanzierung von Emissionsrechten in europäischen Unternehmen in Theorie und Praxis Unterschiede, welche die Vergleichbarkeit einschränken. Dies wird durch die häufig unvollständige Offenlegung der Bilanzierungsentscheidung verstärkt. Diese Kritikpunkte sollten aus Sicht der Standardsetter IASB und FASB ausreichend Anlass geben, eine einheitliche Regelung zur Bilanzierung von Emissionsrechten zu entwickeln.
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