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Die Wahrheitspflicht der an der öffentlichen Beurkundung Beteiligten im Spannungsfeld zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht /Eichenberger, Christian. January 2009 (has links)
Zugleich: Diss. jur. Bern, 2008. / Am Kopf des Titelbl.: Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern. Literaturverz.
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Die Wahrheitspflicht der an der öffentlichen Beurkundung Beteiligten im Spannungsfeld zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht /Eichenberger, Christian. January 2009 (has links)
Zugleich: Diss. jur. Bern, 2008. / Am Kopf des Titelbl.: Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern. Literaturverz.
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Text der Gründungsurkunde (Stadtprivilegium) der Stadt Neu-Salza, die der Kurfürst von Sachsen Johann Georg II. am 12. Januar 1670 ratifizierteMohr, Lutz 25 May 2018 (has links)
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Bemerkungen aus sprachhistorischer Sicht zur ältesten Urkunde von Greiz und ihrer landesgeschichtlichen Auswertung / Notes on the oldest document of Greiz and its regional historical analysis from a historical-linguistic viewpointHengst , Karlheinz 20 August 2014 (has links) (PDF)
In 2009 the oldest documents concerning the place Greiz in Eastern Thuringia were published by a historian. This article now provides a linguistic approach to that publication and its interpretation of the mentioned area in Medieval times. The results may be considered as a contribution to a book of reference for place names of Eastern Thuringia. In this respect some questions have been asked, e. g. whether the region along the river Weiße Elster between the places Weida and Plauen had really been an unsettled area until the 12th century. There is hard evidence that the historian’s assumptions are wrong because of the obvious Slavonic names of settlements in this area dating from the 8th until the 10th centuries. Based on a document from 1209 – respectively its copy from 1510 – as well as on a document from 1225 several facts are discussed in detail with consequences for toponymy and history of settlement with the help of historical linguistics. Thus it becomes evident that it is necessary to exchange ideas and to communicate for representatives of history as well as linguistics. At the same time it is obvious that the publication of documents and their analysis by historians will always be very helpful for linguistic exploitation. As a result the prospective edition of a historical dictionary of place names in Thuringia or of Eastern Thuringia respectively has been asserted as dependent on the continuous co-operation between historians and linguists.
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Sprachforschung und historische LandeskundeHengst , Karlheinz 22 August 2014 (has links) (PDF)
In this article the Nienburg fragment from about 1180 is under linguistic scrutiny. The three eastern provinciae of the Nienburg Monastery situated in the historical eastern Lusatia are differentiated with help of linguistic methods according to particular paragraphs of the document. Special attention is given to some toponyms which could not have been attributed to definite places yet. It is presented a proposal to associate the place names to still existing geographical objects. Furthermore some geographical names are discussed and interpreted in a new way in contrast to former explanations. Thus characteristic feature of the Nienburg fragment becomes obvious: The Latin written document has preserved the Slavonic proper names in a graphic variant very closely to their original forms without reduction or any other influence of the German language on it.
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Urkundenedition im internationalen Schiedsverfahren /Munk Schober, Aleksandra. January 2007 (has links) (PDF)
Diplomarbeit, Nachdiplomstudium Internationales Wirtschaftsrecht, Univ. Zürich, 2004/2006. / Ed. commerciale du mémoire de master de Zürich, 2006. Bibliogr.
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Codex diplomaticus Saxoniae: Erster Hauptteil: Die Urkunden der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Herzöge und Kurfürsten von SachsenSächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 23 June 2022 (has links)
Der „Codex diplomaticus Saxoniae“ (CDS) ist das grundlegende Urkundenwerk für die Geschichte der wettinischen Fürstentümer im Mittelalter. 1860 von der sächsischen Staatsregierung begründet, werden darin sämtliche Urkunden der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen sowie Herzöge und Kurfürsten von Sachsen von den Anfängen im 10. Jahrhundert bis zur Leipziger Teilung 1485 erschlossen und in kritischen Editionen zugänglich gemacht. Bis heute sind in dem Werk etwa 12.000 Urkunden erfasst und ediert worden. Damit ist der „Codex“ die bedeutendste Quellensammlung zur Geschichte des mitteldeutschen Raumes und ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Erforschung der wettinischen Territorien.
Das Werk ist in drei Hauptteile gegliedert: Hauptteil I enthält die von den regierenden Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Herzögen und Kurfürsten von Sachsen ausgestellten oder empfangenen Urkunden und Briefe. Dabei werden sowohl die originale als auch die kopiale Überlieferung sowie erschließbare Deperdita berücksichtigt. Dieser Hauptteil ist in zwei „Abteilungen“ unterteilt, wobei die ältere Abteilung I/A mit Beginn der urkundlichen Überlieferung 948, die jüngere Abteilung I/B mit den Urkunden der Jahre ab 1381, dem Todesjahr des Thüringer Land- und Meißner Markgrafen Friedrich III. „des Strengen“, einsetzt. Die Aufteilung geht zurück auf den früheren Mitherausgeber des „Codex“, Hubert Ermisch (1850–1932), und erklärt sich aus der tiefgreifenden Zäsur, die sich aus der Teilung von Friedrichs Erbe und der dadurch veranlassten Chemnitzer Landesteilung von 1382 ergab. Seitdem waren die wettinischen Territorien, abgesehen von einer kurzen Zeitspanne nach dem Tod Herzog Wilhelms III. († 1482), nie mehr unter einer Regierung vereint.
Im Unterschied zum ersten Hauptteil, dessen Urkunden aufgrund der großen reichspolitischen Bedeutung der thüringischen und sächsischen Fürsten weit über den mitteldeutschen Raum hinausweisen, konzentrieren sich die beiden anderen Hauptteile des „Codex“ auf das Gebiet des heutigen Sachsen. Hauptteil II beinhaltet die urkundliche Überlieferung der Städte und geistlichen Institutionen Sachsens, während in Hauptteil III die in Sachsen überlieferten Papsturkunden ediert werden.
In den ersten fünf Jahrzehnten seines Bestehens erschienen im „Codex diplomaticus Saxoniae“ nicht weniger als 24 Bände. Noch vor dem Ersten Weltkrieg geriet das Editionsunternehmen jedoch ins Stocken und wurde nach dem Erscheinen eines weiteren Bandes 1941 de facto eingestellt. Erst in den 1990er-Jahren wurde das traditionsreiche Editionsvorhaben wieder aufgegriffen und auf eine neue institutionelle Grundlage gestellt. Im Zuge dessen wurde die Editionstätigkeit zunächst am Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV) in Dresden und seit 2002 auch an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) wieder aufgenommen. Seitdem wird die Edition in Kooperation zwischen beiden Institutionen fortgeführt. Das ISGV übernimmt hierbei die Fortsetzung der Hauptteile II und III, während die Akademie für die Bearbeitung der landesherrlichen Urkunden des Hauptteils I verantwortlich ist.
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Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1235-1247Graber, Tom, Kälble, Mathias 23 June 2022 (has links)
Band I/A 4 des „Codex diplomaticus Saxoniae“ enthält die von den Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen ausgestellten und empfangenen Urkunden der Jahre von 1235 bis 1247. Den Schwerpunkt bilden die Urkunden des Thüringer Landgrafen und späteren Königs Heinrich Raspe (1227–1247) und diejenigen seines Neffen Markgraf Heinrichs „des Erlauchten“ von Meißen (1221–1288). Sie werden ergänzt durch die Urkunden von Heinrich Raspes jüngerem Bruder Landgraf Konrad († 1240), der Hochmeister des Deutschen Ordens wurde, und dessen Neffen Landgraf Hermann II. (1222–1241), dem Sohn Landgraf Ludwigs IV. von Thüringen und der heiligen Elisabeth.
Heinrich Raspe und Heinrich der Erlauchte, deren Herrschaft sich über weite Teile der heutigen Bundesländer Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen sowie Teile Brandenburgs und Niedersachsens erstreckte, gehörten zu den einflussreichsten weltlichen Fürsten der späten Stauferzeit. Während der krisenhaften Auseinandersetzungen zwischen dem Papsttum und dem staufischen Kaisertum in den 1230/40er-Jahren übernahmen beide eine führende Rolle. Dabei agierte Heinrich Raspe zunächst als Vermittler und enger Vertrauter Kaiser Friedrichs II. und später als antistaufischer „Gegenkönig“, während Markgraf Heinrich zu einer der tragenden Säulen der staufischen Partei in der Mitte und im Osten Deutschlands wurde.
Die in diesem Band edierten Urkunden und Briefe spiegeln die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Reichs- und Territorialgeschichte wider, die sich aus dem politischen Gewicht der beiden Fürsten und der geographischen Lage ihrer Herrschaftsgebiete in der Mitte des nordalpinen Reiches ergaben. Der Band dokumentiert zum einen den Höhepunkt und den Zusammenbruch der ludowingischen Dynastie, die nach einem kaum neun Monate währenden Königtum und dem kinderlosen Tod Heinrich Raspes (†1247) ein jähes Ende fand. Zum andern beleuchtet er die Anfänge der selbstständigen Regierung Markgraf Heinrichs des Erlauchten, der 1230 als zwölfjähriger aus der Vormundschaft entlassen wurde und 1235 erstmals auch reichspolitisch in Erscheinung trat.
Besondere Relevanz erhält die Edition der thüringischen Landgrafen- und der meißnischen Markgrafenurkunden der Jahre 1235 bis 1247 durch die in dieser Zeit vorgenommenen politisch-dynastischen Weichenstellungen, die zu einer der folgenreichsten territorialen Veränderungen in der Geschichte Mitteldeutschlands führten. Der 1243 durch kaiserliche Eventualbelehnung vorbereitete Übergang der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen an die wettinischen Markgrafen von Meißen nach dem Ende des thüringischen Landgrafenhauses der Ludowinger 1247 und die Verpfändung des Pleißenlandes durch Kaiser Friedrich II. an die Wettiner schufen zudem die Grundlagen für den Aufstieg des wettinischen Hauses zur dominierenden Macht in Mitteldeutschland.
Der 2014 erschienene Band CDS I/A 4 bietet die erste kritische Edition der gesamten urkundlichen Zeugnisse zu diesen Ereignissen einschließlich der urkundlichen Überlieferung zum Königtum des thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe von 1246/47, die damit erstmals in den Kontext seiner Territorialpolitik gestellt wird.:Vorwort
Einleitung
I. Historische Einführung
II. Der Editionsstand
III. Die Auswahlkriterien der Urkunden
IV. Die Überlieferung der Urkunden
V. Die Einrichtung der Edition
Abkürzungen und Zeichen
Quellen und Literatur
Urkunden (1235–1247)
Indices
I. Verzeichnis der Archive und Bibliotheken
II. Verzeichnis der Aussteller
III. Verzeichnis der Empfänger
IV. Verzeichnis der Siegel
V. Konkordanzen
1. Dobenecker – Graber/Kälble
2. Graber/Kälble – Dobenecker
VI. Namenregister
Tafeln
Verzeichnis der Tafeln
Abbildungsnachweis
Tafel 1–20
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Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen 1248-1264Graber, Tom, Kälble, Mathias 23 June 2022 (has links)
Band I/A 5 des „Codex diplomaticus Saxoniae“ enthält sämtliche Urkunden, die in den Jahren von 1248 bis 1264 von dem Wettiner Heinrich dem Erlauchten (1221–1288), seiner Gemahlin Agnes, seinen Söhnen Albrecht und Dietrich sowie von Albrechts Gemahlin Margarethe als Markgrafen von Meißen und der (Nieder-)Lausitz, Landgrafen von Thüringen, Pfalzgrafen von Sachsen und Inhabern der Markgrafschaft Landsberg ausgestellt und empfangen wurden. Sie spannen den Bogen von dem umstrittenen Herrschaftsantritt Markgraf Heinrichs des Erlauchten in der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen 1248/50 bis zum endgültigen Ende der Auseinandersetzungen um das ludowingische Erbe in Thüringen 1264 und dokumentieren die wohl folgenreichste politisch-territoriale Umgestaltung des mitteldeutschen Raumes im Mittelalter, die den Aufstieg der Wettiner zur dominierenden politischen Kraft zwischen Oder und Werra begründete. Die Urkunden beleuchten zum einen den Beginn und die Durchsetzung der wettinischen Herrschaft in Thüringen und im Pleißenland, die territorialen Konflikte Markgraf Heinrichs des Erlauchten mit den Erzbischöfen von Mainz und Magdeburg, den Bischöfen von Meißen und Naumburg und den Markgrafen von Brandenburg, seine Politik gegenüber dem König von Böhmen, den Herzögen von Schlesien und den Vögten von Weida, Gera und Plauen sowie die bis 1256 währende Vormundschaftsregierung Markgraf Heinrichs für den Sohn seiner ludowingischen Cousine Sophie von Brabant (1224–1275), Heinrich I. von Hessen (1244–1308). Zum andern gewähren die Urkunden dieses Bandes einen Einblick in die Herrschaftspraxis der wettinischen Fürsten, wie sie insbesondere an der wachsenden Bedeutung des Landgerichts, ihrem Verhältnis zum regionalen Adel, den Städten und Klöstern ihres Herrschaftsbereichs und der Ausbildung einer mehrere Schreiber umfassenden Kanzlei sichtbar wird. Zugleich zeigen sie die wachsende Herrschaftsbeteiligung der beiden Söhne Heinrichs des Erlauchten, Albrecht und Dietrich, die 1258/59 zur Gründung der Mark Landsberg und 1263 schließlich zur ersten großen Teilung des neu geschaffenen wettinischen Herrschaftskomplexes führte. Dabei wird auch deutlich, welche Folgen der Rückzug und Ausfall des Königtums als Macht- und Ordnungsfaktor nach dem Weggang König Konrads IV. 1251 nach Italien und der Tod König Wilhelms von Holland 1256 für die Entwicklung fürstlicher Herrschaft in dieser Region hatte.
Mit seinem räumlichen Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie des Landes Sachsen-Anhalt unter Einbeziehung der Nachbarregionen Brandenburg, Schlesien, Böhmen, Hessen und Niedersachsen und seinen zeitlichen Eckpunkten zwischen dem Beginn der wettinischen Herrschaft in Thüringen 1248/50 und der Beilegung des Konflikts um das ludowingische Erbe am Ende des Jahres 1264 dokumentiert der 2017 erschienene Band insgesamt eine in vielerlei Hinsicht bedeutsame Phase in der Geschichte des mitteldeutschen Raumes.:Vorwort
Einleitung
I. Historische Einführung
II. Die Auswahlkriterien der Urkunden
III. Die Überlieferung der Urkunden
IV. Die Schreiber und Notare
V. Die Einrichtung der Edition
Abkürzungen und Zeichen
Quellen und Literatur
Urkunden (1248–1264)
Indices
I. Verzeichnis der Archive und Bibliotheken
II. Verzeichnis der Aussteller
III. Verzeichnis der Empfänger
IV. Verzeichnis der Siegel
V. Konkordanzen
1. Dobenecker – Graber/Kälble
2. Graber/Kälble – Dobenecker
VI. Namenregister
Tafeln
Verzeichnis der Tafeln
Abbildungsnachweis
Tafel 1–19
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Digitalisierung, Erschließung und Online-Präsentation von Urkunden und Amtsbüchern im Universitätsarchiv - Herausforderungen, Kooperationen, PerspektivenRunde, Ingo 29 March 2022 (has links)
Das Universitätsarchiv Heidelberg verwahrt einen umfangreichen Urkundenbestand. In einem Digitalisierungsprojekt wurden die wichtigsten Urkunden digitalisiert und über einer Datenbank auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Innerhalb des Projektes wurden die Erschließungsangaben verfeinert und ergänzt. Dabei wurden die erwähnten Personen mit Normdaten erschlossen. / The Heidelberg University Archives has an extensive collection of certificates dating back to before the university was founded. In a digitisation project, the most important certificates were digitised and made accessible on the website via a database. In the course of the project, the indexing information was refined and supplemented. In the process, the named persons were indexed with entities by Integrated Authority File (GND).
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